Flusskreuzfahrt auf der Rhone 2023

ab 14. Tag vor Reisebeginn 75% am Tag der Abreise oder bei Nichtantritt (no-show) 90 % des Reisepreises f) Pauschalreisen mit eigener Anreise sowie Reisen in Verbindung mit Eintrittskarten bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25% ab 29. -22. Tag vor Reisebeginn 30% ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn 40% ab 14. – 10. Tag vor Reisebeginn 55% ab 9. – 7. Tag vor Reisebeginn 75% ab 6.– 2. Tag vor Reisebeginn 80% ab 1. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 90 % des Reisepreises. 6.4 Zusätzlich kann der Preis vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa) in voller Höhe anfallen. 6.5 Bei einer Berechnung nach Ziff. 6.3 bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass M-TOURS Erlebnisreisen im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind. 6.6 M-TOURS Erlebnisreisen kann anstelle der unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen einen konkret berechneten Entschädigungsanspruch als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen geltend machen, sofern der M-TOURS Erlebnisreisen entstandene Schaden deutlich höher ausfällt, als die unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In diesem Fall wird MTOURS Erlebnisreisen die konkrete Entschädigung berechnen und begründen. 7. Umbuchungen 7.1 Ein Anspruch des Kunden, nach Vertragsabschluss, auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern M-TOURS Erlebnisreisen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss und bis zum 60. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird M-TOURS Erlebnisreisen dem Kunden die tatsächlich anfallenden Kosten pro Kunden berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 30,00 pro Person als vereinbart. 7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die ab dem 59. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 7.3 Umbuchungswünsche/Änderungen, die nur geringfügige Kosten verursachen, werden mit € 30 pro Person in Rechnung gestellt. Geringfügige Änderungen sind z.B. Änderung der Verpflegungsleistung, der Zimmerkategorie oder Ähnliches. 7.4 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 6. genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich. 7.5 Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass M-TOURS Erlebnisreisen keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind. 9. Rücktritt und Kündigung durch MTOURS Erlebnisreisen M-TOURS Erlebnisreisen kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt M-TOURS Erlebnisreisen deshalb den Vertrag, so behält M-TOURS Erlebnisreisen den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt werden. b) Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Frist, binnen derer der Rücktritt durch MTOURS Erlebnisreisen möglich ist, hingewiesen wurde, in der im Vertrag bestimmten Frist, spätestens jedoch - 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen, - 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchstens 6 Tagen - 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen. In jedem Fall ist M-TOURS Erlebnisreisen verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück. 10. Haftung von M-TOURS Erlebnisreisen 10.1 M-TOURS Erlebnisreisen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes. 10.2 M-TOURS Erlebnisreisen haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und/oder die der Reisende ohne Vermittlung von M-TOURS Erlebnisreisen direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Veranstaltungen, Ausflüge, Besuche, etc.). 10.3 Die vertragliche Haftung von MTOURS Erlebnisreisen ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit M-TOURS Erlebnisreisen für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich ist. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. 10.4 Für alle gegen M-TOURS Erlebnisreisen gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, ausgenommen darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen. 10.7 Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten muss der Kunde selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollte der Kunde vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportausübungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet MTOURS Erlebnisreisen nur, wenn MTOURS Erlebnisreisen ein Verschulden trifft. 12. Obliegenheiten des Kunden/Fristen 12.1 Der Kunde hat M-TOURS Erlebnisreisen umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine, Rail & Fly Pick-up Nummern und Reiseinformationen) spätestens 5 Werktage (mit Ausnahme von Ziff. 1.5) vor Reiseantritt nicht erhalten hat. In diesem Fall werden die Reiseunterlagen, Zahlungseingang bei M-TOURS Erlebnisreisen vorausgesetzt, sofort per E-Mail zugesandt. 12.2 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, M-TOURS Erlebnisreisen einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige hat gegenüber der Reiseleitung vor Ort, deren Kontaktdaten in den Reiseunterlagen stehen, zu erfolgen. Ist eine Reiseleitung nicht vorhanden oder erreichbar, so sind etwaige Reisemängel M-TOURS Erlebnisreisen an deren Sitz zur Kenntnis zu geben (Anschrift siehe Ziff. 23). Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt. M-TOURS Erlebnisreisen kann die Abhilfe auch in der Weise schaffen, dass eine gleichwertige oder höhere Ersatzleistung erbracht wird, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Zur Abhilfe ist M-TOURS Erlebnisreisen nicht verpflichtet, wenn der Reisemangel bewusst wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe eine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dieses möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen. 12.3 Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i BGB bezeichneten Art oder aus wichtigem, M-TOURS Erlebnisreisen erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er MTOURS Erlebnisreisen zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von M-TOURS Erlebnisreisen verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für M-TOURS Erlebnisreisen erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. 12.4 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten. Insbesondere hat er M-TOURS Erlebnisreisen auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen. 12.5 Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss der Kunde unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. M-TOURS Erlebnisreisen übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn jene bei der Aufgabe des Gepäckstücks auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck MTOURS Erlebnisreisen bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen. 14. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen 14.1 M-TOURS Erlebnisreisen informiert den Kunden über die Pass- und Visaerfordernisse, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind und die ungefähre Dauer, die für eine Beschaffung etwaiger Dokumente erforderlich ist. Der Kunde ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch M-TOURS Erlebnisreisen bedingt sind. 14.2 Zur Erfüllung der Verpflichtung nach Ziff. 14.1 wird der Kunde M-TOURS Erlebnisreisen vollumfassend und wahrheitsgemäß über seine Staatsangehörigkeit, sowie die aller Mitreisenden informieren, ferner über etwaige Besonderheiten, wie beispielsweise Doppelstaatsbürgerschaften, Staatenlosigkeit, etc.. 14.3 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb an der Reise verhindert ist, kann M-TOURS Erlebnisreisen den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten. 14.4 M-TOURS Erlebnisreisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde M-TOURS Erlebnisreisen mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass M-TOURS Erlebnisreisen eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. 15. Zollbestimmungen Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren. 20. Datenschutz Personenbezogenen Daten, die der Kunde M-TOURS Erlebnisreisen zur Verfügung stellt, werden elektronisch erfasst, gespeichert, verarbeitet, an Leistungsträger und/oder Versicherer übermittelt und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist. MTOURS Erlebnisreisen wird dabei alle datenschutzrechtlichen Vorschriften beachten, ebenso für M-TOURS Erlebnisreisen tätige Dritte. Weitere Einzelheiten zum Datenschutz findet der Kunde unter: https://www.mtours.de/datenschutz 21. Hinweis für Verbraucher Die Plattform zur außergerichtlichen Online–Streitbeilegung (sog. OSPlattform) der EU-Kommission befindet sich unter https://ec.europa.eu/transport/modes/air /safety/air-ban_en. M-TOURS Erlebnisreisen ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. 23. Veranstalter M-TOURS Erlebnisreisen GmbH Große Straße 17 - 19 49074 Osnabrück Telefon: +49 (0)541 60 08 16- 70 Fax: +49 (0)541 60 08 16- 99 E-Mail: info@m-tours.de Internet: www.m-tours.de Stand: Oktober 2021

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