Magische Polarlichter

der Kapitän. 7. Preisänderungen 7.1 Wolters behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibsto oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betre ende Pauschalreise geltendenWechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in demUmfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wirdWolters Sie umgehend auf einemdauerha en Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhungmitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den in diesemAbsatz genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung an Sie nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem20. Tage vor demvereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Auf die Verp ichtung vonWolters zur Preissenkung nach 7.2 wird ausdrücklich hingewiesen. 7.2 Da 7.1 dieMöglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, können Sie eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in 7.1 unter a) bis c) genannten Preise, Abgaben oderWechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten fürWolters führt 7.3 Erhebliche Preisänderungen: Übersteigt die in 7.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8%, kannWolters sie nicht einseitig vornehmen. Wolters kann Ihnen indes eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass Sie innerhalb einer vonWolters bestimmten Frist, die angemessen seinmuss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annehmen oder (2) Ihren Rücktritt vomVertrag erklären. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. 7.4 Wolters kann Ihnen in seinemAngebot zu einer Preiserhöhung wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die Wolters Sie nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat. 7.5 Nach demAblauf einer vonWolters nach 7.3 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung als angenommen. 8. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn, Rücktrittsgebühren 8.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von demPauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüberWolters zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesemgegenüber erklärt werden. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt auf einemdauerha en Datenträger zu erklären. 8.2 Treten Sie vor Reisebeginn zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verliert Wolters den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Stattdessen kannWolters eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht vonWolters zu vertreten ist und am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe keine außergewöhnlichen Umstände au reten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle vonWolters unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getro en worden wären. Die Rücktrittsgebühren sind in Zi er 8.4 pauschaliert. Wolters hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach demZeitraumzwischen der Rücktrittserklärung und demReisebeginn, der zu erwartenden ersparten Aufwendungen und abzüglich dessen, wasWolters durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt in Prozent des Reisepreises, je nach Zeitpunkt Ihrer Rücktrittserklärung bestimmen. Ihnen bleibt der Nachweis unbenommen, Wolters sei durch Ihren Rücktritt kein Schaden entstanden oder dieWolters zustehenden Gebühren seien wesentlich geringer als die vonWolters geforderte Entschädigungspauschale. 8.3 Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn Sie oder ein Reiseteilnehmer sich nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Ab ughafen oder Leistungsort ein ndet oder wenn die Reise wegen nicht vonWolters zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, wie z. B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird. 8.4 Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt pro Person bei Rücktritt: 8.4.1 StandardRücktrittsgebühren: A Reisen mit Flugbeförderung bis zum31. Tag vor Reiseantritt 40% ab dem30. Tag vor Reiseantritt 60% ab dem 14. Tag vor Reiseantritt bis zumTag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80% des Reisepreises B Reisen ohne Flugbeförderung bis zum31. Tag vor Reiseantritt 20% ab dem30. Tag vor Reiseantritt 40% ab dem 14. Tag vor Reiseantritt bis zumTag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80% des Reisepreises 8.4.2 Ausnahmen von der Standardregelung: A Bei lediglich vermittelten Eintrittskarten, z. B. für Veranstaltungen, gelten die Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Anbieters, die Ihnen bei Buchungmitgeteilt werden. B Für Reisenmit Schi santeil gelten folgende abweichende Bedingungen: 1. Rücktrittsgebühren für Rundreisenmit Postschi ­ Anteil bis zum95. Tag vor Reiseantritt 25% ab dem94. Tag vor Reiseantritt 50% ab dem44. Tag vor Reiseantritt bis zum Abreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 80% des Reisepreises 2. Rücktrittsgebühren für Schi sreisenmit Hurtigruten bis zum90. Tag vor Reiseantritt 20% ab dem89. Tag vor Reiseantritt 50% ab dem59. Tag vor Reiseantritt 75% ab dem29. Tag vor Reiseantritt bis zum Abreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 80% des Reisepreises 3. Rücktrittsgebühren für Schi sreisenmit MSHamburg bis zum90. Tag vor Reiseantritt 20% ab dem89. Tag vor Reiseantritt 35% ab dem29. Tag vor Reiseantritt 50% ab dem21. Tag vor Reiseantritt 60% ab dem 14. Tag vor Reiseantritt bis zum Abreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 80% des Reisepreises 4. Rücktrittsgebühren für Schi sreisenmit MSOcean Majesty bis zum35. Tag vor Reiseantritt 30% ab dem34. Tag vor Reiseantritt 40% ab dem22. Tag vor Reiseantritt 60% ab dem 14. Tag vor Reiseantritt bis zum Abreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 80% des Reisepreises 5. Rücktrittsgebühren für Schi sreisen Göta Kanal (MS Diana/MS Juno) mit Flugbeförderung bis zum41. Tag vor Reiseantritt 40% ab dem40. Tag vor Reiseantritt 60% ab dem 14. Tag vor Reiseantritt bis zum Abreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 80% des Reisepreises 6. Rücktrittsgebühren für Schi sreisen Göta Kanal (MS Diana/MS Juno) ohne Flugbeförderung bis zum41. Tag vor Reiseantritt 20% ab dem40. Tag vor Reiseantritt 50% ab dem 14. Tag vor Reiseantritt bis zum Abreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 80% des Reisepreises 7. Rücktrittsgebühren für Schi sreisenmit Havila Voyagesmit Flugbeförderung bis zum42. Tag vor Reiseantritt 40% ab dem41. Tag vor Reiseantritt 60% ab dem 14. Tag vor Reiseantritt bis zum Abreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 80% des Reisepreises 8. Rücktrittsgebühren für Schi sreisenmit Havila Voyages ohne Flugbeförderung bis zum42. Tag vor Reiseantritt 20% ab dem41. Tag vor Reiseantritt 40% ab dem21. Tag vor Reiseantritt 60% ab dem 14. Tag vor Reiseantritt bis zum Abreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 80% des Reisepreises C FürWinterreisen gelten folgende abweichenden Bedingungen: 1. Reisen mit Flugbeförderung Rücktrittsgebühren für Kakslauttanen Arctic Resort in Saariselkä, Northern Lights Villages in Saariselkä und Levi, FerienhausUrlaub in Lappland, Iglunächte &Winterzauber bis zum 120. Tag vor Reiseantritt 40% ab dem 119. Tag vor Reiseantritt 60% ab dem60. Tag vor Reiseantritt bis zumTag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80% des Reisepreises 2. Reisen ohne Flugbeförderung Rücktrittsgebühren für Kakslauttanen Arctic Resort in Saariselkä, Northern Lights Villages in Saariselkä und Levi, FerienhausUrlaub in Lappland, Iglunächte &Winterzauber bis zum 120. Tag vor Reiseantritt 25% ab dem 119. Tag vor Reiseantritt 50% ab dem60. Tag vor Reiseantritt bis zumTag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80% des Reisepreises 8.5 Wolters behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit Wolters nachweist, dassWolters wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesemFall ist Wolters verp ichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu bezi ern und zu belegen. 8.6 Ist Wolters infolge eines Rücktritts zur teilweisen oder vollständigen Rückerstattung des Reisepreises verp ichtet, hat Wolters unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach demZugang der Rücktrittserklärung zu leisten. 8.7 Ihr Recht, innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn durch Erklärung auf einemdauerha en Datenträger eine Ersatzperson zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt und ist in Zi er 9.2. geregelt. 9. Umbuchung, Ersatzperson 9.1. Ein rechtlicher Anspruch auf Änderungen oder Umbuchung (insbesondere Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkun , der Beförderung oder des Beförderers) nach Vertragsschluss besteht nicht. Bitte achten Sie deshalb auch auf die korrekte Schreibweise Ihres Namens entsprechend IhremReisepass oder Personalausweis. Soll auf IhrenWunsch dennoch – sofern überhaupt möglich – eine Umbuchung vorgenommen werden, so entstehenWolters in der Regel die gleichen Kosten wie bei einemRücktritt Ihrerseits. Daher mussWolters Ihnen in der Regel die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich imUmbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt gemäß Zi er 8.4. ergeben. Überdies kann die Umbuchung bei gleichzeitiger Neuanmeldung zumVerlust von zumZeitpunkt der ursprünglichen Buchung ggf. geltenden Vergünstigungen und Rabatten und damit zu höheren Endpreisen führen. SofernWolters auf IhrenWunsch auf Kulanz dennoch eine Umbuchung vornimmt, behält sichWolters vor, Ihnen die durch die Umbuchung tatsächlich entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen und pauschal ein Umbuchungsentgelt von € 75,- pro Person zu erheben. In diesemFall können Sie nachweisen, dassWolters kein oder nur ein geringerer Schaden als in Höhe der genannten Pauschalen entstanden ist. 9.2 Sollten Sie die Reise nicht antreten können, können Sie innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einemdauerha en Datenträger erklären, dass statt Ihnen ein Dritter in Ihre Rechte und P ichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedemFall rechtzeitig, wenn sieWolters spätestens 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. Wolters kann demEintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, ha en er und der ursprüngliche Reisende als Gesamtschuldner für den Reisepreis und für die durch den Eintritt des Dritten entstehendenMehrkosten. Wolters darf eine Erstattung der Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und bei Wolters tatsächlich entstanden sind. Wolters wird Ihnen einen Nachweis darüber erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. Ihnen bleibt der Nachweis unbenommen, mit demEintritt des Dritten seien keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden. 10. Rücktritt und Kündigung durchWolters 10.1 Wolters kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durchWolters vomReisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Reisender in solchemMaß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Au ebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Wolters behält jedoch den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Woltersmuss sich jedoch denWert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger. 10.2 Wolters kann wegen Nichterreichen derMindestteilnehmerzahl vomVertrag zurücktreten, wenn Wolters in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung dieMindestteilnehmerzahl sowie den Zeitpunkt benannt hat, bis zu welchem Ihnen und den Reisenden vor demvertraglich vereinbarten Reisebeginnmindestens die Rücktrittserklärung zugegangen seinmuss und die Reisebestätigung dieMindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt. Dann ist ein Rücktritt vonWolters bis spätestens 3Wochen vor vereinbartem Reiseantritt gegenüber Ihnen zu erklären. Wolters informiert Sie selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlichwird, dass dieMindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. 10.3 Wolters kann vor Reisebeginn vomVertrag zurücktreten, wennWolters aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (vgl. Zi er 8.2.) an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist; in diesemFall hat Wolters den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von demRücktrittsgrund zu erklären. Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten Sie im Internet unter www. auswaertigesamt.de sowie unter der Telefonnummer +49 30 5000 2000. 10.4 Tritt Wolters vomVertrag zurück, verliert Wolters den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Sie erhalten den gezahlten Reisepreis dann unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach demZugang der Rücktrittserklärung zurück. 11. Mängelanzeige, Abhilfe, Minderung, Kündigung 11.1 Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht frei von Reisemängeln erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. Wenden Sie sich dazu an die örtliche Reisleitung, den Ansprechpartner vor Ort, direkt anWolters oder ggf. an Ihr Reisebüro. Kontakt- und Notfallnummer be nden sich überdies in der Reisebestätigung und in den ReiseWolters | REISEBEDINGUNGEN 2

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