Magische Polarlichter

unterlagen sowie online auf „MeinWolters“. Wolters kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. 11.2 SoweitWolters infolge einer schuldha enUnterlassung derMängelanzeige nicht Abhilfe scha en kann, können SiewederMinderungsansprüche noch Schadensersatzansprüche imHinblick auf mangelha e Leistungen geltendmachen. 11.3 Sie können eine Minderung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht frei von Reisemängeln erbracht worden sind und Sie es nicht schuldha unterlassen haben, denMangel unverzüglich (ohne schuldha es Zögern) anzuzeigen. Die sich aus einer Minderung des vereinbarten Preises ergebenden Rechte verjähren, sofern es sich umeine Pauschalreise handelt, gemäß § 651 j BGB nach 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit demTag, an demdie Pauschalreise demVertrag nach enden sollte. 11.4 Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, dieWolters ordnungsgemäß angeboten hat, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit, oder aus anderen Gründen, die ausschließlich von Ihnen zu vertreten oder Ihnen zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises. 11.5 Ist eine Pauschalreise durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt und leistet Wolters innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, können Sie den Reisevertrag – in Ihremeigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schri formempfohlen – kündigen. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe vonWolters verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behalten Sie, sofern der Vertrag die Beförderung umfasste, den Anspruch auf Rückbeförderung. Sie schuldenWolters nur den auf die in Anspruch genommenen bzw. zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises. 12. Schadenersatz 12.1 Bei Vorliegen eines Reisemangels können Sie unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Reisemangel ist von Ihnen verschuldet, ist von einemDritten verschuldet, der weder Leistungserbringer ist noch in andererWeise an der Erbringung der von demPauschalreisevertrag umfassten Reiseleistungen beteiligt ist und fürWolters nicht vorhersehbar oder nicht vermeidbar war oder durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht wurde. Sie können auch eine angemessene Entschädigung in Geld wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt wird. 12.2Ha ungsbeschränkung Die Ha ung vonWolters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden nicht schuldha herbeigeführt wird. 12.3 Deliktische Schadenersatzansprüche Für alle gegenWolters gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Ha ung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Ha ungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach demMontrealer Abkommen bzw. demLu verkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt. 12.4 Wolters ha et nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden imZusammenhangmit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Aus üge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zumausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für Sie erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise sind. Ein Schadensersatzanspruch gegenWolters ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschri en, die auf die von einemLeistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. 12.5 Die Beteiligung an Sport und anderen Ferienaktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten au reten, ha et Wolters nur, wennWolters ein Verschulden tri . Wolters emp- ehlt den Abschluss einer Unfallversicherung. 12.6 Soweit ausgeschrieben, enthält Ihr Reiseplan Gutscheincodes zur Einlösung in ein Zug zumFlugTicket der DBAG. Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Die Rechte und P ichten vonWolters und der Reisenden nach demReisevertragsrecht und diesen ausführlichen Reisebedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt. Jeder Reisende ist für seine rechtzeitige Anreise zum Ab ughafen selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere bei selbst gebuchten Flügen oder der Eigenanreise, aber auch bei Rail & Fly-Tickets. Stellen Sie stets sicher, dass Sie bei internationalen Flügenmindestens 3 Stunden vor Ab ug vor Ort sind, umnach Check-In, Sicherheits- und etwaigen Gesundheitskontrolle den Flug am Gate antreten zu können. 12.7Mitwirkungsp icht, Beanstandungen 12.7.1 Jeder Reisende ist verp ichtet, bei Leistungsstörungen imRahmen der gesetzlichen Bestimmungen daranmitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. 12.7.2 Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, ist diese an Ort und Stelle unverzüglich unserer Reiseleitung bzw. demAnsprechpartner im Sinne der Zi er 4.2 mitzuteilen und gemäß Zi . 11.3 Abhilfe zu verlangen. Ist die Reiseleitung bzw. Ihr Ansprechpartner nicht erreichbar, wenden Sie sich an den Leistungsträger (z. B. TransferUnternehmen, Hotelier, Schi sleitung) bzw. Wolters örtliche Vertretung, an Wolters (Kontaktdaten siehe unten amEnde) oder Ihren Reisevermittler. Die notwendigen Telefonnummern sowie EMailAdressen nden Sie in IhremReiseplan, in „MeinWolters“ oder in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 1.1). Bei Schäden oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck undGütern bei Flugreisen emp ehlt Wolters dringend unverzüglich anOrt und Stelle, spätestens jedoch binnen 7 Tagen nach Entdeckung des Schadens bei Reisegepäck, bei Gütern binnen 14 Tagen seit der Annahme, imFalle einer Verspätung spätestens 21 Tage, nachdemdas Gepäck oder die Güter Ihnen zur Verfügung gestellt worden sind, mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellscha anzuzeigen. Fluggesellscha en lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht oder nicht fristgemäß ausgefüllt wurde. ImÜbrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung vonWolters anzuzeigen. 12.7.3 Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. 12.8 Die Rechte aus Schadensersatz gemäß § 651 n BGB verjähren, sofern es sich umeine Pauschalreise handelt, gemäß § 651 j BGB nach 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit demTag, an demdie Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. 13. Verbraucherstreitbeilegung und Abtretung 13.1 Verbraucherstreitbeilegung Wolters nimmt derzeit nicht an einem– fürWolters freiwilligen – Verfahren zur alternativen Streitbeilegung nach demVerbraucherstreitbeilegungsgesetz teil. Daher kann ein solches Verfahren und auch die von der EU-Kommission unter http://ec.europa.eu/consumers/ odr/ bereitgestellte Plattformzur OnlineBeilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (OSPlattform) von Ihnen nicht genutzt werden. 13.2 Die Abtretung von Ansprüchen gegenWolters ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen oder Mitreisenden einer gemeinsam angemeldeten Gruppe. 14. Pass, Visa, Zoll, Devisen undGesundheitsbestimmungen 14.1 Wolters wird Sie/die Reisenden über allgemeine Pass und Visumserfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen zur Erlangung erforderlicher Visa vor Vertragsschluss sowie ggf. bis zum Reiseantritt über eventuelle Änderungen unterrichten. 14.2 Wolters ha et nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung. Zur Erlangung von Visa etc. bei den zuständigen Stellenmüssen Sie in der Regel mit einemungefähren Zeitraumvon 8Wochen rechnen. 14.3 Bei Buchung einer Pauschalreise entnehmen Sie bitte der vorvertraglichen Information, ob für Ihre Reise ein Reisepass erforderlich ist oder der Personalausweis genügt. Kinder benötigen eigene Reisedokumente. Alle Reisenden sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschri en sowie für das Bescha en undMitführen der notwendigen Reisedokumentemit für die gesamte Reise ausreichender Gültigkeit, selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschri en erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, wenn sie nicht durch eine schuldha e Falsch oder Nichtinformation vonWolters bedingt sind. 14.4 Zoll und Devisenvorschri en werden in verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt. Informieren Sie sich bitte genau und befolgen Sie die Vorschri en unbedingt. 14.5. Von verschiedenen Staaten werden bestimmte Impfzeugnisse und Gesundheitsvorkehrungen verlangt. Dies kann auch für deutsche Behörden gelten. Entsprechende Informationen entnehmen Sie bei Buchung bitte den vorvertraglichen Informationen und wenden sich an Ihre Vetriebsstelle. 15. Datenschutz Die personenbezogenenDaten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle Ihre personenbezogenen Datenwerden nach deutschemund europäischem Datenschutzrecht bearbeitet. Weitere Informationen zumUmgangmit IhrenDaten nden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: woltersrundreisen.de/Datenschutz. 16. Allgemeines Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen. Reiseveranstalter Wolters Rundreisen GmbH 28816 Stuhr, Bremer Straße 61 Geschä sführer: Christian Schwake Handelsregister: Amtsgericht Walsrode HRB 110468 Telefon: 0421/8999688 EMail: service@wolters-rundreisen.de Art der Tätigkeit/Registrierung: Wolters vermittelt Reiseversicherungen der HanseMerkur als selbstständiger teilausschließlicher Versicherungsvertreter imStatus eines nebenberu ichen Vermittlers gemäß §§ 84 Abs. 1, 92 b HGB in Verbindung mit § 34 d Abs. 7 GewO. Eintragung imVermittlerregister unter Register-Nummer D-XZP2-ZPZCD-96. ImInternet unter vermittlerregister.info oder telefonischunter 01806005850* (*Festnetzpreis 0,20 Euro/Anruf;Mobilfunkpreisemax. 0,60Euro/Anruf). Es bestehen keine Beteiligungen an oder von Versicherern oder derenMuttergesellscha en. Schlichtungsstelle, Versicherungsombudsmann e.V., Postfach080632, 10006Berlin, versicherungsombudsmann.de Stand 1.9.2022, Au age 76 Wolters | REISEBEDINGUNGEN 3

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