Rheinzauber mit VistaBelle 2024

Rheinzauber 2024 4-tägige, 5-tägige oder 8-tägige Flusskreuzfahrt Ø Inklusive Haustürabholung Ø ALL INCLUSIVE-Verp egung ab 599 € pro Person in der 2-Bett-Kabine

Veranstalter: 1AVista Reisen GmbH Straßburg Rüdesheim Flusskreuzfahrt mit MS VistaBelle INKLUSIVE HAUSTÜRABHOLUNG Rheinzauber 4, 5 oder 8 Tage ALL INCLUSIVE-Verp egung n Straßburg - die Europastadt im Elsass n Winzerstadt Rüdesheim n Gemütliche Grachten in Holland Herzlich Willkommen an Bord von MS VistaBelle. In acht Tagen genießen wir eine Flusskreuzfahrt durch unsere schönsten Nachbarländer. Unseren ersten Halt machen wir in Mainz. Wir haben Zeit um die Altstadt mit ihren Fachwerkhäusern und den mittelalterlichen Marktplätzen, sowie den Mainzer Dom zu bestaunen. Am frühen Nachmittag des dritten Tages erreichen wir mit dem Schiff die Europastadt Straßburg, welche mit ihren romantischen Kanälen und bunten Fachwerkhäusern einlädt, die Altstadt zu erkunden. Als nächstes erwartet uns Rüdesheim. Seine berühmte Drosselgasse mit Geschäften, Kneipen und Restaurant lädt uns zum Verweilen ein. Hier bietet sich uns außerdem die Möglichkeit mit dem Winzerexpress die Schönheit der Weinberge kennenzulernen. Unseren nächsten Tag verbirngen wir in der wunderschönen Domstadt Köln. Am Vormittag des nächsten Tages nehmen wir Kurs auf die niederländische Hauptstadt Amsterdam. Auf einer Grachtenrundfahrt können wir die Stadt von Ihrer schönsten Seite erleben. Das letzte Ziel auf unserer Reise ist die alte Universitätsstadt Nijmegen, wo sich und die Gelegenheit bietet, die Stadt bei einem Stadtrundgang kennenzulernen. Ein letztes Mal genießen wir das ausgiebige Frühstück, bevor wir nach acht erlebnisreichen Tagen in Köln von Bord gehen. siehe Seite 2

Reisecode: BLEAMS, BLESTR, BLEZAU Kennzi er: 36481 Amsterdam Mainz 4/5/8 Tage Rhein ab 599 € ALL INCLUSIVE-Verp egung Termine und Preise 2024 pro Person in € 4 Tage Schnupperreise Köln - Amsterdam - Köln 5 Tage Schnupperreise Köln - Straßburg - Köln 8 Tage Rheinzauber gesamte Strecke 01.11. - 04.11.24 21.04. - 24.04., 29.09. - 01.10.24 28.10. - 01.11.24 17.04. - 21.04., 20.10. - 24.10.24 25.09. - 29.09.24 28.10. - 04.11.24 17.04. - 24.04.24 25.09. - 01.10.24 Kat. Außenkabine/Deck Katalogpreis Sofortpreis Katalogpreis Sofortpreis Katalogpreis Sofortpreis Katalogpreis Sofortpreis Katalogpreis Sofortpreis Katalogpreis Sofortpreis Katalogpreis Sofortpreis Katalogpreis Sofortpreis HD2 2-Bett Hauptdeck 649 599 779 729 919 869 959 909 999 949 1.338 1.238 1.508 1.408 1.548 1.448 MDK 2-Bett Mitteldeck komfort 709 659 839 789 999 949 1.039 989 1.079 1.029 1.478 1.378 1.648 1.548 1.688 1.588 MD2 2-Bett Mitteldeck superior, frz. Balkon 789 739 919 869 1.099 1.049 1.139 1.089 1.179 1.129 1.658 1.558 1.828 1.728 1.868 1.768 OD2 2-Bett Oberdeck deluxe VIP*, frz. Balkon 879 829 1.009 959 1.199 1.149 1.239 1.189 1.279 1.229 1.848 1748 2.018 1.918 2.058 1.958 Zuschlag Einzelbelegung Kat. HD2, MDK, OD2 + 150 + 200 + 150 + 200 + 250 + 300 + 400 + 450 Abschlag: MSK mit 3 Personen: - 100 € p. P. *VIP-Kabinen inkl. Obstteller und 1 Flasche Sekt zur Begrüßung Reisecode: (H) BLEAMS, BLESTR, BLEZAU Sofortpreis: Limitiertes Kabinenkontingent Für diese Reise ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Eingeschlossene Leistungen: • Busan-/-rückreise mit Haustürservice nach/von Köln • Flusskreuzfahrt mit 3/4/7 Übernachtungen an Bord in der gebuchten Kategorie • 1AVista ALL INCLUSIVE-Verpflegung: Vollpension mit reichhaltigem Frühstück, mehrgängigem Mittag- und Abendessen, Tisch- und Bargetränke werden serviert. Tee, Kaffee mit Gebäck und Kuchen am Nachmittag sowie Late-Night-Snack. Gute euro- päische Küche und vegetarische Kost. Offene Bar- und Tischgetränke wie Hauswein, Fassbier, Softdrinks wie Cola, Limonade, Säfte, Mineralwasser, Kaffee und Tee (von 8.00 bis 24.00 Uhr) sind inklusive. • Freie Benutzung der Bordeinrich- tungen (z. B. Whirlpool) • Mobiles Audiosystem für zahlreiche fakultative Ausflüge • Gepäckservice bei Ein-/Ausschiffung • Erfahrene 1AVista Reiseleitung an Bord Frühes Buchen wird belohnt: Sichern Sie sich den Sofortpreis! Je nach Verfügbarkeit der Kategorie findet der Sofortpreis oder der Katalogpreis Anwendung. Haustürabholung*: Von Beginn an soll ein Höchstmaß an Service, Entspannung und Erholung die Inhalte Ihrer Leserreise prägen. Sie werden ohne Aufpreis von einem Taxi oder Shuttle an der Haustür abgeholt und zum Zustieg des Transferbusses gefahren (analog bei Rückreise, teilweise sind mehrere Umstiege erforderlich). Reiseunterlagen erhalten Sie, nach Bezahlung, ca. 8–10 Tage vor Reisebeginn. *Diese Leistung ist enthalten bei Buchung bis 6 Wochen vor Abreise. Reiseverlauf 8 Tage/7 Nächte Tag Ort An Ab Aus üge (ca. Preise) 1 Köln, Einschi ung ab 15.00 Uhr Kreuzen auf dem Rhein stromaufwärts – 19.00 2 Mainz 12.00 18.00 Genussvolles Rhein-Hessen 62 € 3 Straßburg (Frankreich) 14.00 23.00 Stadtbesichtigung 50 € 4 Rüdesheim 12.00 20.00 Winzerexpress 36 € 5 Köln, Ausschi ung bis 09.00 Uhr Beginn des zweiten Reiseteils, Einschi ung ab 15.00 Uhr Kreuzen auf dem Rhein stromabwärts 05.00 17.30 6 Amsterdam (Niederlande) 10.30 22.00 Grachtenfahrt 40 € Private Spaziergänge am Abend 7 Nijmegen (Niederlande) 08.00 14.00 Stadtrundgang 23 € 8 Köln, Ausschi ung bis 09.00 Uhr 08.00 – Änderungen im Reiseverlauf und im Aus ugsprogramm vorbehalten.

Kabinenbeispiel Oberdeck Restaurant Panoramasalon mit Bar Die Berichtigung von Druckfehlern und o ensichtlichen Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Änderungen vorbehalten, maßgeblich sind die Reisebestätigung und die AGB der 1AVista Reisen GmbH. (Auf Wunsch Zusendung der AGB vor Buchungsabschluss). Nach Erhalt der Reisebestätigung wird eine Anzahlung von 20% auf den Reisepreis fällig. Restzahlung 30 Tage vor Reiseantritt, danach erhalten Sie Ihre Reiseunterlagen. Reiseveranstalter: 1AVista Reisen GmbH, Siegburger Straße 231, 50679 Köln, www.1avista.de Bordausstattung Großes Sonnendeck mit Schattenplätzen, modernen Outdoor-Möbeln, Liegen, kleinem Whirlpool und Groß-Schach. Eleganter Panoramasalon mit Rundum-Außenpromenade mit Sitzgelegenheiten, stilvolles Restaurant, Empfang mit Rezeption, Bücherecke und Reiseleiter-Desk Der Aufzug verbindet das Ober- mit dem Mitteldeck Superior (nicht aufs Hauptdeck und Sonnendeck, kleine Treppe zum Mitteldeck Komfort). Weitere Annehmlichkeiten an Bord: WLAN ist an Bord verfügbar. Genauere Informationen erhalten Sie an der Rezeption an Bord. Bitte beachten Sie, dass es je nach Streckenverlauf zu starken Einschränkungen oder Ausfall der Verbindung kommen kann. Fahrräder stehen für private Erkundungen gegen Gebühr für Sie bereit. Bordleben und Unterhaltung Elegant-gemütliche Urlaubsatmosphäre. Wir empfehlen bequeme Kleidung, zum Abendessen ist gepflegte Kleidung erwünscht, zum Galadinner sportliche Eleganz (keine Abendkleidung). Die Bordsprache ist Deutsch, Euro die Bordwährung, Kreditkarten (Visa, Eurocard/Mastercard), EC-Karten (Maestro und V-Pay) werden akzeptiert. Je nach Reiseroute werden Themenabende, Live- Musik, Vorträge oder Quizveranstaltungen angeboten. Bücher, Brett- und Kartenspiele stehen zur Verfügung. Rauchen ist nur auf dem Außendeck gestattet. Erfahrene 1AVista Reiseleitung. Ihre Kabine Alle Kabinen sind Außenkabinen und verfügen auf dem Ober- und Mitteldeck (Superior-Kabinen, ca. 14 m²) über zu öffnende bodentiefe Panoramafenster (frz. Balkon). Die Komfort-Kabinen (ca. 11 m²) und die Junior-Suite (ca. 16 m²) auf dem Mitteldeck sind mit großen, nicht MS VistaBelle Unser Flusskreuzfahrtschi auf Rhein und Mosel, in Holland und Belgien Fotos: AdobeStock, Shutterstock, fotolia, pixabay, Reederei Rezeption Lounge/Bar Promenade Shop Bibliothek Restaurant Deluxe-Kabinen mit franz. Balkon Deluxe-Kabinen mit franz. Balkon 323 321 319 317 315 313 311 309 307 305 303 301 324 322 320 318 316 314 312 310 308 306 304 302 Lift Superior-Kabinen mit franz. Balkon Superior-Kabinen mit franz. Balkon Komfort-Kabinen Komfort-Kabinen 242 240 238 236 234 232 230 228 226 224 222 220 216 218 214 212 210 208 206 204 202 221 219 217 215 213 211 209 207 205 203 241 239 245 243 237 235 233 231 229 227 225 223 1) Lift Die Komfort-Kabinen liegen ein halbes Deck tiefer Die Komfort-Kabinen liegen ein halbes Deck tiefer Crew Hauptdeck-Kabinen Hauptdeck-Kabinen 110 108 106 104 102 109 107 105 103 101 Die Komfort-Kabinen liegen ein halbes Deck tiefer Technische Daten: Länge: 110 m Breite: 11,45 m Das Schiff entspricht modernen Technik-, Sicherheits- und Umweltstandards. Bitte beachten Sie, dass das Schiff nicht barrierefrei ist! Anzahl der Passagiere: max. 181 Kabinenanzahl: 90 Schiffscrew: 44 Flagge: Schweiz Indienststellung: 2020 Reederei: Riverman Cruises GmbH 2 3 4 zu öffnenden Panoramafenstern ausgestattet. Die Kabinen auf dem Hauptdeck (ca. 11 m²) verfügen über kleinere Fenster, die nicht geöffnet werden können. Alle Kabinen sind modern, geschmackvoll und mit hochwertiger Ausstattung eingerichtet: DU/WC, Föhn, Doppelbett (separierbar), Sat-TV, Telefon, Klimaanlage/Heizung, Safe, 2 kleine Stühle mit Tischchen oder eine Schreibecke mit einer Sitzgelegenheit. Ausflüge und Landgänge Unsere Reiseleitung vermittelt organisierte Ausflüge (Buchung und Bezahlung an Bord), die von örtlichen Agenturen angeboten und durchgeführt werden und gibt Tipps für private Landgänge. Ein mobiles Audiosystem steht für zahlreiche fakultative Ausflüge zur Verfügung. Ärztliche Betreuung Ein Arzt ist an Land kurzfristig erreichbar. Ø Renovierung 2022 Ø Franz. Balkone ØALL INCLUSIVE-Verp egung 1 Sonnendeck (nicht abgebildet) 2 Oberdeck n OD2 n OD1 3 Mitteldeck n MD2 n MSK n MDK n MDV n MK1 4 Hauptdeck n HDA n HD2 n HD1 1)3-er-Belegung möglich Info und Buchung: Kreuzfahrt-Service: Tel.: 0241 / 5101-555 Fax: 0241 / 5101-554 - info@kreuzfahrt-hotline.com Mo.-Fr. 9 bis 17 Uhr Aufgrund der großen Nachfrage empfehlen wir eine frühzeitige Anmeldung.

Dortmund, im Mai 2023 MS VistaBelle Rheinzauber 2024 mit Haustürservice Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, vielen Dank für Ihr Interesse an der Flusskreuzfahrt „Rheinzauber 2024“ mit MS VistaBelle. Beiliegend übersenden wir Ihnen das ausführliche Informationsmaterial. Der beliebte Rhein bietet neben den immer zauberhaften Uferlandschaften auch eine Vielzahl an attraktiven Zielen. Bei dieser Reise entscheiden Sie selbst, ob Sie nur schnuppern möchten für 4 oder 5 Tage, oder ob Sie 8 Tage an Bord bleiben. Treffen Sie Ihre Wahl – es gibt viel zu entdecken! An Bord MS VistaBelle werden Sie sich schnell zu Hause fühlen. Es erwartet Sie eine moderne und komfortable Ausstattung. Die Kabinen sind großzügig und überwiegend mit franz. Balkonen ausgestattet. Die Rundum-Außenpromenade bietet Ihnen neben dem weitläufigen Sonnendeck zusätzliche Sitzgelegenheiten. Hier sitzen Sie immer in der ersten Reihe! Die gastfreundliche Besatzung wird Sie kulinarisch verwöhnen, während Ihr Schiff jeden Tag ein neues Ziel ansteuert. Neben allen Mahlzeiten sind auch die meisten Getränke an Bord im Preis enthalten. Und nicht nur das – auch die Haustürabholung auf dem Hin- und Rückweg ist ebenfalls inklusive. Geben Sie uns Ihren Kategorie-/Kabinenwunsch im Anmeldeformular an. Wir prüfen dann die Verfügbarkeit und melden uns entsprechend zurück. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch persönlich/telefonisch weiterhin gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns von Montag - Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr unter: Kreuzfahrt-Service: Tel.: 0241 / 5101-555 Fax: -554 info@kreuzfahrt-hotline.com Eine Rücktrittskostenversicherung ist nicht im Reisepreis inkludiert. Bitte prüfen Sie, ob Sie eine solche Versicherung bereits abgeschlossen haben. Kommen Sie mit an Bord, wenn es heißt „Leinen los“ mit Kurs auf neue Eindrücke, wunderbare Ziele und ganz viel Erholung und Entspannung unterwegs! Mit herzlichen Grüßen Ihr Kreuzfahrt-Service Iris Diop P.S.: Aufgrund der guten und frühen Nachfrage empfehlen wir eine rechtzeige Anmeldung.

Rheinzauber 4, 5 oder 8 Tage mit MS VistaBelle Ich erkläre ausdrücklich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von mir angemeldeten Teilnehmer einzustehen. Datum / Unterschrift des Kunden Geben Sie Ihren Kabinenwunsch gerne an. Wir prüfen die Verfügbarkeit und melden uns entsprechend zurück. Versicherung gewünscht? RRV ja nein Preis p. P.: Kompaktschutz ja nein Preis p. P.: Bitte gut leserlich ausfüllen 1. Person 2. Person Name Vorname(n) Straße / Hausnummer PLZ / Wohnort Geburtsdatum Nationalität Telefon Nr. Mobil-Telefon Nr. E-Mail HAUSTÜRABHOLUNG INKLUSIVE Bemerkungen Reiseanmeldung Veranstalter ist 1 AVista Reisen GmbH, Siegburger Str. 231, 50679 Köln. Wichtiger Hinweis: Ich erkläre, dass mir die vorvertraglichen Informationen (Reiseausschreibung, Allgemeine Geschäftsbedingungen) ausgehändigt wurden und ich die Informationen zur Reise, Hinweise für mobilitätseingeschränke Reisende, zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und zum Datenschutz verstanden habe und akzeptiere. Ich bin damit einverstanden, dass die zur Abwicklung der Reise zur Verfügung gestellten Angaben von 1 AVista Reisen GmbH verwendet werden, soweit dies der Vertragsabwicklung oder der Kundenbetreuung dient. Die gemachten Angaben werden nicht an Dritte weiter gegeben. Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass der Kreuzfahrt-Service mich auch zukünftig über neue Reiseangebote per Post informieren darf. Sollte dies nicht der Fall sein, widerspreche ich ausdrücklich in schriftlicher Form. 4 Tage 5 Tage 8 Tage Reisetermin: gewünschte Kat./Kabine Versicherungen p.P. Reisepreis p.P. Gesamtreisepreis aller Reisenden 1. Person 2. Person Ausgefüllte Anmeldung bitte senden an: Kreuzfahrt-Service für die Aachener Zeitung Gutjahrstr. 12 44287 Dortmund Tel. (02 41) 5101-555 Fax (02 41) 5101-554 info@kreuzfahrt-hotline.com

Selbstbeteiligung Reiserücktritt- / Reiseabbruch-Versicherung (nur bei Tarifen mit Selbstbeteiligung): je Versicherungsfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens (mindestens 25,– € je Person) Geltungsbereich: Welt inkl. USA / Kanada Versicherter Reisepreis: Maximal sind 5.000,– € je Person möglich. Versicherungs-Summen: Verspätungs-Versicherung: 1.500,– € je Person Reisegepäck-Versicherung: 3.000,– € je Person Gepäckverspätungs-Versicherung: 150,– € je Person je Versicherungsfall Reise-Krankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport: unbegrenzt für medizinische / zahnärztliche Notfall-Behandlung und für Notfall-Transport / Kranken-Rücktransport, bis 10.000,– € für Such-, Rettungs- und Bergungskosten Reisehaftpflicht-Versicherung: 500.000,– € je Person bei Personen- und Sachschäden Reiseunfall-Versicherung: je Person bis zu 30.000,– € bei Invalidität, 10.000,– € bei Tod Schiffsreise-Versicherung: Entschädigung wegen ärztlich empfohlenem Kabinenaufenthalt oder Nichtwahrnehmung von separat gebuchten Landausflügen: 500,– € je Person; Entschädigung pro verpasstem Anlaufhafen bei Änderung der Route oder Entschädigung pro Ereignis bei Unterbrechung wegen Hoch- / Niedrigwasser: 100,– € je Person, maximal 500,– € je Person; Verweigerte Beförderung wegen Verdacht auf eine ansteckende Krankheit: 150,– € je Person Sport & Aktiv-Versicherung: bis zu 500,– € je Person für verpasste Aktivitäten und jeweils 500,– € je Person für Reparatur / Ersatz von Sportgeräten sowie für Leih-Sportgeräte, bis 5.000,– € je Person und Versicherungsfall für Such-, Rettungs- und Bergungskosten Versicherte Reisedauer: Die Versicherungen gelten für eine Reise. Eine Reise darf maximal 999 Tage beim Reiserücktritt-Vollschutz und maximal 56 Tage beim Komplettschutz und Schiffsreise-Komplettschutz dauern (vom Antritt der Reise bis zur Rückkehr). Abschlusshinweise: Jeder Reiseschutz, der eine Reiserücktritt-Versicherung enthält, sollte bei Buchung der Reise abgeschlossen werden. Ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Wenn zwischen der Buchung und dem Reiseantritt 29 Tage oder weniger liegen, gilt: Der Reiseschutz muss sofort, spätestens innerhalb der nächsten drei Tage, abgeschlossen werden. Wichtige Information: Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die Versicherungs-Bedingungen von AWP P&C S.A. Die vollständigen Produkt- und Verbraucherinformationen und Versicherungs-Bedingungen können Sie unter https://www.1avista.de/reiseversicherung/ einsehen. Leistungs- und Beitrags- Änderungen vorbehalten. Mit dem richtigen Reiseschutz im Gepäck sorgenfrei verreisen. Entspannt die Welt entdecken Mit Corona-Leistungen: Kostenübernahme bei persönlicher Quarantäne. Dies gilt sowohl für Stornierungen vor der Reise im Rahmen der Reiserücktritt-Versicherung, als auch für eine angeordnete persönliche Quarantäne vor Ort (Kostenübernahme für zusätzliche Unterkunftskosten bis zu 5.000,– €), wenn die Reise verlängert werden muss. Wir leisten weiterhin bei Reiserücktritt, Reiseabbruch und im Rahmen der Reise-Krankenversicherung, wenn eine COVID-19 Erkrankung oder eine andere epidemische oder pandemische Erkrankung diagnostiziert wird. Schiffsreise-Komplettschutz • Reiserücktritt-Versicherung • Reiseabbruch-Versicherung • Verspätungs-Versicherung • Reisegepäck-Versicherung • Gepäckverspätungs-Versicherung • Reise-Krankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport • Reisehaftpflicht-Versicherung • Reiseunfall-Versicherung • Schiffsreise-Versicherung • Sport & Aktiv-Versicherung • Reise-Assistance Welt inkl. USA / Kanada je Person Reisepreis bis ohne Selbstbeteiligung 400,– KS0400 77,– 600,– KS0600 122,– 800,– KS0800 152,– 1.000,– KS1000 186,– 1.500,– KS1500 207,– 2.000,– KS2000 266,– 2.500,– KS2500 332,– 3.000,– KS3000 403,– 4.000,– KS4000 483,– 5.000,– KS5000 583,– Komplettschutz • Reiserücktritt-Versicherung • Reiseabbruch-Versicherung • Verspätungs-Versicherung • Reisegepäck-Versicherung • Gepäckverspätungs-Versicherung • Reise-Krankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport • Reisehaftpflicht-Versicherung • Reiseunfall-Versicherung • Sport & Aktiv-Versicherung • Reise-Assistance Welt inkl. USA / Kanada je Person Reisepreis bis ohne Selbstbeteiligung 400,– KO0400 76,– 600,– KO0600 119,– 800,– KO0800 149,– 1.000,– KO1000 181,– 1.500,– KO1500 203,– 2.000,– KO2000 260,– 2.500,– KO2500 325,– 3.000,– KO3000 394,– 4.000,– KO4000 473,– 5.000,– KO5000 571,– Reiserücktritt-Vollschutz • Reiserücktritt-Versicherung • Reiseabbruch-Versicherung • Verspätungs-Versicherung • Sport & Aktiv-Versicherung • Reise-Assistance Welt inkl. USA / Kanada je Person Reisepreis bis mit Selbstbeteiligung ohne Selbstbeteiligung 400,– VM0400 45,– VO0400 59,– 600,– VM0600 65,– VO0600 78,– 800,– VM0800 82,– VO0800 95,– 1.000,– VM1000 96,– VO1000 111,– 1.500,– VM1500 127,– VO1500 148,– 2.000,– VM2000 159,– VO2000 183,– 2.500,– VM2500 200,– VO2500 234,– 3.000,– VM3000 235,– VO3000 272,– 4.000,– VM4000 275,– VO4000 321,– 5.000,– VM5000 323,– VO5000 377,– Alle Beträge in Euro. Mit wichtigen CoronaLeistungen

Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie Sehr geehrte Damen und Herren, der Gesetzgeber hat neue Regelungen für Pauschalreisen beschlossen, die seit Juli 2018 angewendet werden. Verbraucher sollen dadurch noch besser geschützt sein als bisher. Wir als Ihr Reiseveranstalter haben jedoch die in der neuen Pauschalreiserichtlinie zusätzlich vorgesehenen P ichten schon in der Vergangenheit erfüllt, weil diese für uns selbstverständlich sind. Die Neuregelung umfasst zusätzliche Formalitäten. Für Buchungen müssen wir Sie vor Abschluss des Reisevertrages umfänglich über Ihre Rechte informieren. Um Ihre Zeit möglichst wenig zu beanspruchen, haben wir die Informationen einmal an dieser zentralen Stelle abgedruckt. Bitte lesen Sie sich die Informationen vor der Buchung sorgfältig durch. Unsere Kolleginnen und Kollegen werden Sie bei telefonischer Buchung danach fragen. Auch in Ihrem Reisebüro erhalten Sie einen Hinweis auf den Text. Wenn Sie diese Informationen zur Kenntnis genommen haben, bitten wir Sie mit „Ja, habe ich durchgelesen“ zu antworten. Bereits jetzt möchten wir uns für Ihre Mithilfe herzlich bedanken! Für Ihre Fragen stehen wir und Ihr Reisebüro Ihnen gerne zur Verfügung. Herzliche Grüße Ihr Team von 1AVista-Reisen Bei den in diesem Katalog angebotenen Kombinationen von Reiseleistungen handelt es sich um Pauschalreisen im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.1. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen 1AVista Reisen GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen 1AVista Reisen GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und – falls der Transport in der Pauschalreise inbegri en ist – zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Die wichtigsten Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302: – Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. – Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. – Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. – Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätz-lichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. – Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. – Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung – Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. – Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. – Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. – Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/ oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. – Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. – Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. 1AVista Reisen hat eine Insolvenzabsicherung mit der R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen (Versicherungsschein-Nr.: 760 90 449314484). Die Reisenden können diese Einrichtung (Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel.: +49 611 533-5859, www.ruv.de) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von 1AVista Reisen verweigert werden. Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

Weitere Angaben zu unseren Reisen Nachdem wir Sie auf der vorherigen Seite über das neue Pauschalreiserecht und Ihre Rechte informiert haben, erhalten Sie hier allgemeine wichtige Informationen zu unseren Reiseleistungen. Details zu jeder Reise (insbesondere zu den Eigenschaften der Reise und Preisen) nden Sie in dem jeweiligen Folder. Bitte beachten Sie auch unsere Reise- und Geschäftsbedingungen Hinweise für Menschen mit eingeschränkter Mobilität Wir möchten, dass sich auch Menschen mit eingeschränkter Mobilität auf ihre Reise freuen können. Menschen mit eingeschränkter Mobilität müssen sich bei Schi sreisen auf Einschränkungen einstellen, da Schi e baubedingt nicht barrierefrei sind. Die Schi sbeschreibungen, die Sie in der Einleitung zu jeder Schi sreise nden, enthalten nützliche Informationen zu Bordeinrichtungen, die die Mobilität an Bord erleichtern (beispielsweise Aufzüge oder Treppenlifte). Rollatoren müssen in der eigenen Kabine untergebracht werden. Sie sind an Bord nach Möglichkeit nicht zu nutzen, außer um das Schi zu betreten oder zu verlassen. Im Salon sowie im Restaurant sind Rollatoren nicht gestattet, da sie Flucht- und Rettungswege blockieren könnten. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie die Mobilitätsanforderungen erfüllen können, fragen Sie uns bitte unbedingt vor Ihrer Buchung. Sprache bei der mündlichen Erbringung von Reise- leistungen Die Bordsprache und Sprache bei der Erbringung unserer Reiseleistungen ist Deutsch, soweit wir in der Schi sbeschreibung nicht auf die Kommunikation in anderer Sprache hinweisen. Zahlungsmodalitäten (insbesondere Anzahlung) Nach Ihrer Reisebuchung erhalten Sie die Buchungsbestätigung mit Rechnung und Sicherungsschein. Sodann ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises sowie die Versicherungsprämie (soweit gebucht) zu leisten. 30 Tage vor Reisebeginn ist die Restzahlung fällig. Ihre Reise können Sie per Überweisung oder mit einer gängigen Kreditkarte bezahlen. Mindestteilnehmerzahl und unser Rücktrittsrecht bei Nichterreichen Die Durchführung unserer Reisen erfordert eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl. Wenn diese nicht erreicht wird, können wir bis spätestens 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen, sieben Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen und 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen zurücktreten. Sollte das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, werden wir Ihnen dies sofort bekannt geben. Die Mindestteilnehmerzahlen bei unseren Schi en betragen: MS VistaFidelio 100 Gäste MS VistaBelle MS VistaLilea 150 Gäste MS VistaStar MS VistaSky MS VistaRio 175 Gäste Nilkreuzfahrten 20 Gäste Reisedokumente/Pass- und Visumserfordernisse Auf den einzelnen Reiseseiten informieren wir Sie über Visaformalitäten, Einreisebestimmungen und besondere Gesundheitsvorschriften der jeweiligen Zielgebiete. Im Allgemeinen weisen wir darauf hin, dass Staatsangehörige der EU, auf allen Flusskreuzfahrten einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitführen müssen. Für Reisen in das ukrainische Donaudelta benötigen Sie einen Reisepass, welcher mindestens bis sechs Monate nach Reiseende gültig ist. Bei Buchung Ihrer Reise erhalten Sie nähere Informationen gemäß den aktuellen Bestimmungen. Rücktritt des Reisenden und Entschädigung Sie können vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber uns oder Ihrem Reisebüro zu erklären. Im Falle des Rücktritts verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände aufgetreten sind, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigt haben, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getro enen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Die Entschädigung bei Fluss- und Seereisen berechnet sich nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt: Bis zum 90. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises, ab dem 89. bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises, ab dem 29. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises, ab dem 14. bis 1 Tag vor Reiseantritt 80 % und bei Nichterscheinen am Reisetag 90 % des Reisepreises. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Reise- und Geschäftsbedingungen. Reiserücktrittskostenversicherung und weitere Versicherungsmöglichkeiten Sie können sich für den Fall eines Reiserücktritts und im Hinblick auf Risiken bei der Durchführung der Reise (insbesondere Abbruch, Unfall, Krankheit, Kranken-Rücktransport und Gepäckverlust) versichern. Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, den Abschluss einer Versicherung zu prüfen. Ausführliche Informationen zu Versicherungspaketen nden Sie auf Seite 76.

Reise- und Geschäftsbedingungen der 1AVista Reisen GmbH („Reiseveranstalter“) 1. Abschluss des Reisevertrages/Verpflichtung für Mitreisende 1.1 Für alle Buchungswege gilt: a) Vor Abschluss des Reisevertrags erfolgt eine vorvertragliche Unterrichtung des Kunden, insbesondere über seine Rechte nach der Pauschalreiserichtlinie und über die Eigenschaften der Reise, Preise und Zahlungsmodalitäten. b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. c) Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab (z.B., wenn der Kunde diese Reise- und Geschäftsbedingung erst mit der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters erhält), so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist (Bindungsfrist). Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit der Reiseveranstalter auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertragliche Informationspflicht erfüllt hat, und der Kunde dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder konkludent durch Anzahlung erklärt. Eine Annahmeerklärung nach Ablauf der Bindungsfrist kann der Reiseveranstalter zurückweisen. d) Bei einer Optionsbuchung wird die geplante Reise für die Dauer von drei Werktagen reserviert. Nach dieser Frist wird die Option automatisch zu einer verbindlichen Buchung. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde kostenfrei auf einen anderen Reisetermin oder eine andere Route umbuchen oder kostenfrei von der Reise zurücktreten. 1.2 Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den Reiseveranstalter zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine Reisebestätigung schriftlich oder in Textform übermitteln. 1.3 Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss: a) Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert. b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. d) Soweit der Vertragstext vom Reiseveranstalter gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung). g) Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchung (Reiseanmeldung). Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zu Stande, die keiner besonderen Form bedarf und telefonisch, per E-Mail, Fax oder schriftlich erfolgen kann. h) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Buchungsbestätigung zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung bedarf. In diesem Fall wird dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. 2. Bezahlung Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, wenn der Sicherungsschein übergeben ist. Zahlungen erfolgen per Überweisung oder Kreditkarte. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden gemäß Ziff. 5.2 Satz 2 bis Ziff. 5.3 mit Rücktrittskosten zu belasten. 3. Leistungsänderungen 3.1 Abweichungen von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind dem Reiseveranstalter gestattet, wenn die Änderungen der Reiseleistungen unerheblich sind und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden. Der Reiseveranstalter wird den Kunden hierüber unverzüglich nach Kenntniserlangung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail) klar und verständlich in hervorgehobener Weise über die Änderungen unterrichten. 3.2 Im Fall einer erheblichen Änderung wesentlicher Eigenschaften der Reiseleistungen oder der Abweichung von wesentlichen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Reisevertrags geworden sind, kann der Kunde innerhalb einer mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die mitgeteilte Änderung annehmen, unentgeltlich vom Reisevertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer anderen Reise (Ersatzreise) verlangen, wenn der Reiseveranstalter dem Kunden in seiner Mitteilung eine solche Reise angeboten hat. Wenn der Kunde nicht innerhalb der ihm von dem Reiseveranstalter zur Entscheidung gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Vertragsänderung als angenommen. 3.3 Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Kunden bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 4. Preisänderungen 4.1 Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, den Reisepreis nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu erhöhen: 4.1.1 Die Preiserhöhung übersteigt nicht 8% des Reisepreises. 4.1.2 Die Erhöhung ergibt sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder anderer Energieträger, b) Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse. 4.1.3 Der Reiseveranstalter unterrichtet den Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger über die Preiserhöhung und deren Gründe und Berechnung. 4.2 Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder anderer Energieträger kann der Reiseveranstalter vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Kunden verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. 4.3 Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 4.1.2 genannten Preise, Abgaben und Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Reiseveranstalter führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten, wobei der Reiseveranstalter die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsmehrausgaben abziehen darf. 4.4 Preiserhöhungen von mehr als 8% sind nur einvernehmlich möglich. Der Reiseveranstalter kann den Kunden eine Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer vom Reiseveranstalter bestimmten angemessenen Frist das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder seinen Rücktritt von dem Vertrag (ohne Entschädigungsverpflichtung) erklärt; alternativ kann er dem Kunden auch die Teilnahme an einer anderen Reise (Ersatzreise) anbieten. Wenn der Kunde nicht innerhalb der ihm von dem Reiseveranstalter zur Entscheidung gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Preiserhöhung als angenommen. 5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn und Entschädigung 5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler (Reisebüro) gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt zu Nachweiszwecken schriftlich zu erklären. 5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände aufgetreten sind, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigt haben, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. 5.3 Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet: a) Reisen mit Flug (einschließlich Rundreisen, Nilkreuzfahrten und Küstenkreuzfahrten) Bis zum 90. Tag vor Reiseantritt 35% des Reisepreises, ab dem 89. bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises, ab dem 29. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises, ab dem 14. bis 1 Tag vor Reiseantritt 90% und bei Rücktrittserklärung Nichterscheinen am Reisetag 95% des Reisepreises. b) Reisen ohne Flug, insbesondere Fluss- und Seereisen Bis zum 90. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises, ab dem 89. bis um 30. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises, ab dem 29. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises, ab dem 14. bis 1 Tag vor Reiseantritt 80% und bei Rücktrittserklärung/Nichterscheinen am Reisetag 90% des Reisepreises. Der Reiseveranstalter kann anstelle der vorstehenden Pauschalen die Entschädigung anhand des Reisepreises unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret berechnen. Auf Wunsch des Kunden wird der Reiseveranstalter die Höhe der Entschädigung erläutern. 5.4 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt (siehe Ziff. 6.2). 6. Umbuchungen und Ersetzungsbefugnis des Reisenden 6.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Die Möglichkeit des Rücktritts (Ziff. 5) und einer darauffolgenden Neuanmeldung bleibt dem Kunden unbenommen. 6.2 Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung des Kunden muss auf einem dauerhaften Datenträger erfolgen und darf dem Reiseveranstalter nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugehen. 6.3 Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. 6.4 Der Reiseveranstalter kann auf Nachweis eine Erstattung der ihm durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten fordern. 6.5 Tritt eine dritte Person in den Vertrag ein, so haften diese und der Kunde (Anmelder) gegenüber dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. 7. Nicht in Anspruch genommene Leistung Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt. 8. Rücktritt des Reiseveranstalters wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl oder aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände 8.1 Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der vorgesehenen Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt bis spätestens 8.1.1 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen, 8.1.2 sieben Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen, 8.1.3 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen dem Kunden gegenüber erklärt hat. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. 8.2 Ferner kann der Reiseveranstalter zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Reisevertrags gehindert ist und den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrunds erklärt. 8.3 Tritt der Reiseveranstalter vom Reisevertrag zurück, verliert er seinen Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und hat dem Kunden den Reisepreis, soweit dieser bereits gezahlt worden ist, unverzüglich, jedenfalls innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zu erstatten.

9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen 9.1 Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung die Durchführung der Reise, den Hausfrieden (auf dem Schiff oder im Hotel) oder die Mitreisenden derart nachhaltig stört oder seine Vertragspflichten derart verletzt, dass dem Reiseveranstalter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere unter Abwägung der beiderseitigen Interessen, die Fortsetzung des Reisevertrags nicht zugemutet werden kann. 9.2 Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. 10. Mitwirkungspflichten des Kunden 10.1 Reiseunterlagen Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält. Außerdem hat der Kunde umgehend zu prüfen, ob die Angaben in den Reiseunterlagen den Daten in seinem Reisepass bzw. Ausweis entsprechen, und seine Mitreisenden zu einer solchen Prüfung anzuhalten. 10.2 Prüfung der geltenden Einreisebestimmungen Ungeachtet der Informationen durch den Reiseveranstalter hat der Kunde sich auch selbst über den Stand der aktuell geltenden Einreisebestimmungen zu informieren (insbesondere auf den Nachweis von Impf- und Testpflichten einzustellen). 10.3 Mängelanzeige/Abhilfeverlangen Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Versäumt der Kunde schuldhaft dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein und es besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Mängelanzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter des Reiseveranstalters am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter des Reiseveranstalters am Urlaubsort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit des Vertreters des Reiseveranstalters bzw. des Reiseveranstalters wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Der Vertreter des Reiseveranstalters ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. 10.4 Fristsetzung vor Kündigung Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i BGB bezeichneten Art nach § 651l BGB oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. 10.5 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Vertreter des Reiseveranstalters bzw. dem Reiseveranstalter unverzüglich anzuzeigen. 12. Verjährung Reiserechtliche Ansprüche des Kunden (§§ 651k bis n BGB) verjähren in zwei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. 13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens 13.1 Änderungen der Flugzeiten oder der Streckenführung, auch kurzfristig, sind im Rahmen von Ziff. 3 zulässig. Der Reiseveranstalter wird den Kunden unmittelbar nach Kenntnis von solchen Umständen gemäß Ziff. 14 informieren. Unabhängig davon obliegt es dem Kunden, sich wegen der Rückflug- bzw. Transferzeiten 24 Stunden vor dem vorgesehenen Abflugtermin telefonisch oder online zu informieren. 13.2 Der Kunde hat sich darauf einzustellen, dass er sich mindestens 120 Minuten vor der angegebenen Abflugzeit am Abfertigungsschalter meldet. Ausnahmen sind den Mitteilungen des Reiseveranstalters oder den Flugplänen zu entnehmen. Bei nicht rechtzeitigem Erscheinen am Abfertigungsschalter, ist das ausführende Luftfahrtunternehmen berechtigt, über den Sitzplatz anderweitig zu verfügen. 13.3 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung nach der Fluggastrechteverordnung (VO (EG) Nr. 261/2004) sind nicht an den Reiseveranstalter, sondern ausschließlich an das jeweilige ausführende Luftfahrtunternehmen (die Fluggesellschaft) zu richten. 14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (VO (EG) Nr. 2111/2005) verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot („Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm 15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Der Kunde muss bei allen Reisen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitführen. Der Reiseveranstalter wird über Bestimmungen von Pass- Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 16. Information zur Online-Streitbeilegung nach § 36 VSBG) Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/odr eine Online-Plattform bereit, die für die Beilegung von Streitigkeiten genutzt werden kann. 1AVista Reisen GmbH ist derzeit nicht zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit und auch nicht verpflichtet. 17. Insolvenzsicherung (§ 651r BGB) Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedsstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so ist die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. 1AVista Reisen hat eine Insolvenzversicherung mit der Deutscher Reisesicherungs- Fonds GmbH abgeschlossen (Sicherungsscheinnummer: 21100082021). Die Reisenden können diese Einrichtung (Sächsische Straße 1, 10707 Berlin; Telefon 030-2589872-21, www.drsf.reise) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von 1AVista Reisen verweigert werden. Reiseveranstalter: 1AVista Reisen GmbH Siegburger Str. 231, 50679 Köln Tel.: 0221 99 800 800, Fax: 0221 99 800 869 info@1avista.de www.1avista.de HRB 60751 Amtsgericht Köln USt.-IdNr.: DE2547 12753 Fotonachweis: eFotolia.com, Shutterstock.com, AdobeStock.com, pixabay.com, mz sued., Martin Kapostas. Sicherungsscheinnummer: 21100082022 Sicherungsschein für Pauschalreisen gemäß § 651r des Bürgerlichen Gesetzbuchs Dieser Sicherungsschein gilt für den Buchenden und alle Reiseteilnehmer. Er hat Gültigkeit für alle bis zum 31.10.2023 gebuchten Pauschalreisen bis zu deren Beendigung. Dem Reisenden steht im Fall der Insolvenz der/des 1AVista Reisen GmbH Siegburger Str. 231 50679 Köln gegenüber dem unten angegebenen Absicherer unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein unmittelbarer Anspruch nach § 651r Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu. Bei Rückfragen wenden Sie sich an: Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH Sächsische Straße 1 10707 Berlin Postfach 12 03 22 10593 Berlin Telefon 030 – 78954770 schadenmeldung@drsf.reise schadenmeldung.drsf.reise Berlin, 27.10.2022 Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH Sächsische Straße 1 10707 Berlin Im Sicherungsfall verarbeitet die Deutsche Reisesicherungsfonds GmbH personenbezogene Daten von Ihnen, um Ihnen bereits gezahlte Reisepreise zu erstatten oder für Ihre Rückbeförderung und gegebenenfalls Ihre Beherbergung bis zur Rückbeförderung zu sorgen. Verarbeitet werden nur diejenigen Daten zu Ihrer Person, die für diese Zwecke erforderlich sind. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b) DSGVO. Sofern Sie eine Reise in ein Drittland (Staaten außerhalb der EU und des EWR) gebucht und angetreten haben, kann eine Übermittlung an Empfänger in dieses Land erfolgen, auch wenn dort kein Datenschutzniveau besteht, das mit dem in der EU vergleichbar ist. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 49 Abs. 1 lit. c) DSGVO. Weitere Hinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Deutsche Reisesicherungsfonds GmbH im Sicherungsfall und insbesondere zu Ihren Rechten finden Sie unter folgender Webadresse: www.drsf.reise/datenschutz.

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