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Reise- und Geschäftsbedingungen der 1AVista Reisen GmbH („Reiseveranstalter“) 1. Abschluss des Reisevertrages/Verpflichtung für Mitreisende 1.1 Für alle Buchungswege gilt: a) Vor Abschluss des Reisevertrags erfolgt eine vorvertragliche Unterrichtung des Kunden, insbesondere über seine Rechte nach der Pauschalreiserichtlinie und über die Eigenschaften der Reise, Preise und Zahlungsmodalitäten. b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. c) Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab (z.B., wenn der Kunde diese Reise- und Geschäftsbedingung erst mit der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters erhält), so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist (Bindungsfrist). Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit der Reiseveranstalter auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertragliche Informationspflicht erfüllt hat, und der Kunde dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder konkludent durch Anzahlung erklärt. Eine Annahmeerklärung nach Ablauf der Bindungsfrist kann der Reiseveranstalter zurückweisen. d) Bei einer Optionsbuchung wird die geplante Reise für die Dauer von drei Werktagen reserviert. Nach dieser Frist wird die Option automatisch zu einer verbindlichen Buchung. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde kostenfrei auf einen anderen Reisetermin oder eine andere Route umbuchen oder kostenfrei von der Reise zurücktreten. 1.2 Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den Reiseveranstalter zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine Reisebestätigung schriftlich oder in Textform übermitteln. 1.3 Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss: a) Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert. b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. d) Soweit der Vertragstext vom Reiseveranstalter gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung). g) Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchung (Reiseanmeldung). Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zu Stande, die keiner besonderen Form bedarf und telefonisch, per E-Mail, Fax oder schriftlich erfolgen kann. h) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Buchungsbestätigung zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung bedarf. In diesem Fall wird dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. 2. Bezahlung Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, wenn der Sicherungsschein übergeben ist. Zahlungen erfolgen per Überweisung oder Kreditkarte. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden gemäß Ziff. 5.2 Satz 2 bis Ziff. 5.3 mit Rücktrittskosten zu belasten. 3. Leistungsänderungen 3.1 Abweichungen von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind dem Reiseveranstalter gestattet, wenn die Änderungen der Reiseleistungen unerheblich sind und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden. Der Reiseveranstalter wird den Kunden hierüber unverzüglich nach Kenntniserlangung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail) klar und verständlich in hervorgehobener Weise über die Änderungen unterrichten. 3.2 Im Fall einer erheblichen Änderung wesentlicher Eigenschaften der Reiseleistungen oder der Abweichung von wesentlichen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Reisevertrags geworden sind, kann der Kunde innerhalb einer mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die mitgeteilte Änderung annehmen, unentgeltlich vom Reisevertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer anderen Reise (Ersatzreise) verlangen, wenn der Reiseveranstalter dem Kunden in seiner Mitteilung eine solche Reise angeboten hat. Wenn der Kunde nicht innerhalb der ihm von dem Reiseveranstalter zur Entscheidung gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Vertragsänderung als angenommen. 3.3 Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Kunden bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 4. Preisänderungen 4.1 Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, den Reisepreis nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu erhöhen: 4.1.1 Die Preiserhöhung übersteigt nicht 8% des Reisepreises. 4.1.2 Die Erhöhung ergibt sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder anderer Energieträger, b) Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse. 4.1.3 Der Reiseveranstalter unterrichtet den Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger über die Preiserhöhung und deren Gründe und Berechnung. 4.2 Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder anderer Energieträger kann der Reiseveranstalter vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Kunden verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. 4.3 Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 4.1.2 genannten Preise, Abgaben und Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Reiseveranstalter führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten, wobei der Reiseveranstalter die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsmehrausgaben abziehen darf. 4.4 Preiserhöhungen von mehr als 8% sind nur einvernehmlich möglich. Der Reiseveranstalter kann den Kunden eine Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer vom Reiseveranstalter bestimmten angemessenen Frist das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder seinen Rücktritt von dem Vertrag (ohne Entschädigungsverpflichtung) erklärt; alternativ kann er dem Kunden auch die Teilnahme an einer anderen Reise (Ersatzreise) anbieten. Wenn der Kunde nicht innerhalb der ihm von dem Reiseveranstalter zur Entscheidung gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Preiserhöhung als angenommen. 5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn und Entschädigung 5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler (Reisebüro) gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt zu Nachweiszwecken schriftlich zu erklären. 5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände aufgetreten sind, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigt haben, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. 5.3 Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet: a) Reisen mit Flug (einschließlich Rundreisen, Nilkreuzfahrten und Küstenkreuzfahrten) Bis zum 90. Tag vor Reiseantritt 35% des Reisepreises, ab dem 89. bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises, ab dem 29. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises, ab dem 14. bis 1 Tag vor Reiseantritt 90% und bei Rücktrittserklärung Nichterscheinen am Reisetag 95% des Reisepreises. b) Reisen ohne Flug, insbesondere Fluss- und Seereisen Bis zum 90. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises, ab dem 89. bis um 30. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises, ab dem 29. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises, ab dem 14. bis 1 Tag vor Reiseantritt 80% und bei Rücktrittserklärung/Nichterscheinen am Reisetag 90% des Reisepreises. Der Reiseveranstalter kann anstelle der vorstehenden Pauschalen die Entschädigung anhand des Reisepreises unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret berechnen. Auf Wunsch des Kunden wird der Reiseveranstalter die Höhe der Entschädigung erläutern. 5.4 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt (siehe Ziff. 6.2). 6. Umbuchungen und Ersetzungsbefugnis des Reisenden 6.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Die Möglichkeit des Rücktritts (Ziff. 5) und einer darauffolgenden Neuanmeldung bleibt dem Kunden unbenommen. 6.2 Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung des Kunden muss auf einem dauerhaften Datenträger erfolgen und darf dem Reiseveranstalter nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugehen. 6.3 Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. 6.4 Der Reiseveranstalter kann auf Nachweis eine Erstattung der ihm durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten fordern. 6.5 Tritt eine dritte Person in den Vertrag ein, so haften diese und der Kunde (Anmelder) gegenüber dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. 7. Nicht in Anspruch genommene Leistung Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt. 8. Rücktritt des Reiseveranstalters wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl oder aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände 8.1 Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der vorgesehenen Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt bis spätestens 8.1.1 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen, 8.1.2 sieben Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen, 8.1.3 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen dem Kunden gegenüber erklärt hat. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. 8.2 Ferner kann der Reiseveranstalter zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Reisevertrags gehindert ist und den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrunds erklärt. 8.3 Tritt der Reiseveranstalter vom Reisevertrag zurück, verliert er seinen Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und hat dem Kunden den Reisepreis, soweit dieser bereits gezahlt worden ist, unverzüglich, jedenfalls innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zu erstatten.

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