Magische Polarlichter

Au age 76, gültig für Neubuchungen ab 1.9.2022. Lieber Reisegast, bitte schenken Sie den nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen Ihre Aufmerksamkeit. Sie ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen und sind Inhalt des Reisevertrages zwischen Ihnen als Kunden („Sie“ oder „Ihr“) und derWolters Rundreisen GmbH („Wolters“) als Reiseveranstalter, beidseitig die „Parteien“. 1. Vertragsschluss 2. Bezahlung 3. Reiseversicherungen 4. Sonderwünsche, individuelle Reisegestaltung, Reiseleitung 5. Flugbeförderung 6. Leistungsänderungen 7. Preisänderungen 8. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn, Rücktrittsgebühren 9. Umbuchung, Ersatzperson 10. Rücktritt und Kündigung durchWolters 11. Mängelanzeige, Abhilfe, Minderung, Kündigung 12. Schadenersatz 13. Verbraucherstreitbeilegung und Abtretung 14. Pass, Visa, Zoll, Devisen und Gesundheitsbestimmungen 15. Datenschutz 16. Allgemeines 1. Vertragsschluss 1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten SieWolters den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes ist die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise, soweit Ihnen diese bei Buchung vorliegen. Der Pauschalreisevertrag kommt mit demZugang der Annahmeerklärung vonWolters zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form. 1.2 Sie haben für alle Vertragsverp ichtungen von Teilnehmern, für die Sie die Buchung vornehmen, wie für Ihre eigenen einzustehen, soweit Sie diese Verp ichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. 1.3 Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhalten Sie eine Reisebestätigung, die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen enthält. Bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Parteien, vor allem imReisebüro, haben Sie einen Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform. Ansonsten, insbesondere imelektronischen Geschä sverkehr, reicht die Übermittlung auf einemdauerha en elektronischen Datenträger. Weicht die Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab, ist Wolters an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt mit dem Inhalt des neuen Angebots zustande, soweit Wolters bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen sowie seine vorvertraglichen Informationsp ichten erfüllt hat und Sie dieses innerhalb der Bindungsfrist ausdrücklich oder schlüssig, z. B. durch Leistung einer Anzahlung, annehmen. 1.4 Die vonWolters gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenscha en der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, dieMindestteilnehmerzahl und die Rücktrittspauschalen (gem. Art. 250 § 3 Nrn. 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart wird. 1.5 Wir weisen darauf hin, dass gemäß §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB sowie bei Verträgen über Einzelleistungen, die im Fernabsatz abgeschlossen werden (Briefe, Telefon, Telekopie, EMail, SMS, Rundfunk, Telemedien, Onlinedienste), keinWiderrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe dazu auch Zi er 8). Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschä sräumen geschlossen worden ist (nicht: Internetbuchung), es sei denn, diemündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht keinWiderrufsrecht. 1.6 Diemedizinischen Einrichtungen auf Kreuzfahrtschi en sind nicht auf die Bedürfnisse von Schwangerscha und Geburt ausgerichtet. Zur Sicherheit der Schwangeren ist daher die Beförderung von werdenden Müttern nicht möglich, die sich bei Reiseantritt in der 24. Schwangerscha swoche oder darüber hinaus be nden. Der Stand der Schwangerscha ist durch ärztliches Attest oder Vorlage des Mutterpasses nachzuweisen. 2. Bezahlung 2.1 Zur Absicherung Ihrer Kundengelder hat Wolters eine Insolvenzversicherung bei Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH abgeschlossen. Ein Sicherungsschein be ndet sich auf der Bestätigung. Darüber hinaus ergeben sich aus der Bestätigung die Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls die Berechnungsmethode der fälligen Beträge bei Rücktritt. Zahlungen für alle Buchungen sind nach den Zi ern 2.2 bis 2.10 zu leisten: 2.2 Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Bestätigung die Anzahlung in Höhe von 25%des Gesamtpreises fällig, soweit die gebuchte Reise eine Flugbeförderung enthält. Enthält die gebuchte Reise keine Flugbeförderung, wird eine Anzahlung in Höhe von 20%des Gesamtpreises fällig. 2.3 Der restliche Preis wird – außer bei der Zahlart Rechnung und Überweisung in Zi er 2.5.4 – vierWochen vor Reiseantritt fällig, wenn feststeht, dass Ihre Reise – wie gebucht – durchgeführt wird und der Reiseplan entweder bei Ihrer Vertriebsstelle (z. B. Reisebüro, Online-Reisebüro, Call Center) bereitliegt oder Ihnen verabredungsgemäß übermittelt oder online in „Mein Wolters“ bereitgestellt wird. Bei Kurzfristbuchungen (ab dem28. Tag vor Reisebeginn) wird der gesamte Reisepreis sofort fällig. 2.4 Die Gebühren imFalle eines Rücktritts (vgl. Zi er 8) und Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren (vgl. Zi er 9) werden jeweils sofort fällig. 2.5 Zahlung direkt anWolters 2.5.1 Wolters benötigt dafür Ihren Vor- und Zunamen, die vollständige Adresse, Telefonnummer und – für die Zahlart Überweisung – auch die EMailAdresse des Zahlenden. 2.5.2 Bei Zahlung imSEPALastschri verfahren benötigt Wolters (ggf. über Ihre Vertriebsstelle) ein sogenanntes „Mandat“, das die Belastung Ihres Girokontosmit dem zu zahlenden Preis (An- und Restzahlung) imWege der Lastschri erlaubt. Das Mandat ist Teil der Bestätigung. 2.5.3 Bei Zahlungmit Kreditkarte erteilen SieWolters bei Buchung der Reise die Ermächtigung zur Belastung Ihres Kreditkartenkontos. ImOnlinevertrieb ist in einigen Fällen ein weiteres Authenti zierungsmerkmal erforderlich. Die An- und Restzahlungen werden auch bei Kreditkartenzahlung entsprechend ihrer Fälligkeiten und soweit der Sicherungsschein übergeben ist abgebucht. WennWolters diese Zahlungsart in seiner Reisebestätigung ausreichend akzeptiert hat, gilt Ihre Zahlung so lange als vorläu g entrichtet, bis festgestellt wird, dass der vonWolters von IhremKreditkartenkonto eingezogene Betrag nicht ganz oder teilweise rückbelastet oder seine Rückzahlung auf sonstigeWeise geltend gemacht wird. Kommt es zu einer Rückbelastung aus Gründen, die Sie zu vertreten haben und wird eine Zahlung nicht rechtzeitig eingelöst, geraten Sie in Verzug undWolters ist berechtigt, einen entstandenen Schaden als Verzugsschaden geltend zumachen. 2.5.4 Bei Buchung auf wolters-rundreisen.de können Sie Ihre Reise bis 8Wochen vor Reiseantritt auch per Überweisung bezahlen. Abweichend von Zi er 2.3. wird der restliche Preis dann 6Wochen vor Leistungsbeginn fällig. 2.6 Änderungen der vereinbarten Zahlungsart können nur bis 35 Tage vor Reiseantritt und nur für noch o enstehende Zahlungen vorgenommen werden. 2.7 Informieren Sie uns oder Ihre Vertriebsstelle unverzüglich, wenn die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugtickets oder Voucher) falsche Angaben, etwa bezüglich der Daten der Reisenden (z.B. Name laut Pass, Anschri , Geburtsdatum) enthalten oder Sie diese nicht innerhalb des vonWolters angegebenen Zeitraums erhalten haben. 2.8 Werden auf den Reisepreis fällige Zahlungen trotz Mahnungmit angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, obwohl Wolters zur ordnungsgemäßen Leistung der vertraglichen Leistung bereit und in der Lage ist, ist Wolters berechtigt, vomReisevertrag zurückzutreten und Siemit Rücktrittsgebühren entsprechend den Zi ern 8.2, 8.4 zu belasten. 2.9 Kosten für Nebenleistungen wie die Besorgung von Visa etc. sind, soweit nicht ausdrücklich vermerkt, nicht imReisepreis enthalten. Falls solche Kosten entstehen, zahlen Sie diese bitte an die Vertriebsstelle. 3. Reiseversicherungen Wolters vermittelt Ihnen auf Wunsch für Ihre Reise Versicherungsschutz. Es wird der Abschluss einer Reiserücktritts/Reiseabbruchversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit empfohlen. 4. Sonderwünsche, individuelle Reisegestaltung, Reiseleitung 4.1 Sonderwünsche 4.1.1 Vertriebsstellen dürfen Sonderwünsche nur entgegennehmen, wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden. Wolters bemüht sich, IhremWunsch nach Sonderleistungen, die nicht ausgeschrieben sind, z. B. benachbarte Zimmer oder Zimmer in bestimmter Lage, nachMöglichkeit zu entsprechen. Vertriebsstellen sind weder vor noch nach Abschluss des Reisevertrages berechtigt, ohne schri liche Bestätigung seitensWolters, von Leistungsbeschreibungen bzw. bereits abgeschlossenen Reiseverträgen abweichende Zusagen zu geben oder Vereinbarungen zu tre en, soweit sie hierzu nicht gesondert bevollmächtigt sind. 4.1.2 Für die Bearbeitung individueller, von der jeweiligen Leistungsbeschreibung abweichender Leistungen wird eine Gebühr vonmax. € 50,- pro Reisenden und Woche erhoben. 4.1.3 Bei von Reisenden imZielgebiet gewünschten Flug und/oder Hotelumbuchungen behält Wolters sich zusätzlich zu den gegebenenfalls entstehendenMehrkosten die Erhebung einer angemessenen Bearbeitungsgebühr pro Person vor. 4.1.4 DieMitnahme von Haustieren ist nur in den Fällen gestattet, in denen die Leistungsbeschreibung dies ausdrücklich zulässt. 4.2 Reiseleitung, Betreuung Bei den angebotenen Reisen werden Sie vor Ort betreut; in denmeisten Fällen von Reiseleitern bzw. von örtlichen Vertretern vonWolters. Die Kontaktdaten nden Sie in IhremReiseplan und auf wolters-rundreisen.de nach Kunden-Login imBereich „MeinWolters“. Bei Beanstandungen beachten Sie bitte die besonderen Hinweise unter Zi er 12.7.2. 5. Flugbeförderung 5.1 Ausführendes Lu fahrtunternehmen, gemeinscha liche Liste Wolters ist gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 vom 14.12.2005 verp ichtet, Sie bei Buchung über die Identität der/des ausführenden Lu fahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Steht ein ausführendes Lu fahrtunternehmen bei Buchung noch nicht fest, sind Sie insoweit zunächst über die Identität der/des wahrscheinlich ausführenden Lu fahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Sobald die Identität endgültig feststeht, werden Sie entsprechend unterrichtet. ImFalle einesWechsels des ausführenden Lu fahrtunternehmens nach Buchung sind Sie über denWechsel so raschwiemöglich zu unterrichten. Die Liste von Lu fahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen („gemeinscha liche Liste“), nden Sie auf www.lba.de. > häu g gesucht > Airlinesmit Flugverbot 5.2 Zwischenlandungen Wolters weist darauf hin, dass es bei Direkt ügen aus ug- und programmtechnischen Gründen zu Zwischenlandungen kommen kann. 5.3 Es wird dringend empfohlen, Geld, Wertgegenstände, technische Geräte, imEinreiseland erforderliche gesundheitlicheNachweise undMedikamente ausschließlich imHandgepäck zu befördern. 6. Leistungsänderungen 6.1 Vor Vertragsschluss kannWolters jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden. 6.2 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen gegenüber demvereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss und vor Leistungsbeginn notwendig werden und vonWolters nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungenmit Mängeln beha et sind. 6.3 Wolters wird Sie über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrunds auf einem dauerha en Datenträger informieren. Gegebenenfalls wirdWolters Ihnen eine unentgeltliche Umbuchung oder einen unentgeltlichen Rücktritt anbieten. Für eine Ersatzbeförderung wegen Änderung des Flughafens steht Ihnen das in IhremReiseplan gegebenenfalls beigefügte Zug zumFlugTicket (vgl. Zi er 12.6) zur Verfügung. 6.4 ImFall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenscha der Reiseleistung oder der Abweichung von Ihren besonderen Vorgaben, die Inhalt des Pauschalreisevertrages geworden sind, sind Sie berechtigt, innerhalb einer vonWolters gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vomPauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn Wolters Ihnen eine solche Reise angeboten hat. Sie haben dieWahl, auf dieMitteilung vonWolters zu reagieren oder nicht. Wenn Sie gegenüberWolters reagieren, dann können Sie entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern Ihnen eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vomVertrag zurücktreten. Wenn Sie gegenüberWolters nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagieren, gilt diemitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf werden Sie in der Erklärung gemäß Zi er 6.3 in klarer, verständlicher und hervorgehobenerWeise hingewiesen. 6.5 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungenmit Mängeln beha et sind. HatteWolters für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Bescha enheit geringere Kosten, ist Ihnen der Di erenzbetrag zu erstatten. 6.6 Bei Schi sreisen entscheidet über notwendig werdende Änderungen der Fahrtzeit und/oder der Routen, etwa aus Sicherheits oderWitterungsgründen, allein AllgemeineReisebedingungen& HinweiseWolters RundreisenGmbH Wolters | REISEBEDINGUNGEN 1

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