Vom Elbstrand ins Havelland

Vom Elbstrand ins Havelland Osterkreuzfahrt von Hamburg nach Berlin Hamburg | Lauenburg | Lüneburg | WiƩenberge | Tangermünde | Magdeburg | Brandenburg | Potsdam | Berlin Für Sie inkludiert: Haustür-Service Natur | Kultur | Musik Auf Elbe und Havel vom 8. bis 15.4.2023 an Bord des komfortablen Premiumschiffes SWISS RUBY OsterKonzert in der Elphi

CARARA | Maritime Tradition & Großstadtflair Vom Eise befreit sind Strom und Bäche... (J.W. Goethe) 8. bis 15. April 2023 HanseStädte | KulturErbe | MusikGenuss Die Elbe, mächƟger Strom in einer der letzten naturnahen FlusslandschaŌen MiƩeleuropas, verbindet über NebenŇüsse und künstliche Wasserstraßen das Binnenland mit den Küsten. Idyllische Landschaften, malerische Dörfer und herrliche Städte mit FachwerkromanƟkundBacksteingoƟk säumen diese außergewöhnliche wie seltene Kreuzfahrtroute von Hamburg nach Berlin. Sie führt über die Ɵdebewegte Elbe, entlang der Lüneburger Heide und durch das UNESCOBiosphärenreservat „FlusslandschaŌ Elbe“ zu den beschaulichen Havelseen der Mark Brandenburg. Typische Fluss- & Auenstrukturen sowie naturnahe Lebensräume sind zahlreich erhalten und in eine jahrhundertealte, historisch gewachsene KulturlandschaŌ eingebeƩet. Das Großschutzgebiet erstreckt sich über einen ca. 400 km langen StromabschniƩ und passiert 5 Bundesländergrenzen. GenießenSieeine klangvolleOuvertüre inHamburg. Elbphilharmonie (Osterkonzert), Kaufmannsvillen, Speicherstadt und HafenCity punkten in der Hansestadt. Elbe, Alster und der Hafen als „Tor zur Welt“ prägen ihren mariƟmen Charakter. In der alten SchiīerstadtLauenburg wurde viel Liebe in den Erhalt der malerischen Altstadt am Elbufer gesteckt, über dem das alte Schloss thront. Die historische, TVbekannte HansestadtLüneburg mit imposanten Bürgerhäusern liegt zwischen den vielfälƟgen LandschaŌen der Elbtalauen und der Lüneburger Heide. In WiƩenberge grüßt schon von Weitem der SingerUhrenturm, ein markantes Wahrzeichen mit der größten Turmuhr des europäischen Festlandes. Auf einer HochŇäche über der Tangermündung liegt die miƩelalterliche Burg der alten Hansestadt Tangermünde mit reich verzierten Fachwerk und Backsteinbauten. Viele Adelsfamilien haben ihren Ursprung in der Altmark, die als „Wiege Preußens“ gilt. Die SWISS RUBY unterquert zunächst den Kanal des Wasserstraßenkreuzes Magdeburg, um dann die Elbe auf der längsten Trogbrücke Europas zu überqueren. Nach Heide und WaldlandschaŌen verzücken schließlich die vielseiƟge Flora & Fauna zwischen den Elbtalniederungen und idyllischen Brandenburgischen Havelseen. Last, but not least: Preußens Glanz in Potsdam und Berlin. Ahoi! Lüneburg Lauenburg Tangermünde Berlin | Stadtschloss

2023 Stadt / Hafen AnkunŌ Abfahrt ProgrammanBord&Land│fak.LandausŇüge|Wasserstraßen Preis SA 8.4. Hamburg HaustürAbholung+BusAnreisezumSchiīinHamburg Ab 16:30UhrEinschiīung | 18:30 Uhr Sektempfang & Begrüßung inklusive SO 9.4. Hamburg 19:00 10:00 Uhr OsterGoƩesdienst im „Michel“ | 12:00 Uhr MiƩagsandacht (V) StadtKreuzfahrt mit dem RiverBus (Sonderfahrt) (N) Rundfahrt Hamburg (Altona & Blankenese) oder 16:00 Uhr Oster-Konzert in Elbphilharmonie (inkl. Bustransfers) Fahrt auf der Ɵdebewegten Elbe mit Passage der Gezeitenschleuse € 43,­ € 35,­ ab € 170,­ MO 10.4. Lauenburg 01:00 12:30 (V) Stadtrundgang SchiīerstadtLauenburg oder BusausŇug HansestadtLüneburg (Lüneburger Heide) Elbefahrt entlang der Heide (westlich) u. Biospährenreservat (östlich) (A) Vortrag im Salon € 13,­ € 33,­ DI 11.4. WiƩenberge Tangermünde 00:30 15:30 07:30 Schiīfahrt entlang der Elbtalauen (Biospährenreservat) (N) Stadtrundgang Hansestadt Tangermünde oder BusausŇug Hansestadt Stendal (Altmark) (A) Orgelkonzert in der St. Stephanskirche (SchererOrgel aus 1624) € 15,­ € 33,­ inkl. MI 12.4. Tangermünde Magdeburg 13:30 07:30 20:00 Elbe-Schiīfahrt | ca. 11:30 Uhr Passage Wasserstraßenkreuz (Elbe) (N) Rundfahrt OƩostadtMagdeburg (Dom & Hundertwasserhaus) ca. 21:15 Uhr Passage Wasserstraßenkreuz (Trogbrücke) Fahrt auf dem Elbe-Havel -Kanal | (A) Vortrag im Salon € 35,­ DO 13.4. Brandenburg Potsdam 09:00 19:00 15:00 (V) Stadtrundgang Havelstadt Brandenburg (Dom) (N) BusausŇug Havelseen „Auf den Spuren Theodor Fontanes“ Passage Brandenburger Havelniederung & Seen WiedereinsƟeg vom AusŇug | (A) Musikalisch-literarisches Programm € 15,­ € 29,­ inkl. FR 14.4. Potsdam Berlin 14:30 12:00 (V) AusŇug Potsdam mit Alter Markt & Museum Barberini Passage Glienicker Brücke & Wannsee, Fahrt auf der Havel (N) Rundfahrt mit Besuch des Berliner Stadtschlosses (Humboldt Forum) (A) Sektempfang & GalaDinner € 39,­ € 39,­ SA 15.4. Berlin Bis 09:00 Uhr Frühstück, anschl. Ausschiīung bis 10:00 Uhr Bus-Heimreise von Berlin + Haustür-Transfer inklusive (V) vormiƩags • (N) nachmiƩags • (A) abends | Alle gen. AusŇugspreise sind ca. Preise pro Person. BeiInteressebiƩenwirSieumVorbestellungIhrerAusŇugsteilnahmen(teils limiƟerte KonƟngente | Vorausplanung erforderlich | MTZ 25 Pers. ). Die angegebenen Fahrzeiten sind Richtzeiten (abhängig von Wasserstand und Schleusenpassagen). Änderungen & Bunkerzuschlag vorbehalten. Naturidylle Klangwellen Brandenburg Potsdam Berlin Havel Magdeburg E lbe Elbe Tangermünde Lauenburg Wittenberge Hamburg Stendal Tangermün Lüneburg „Heidekanal“ Elbe E lbe Mittelland-Kanal Beratung & Reservierung: MedienhausReisen · KreuzfahrtService Iris Diop:  0241 / 51 01 555 Elbtalauen & Havelseen Wir freuen uns auf Sie! Brandenburg Hamburg

CARARA wünscht Ihnen gute Unterhaltung & viel Vergnüngen! Änderungen vorbehalten English Chamber Orchestra | Pinchas Zukerman Der legendäre Violinist Pinchas Zukerman und das berühmte English Chamber Orchestra kommen zum Ostersonntag in die Elbphilharmonie! ImfestlichenOsterkonzerterklingenMelodienvonJohannSebasƟanBachundWolfgangAmadeusMozart. Der Geiger, Bratschist und Dirigent Pinchas Zukerman wurde 1948 in Tel Aviv geboren. Im Jahr 1961 lernte er mit 13 Jahren beim ersten IsraelFesƟval Pablo Casals und Isaac Stern kennen. Ein Jahr später ging er nach New York, um dort an der Juilliard School of Music bei Ivan Galamian zu studieren und nur wenig später sein Konzertdebüt zu geben. Als internaƟonal sehr gefragter Solist und Dirigent triƩ Pinchas Zukerman mit bedeutenden Orchestern auf, darunter das English Chamber Orchestra, Royal Philharmonic Orchestra, Chicago Symphony Orchestra, Boston Symphony Orchestra, Israel Philharmonic Orchestra, die Wiener Philharmoniker, Berliner Philharmoniker, Staatskapelle Berlin und das NaƟonal Arts Centre Orchestra. Neben zahlreichen Auszeichnungen und Preisen hat Pinchas Zukerman zwei „GRAMMY Awards“ für seine über 100 CDEinspielungen in den Kategorien „Best Classical Performance“ und „Best Chamber Music Performance“ erhalten. Zu seinen musikalischen Partnern zählen u.a. Daniel Barenboim, Isaac Stern, Itzhak Perlman, Zubin Mehta, YeĮm Bronfman und Amanda Forsyth, mit denen er auch freundschaŌlich Ɵef verbunden ist. Das English Chamber Orchestra, das vor kurzem sein 60jähriges Jubiläum feierte, kann auf historisch einzigarƟge musikalische Begegnungen zurückblicken, u.a. mit Pinchas Zukerman, Daniel Barenboim, Isaac Stern, Itzhak Perlman, Luciano Pavaroƫ, Hilary Hahn, Jacqueline du Pré, MsƟslaw Rostropowitsch und Sir Colin Davis, der das Orchester bis zu seinem Lebensende leitete. Die Zusammenarbeit mit dem Komponisten Benjamin BriƩen prägte das English Chamber Orchestra in besonderer Weise. Den Solisten und Dirigenten Pinchas Zukerman verbindet eine langjährige FreundschaŌ mit dem Orchester. Freuen Sie sich auf ein ganz besonderes Konzert zum Ostersonntag in der Elbphilharmonie! © Paul Labelle © Chris Christodoulou Sonntag, 9. April 2023 um 16:00 Uhr (ca. 2 Std.) Ort: Großer Saal in der Elbphilharmonie Besetzung: English Chamber Orchestra (Kammerorchester) Violine und Leitung: Pinchas Zukerman Programm: WerkevonJohannSebasƟanBachundWolfgangAmadeusMozart Preise pro Person: Reserviertes PlatzkonƟngent in PK3 zu € 170, | PK2 zu € 195, | PK1 zu € 220, inkl. Bustransfers ab/ bis Schiī zum/ vom Konzert. Andere Platzwünsche auf Anfrage und nach Verfügbarkeit. MTZ: 15 Personen.

Natur & Kulturerbe | CARARA SA 8.4.23 | Hamburg Busanreise & Einschiīung auf SWISS RUBY. SO 9.4.23 | Hamburg Elbphilharmonie, Landungsbrücken oder Hamburger Rathaus zählen zu den vielen Sehenswürdigkeiten Hamburgs wie auch historische Viertel, z. B. die Speicherstadt. Der beeindruckende Komplex wurde 2015 zusammen mit dem Kontorhausviertel zum UNESCOWelterbe erklärt. Der „Michel“ ist eine der schönsten barocken Kirchen Norddeutschlands und beeindruckt mit prunkvollem Inneren. Seit der Eröīnung im Januar 2017 ist die Elbphilharmonie das neue Wahrzeichen Hamburgs. An der Ostspitze der HafenCity schwebt der moderne Glasauĩau mit dem markanten Wellendach über dem historischen Kaispeicher. Wie ein LeuchƩurm begrüßt die Elbphilharmonie die ankommenden Schiīe. MO 10.4.23 | Lauenburg · Lüneburg Bunte Fachwerkhäuser, historische Dampfschiīe und der Weitblick über die Elbe erwarten Sie in der Schiīerstadt Lauenburg. Mit den vielen liebevoll sanierten Häusern ist die Altstadt das größte Denkmalensemble in ganz SchleswigHolstein. Bei einem Spaziergang über das alte KopfsteinpŇaster wird Geschichte lebendig, die auch die Elbe geprägt hat. MiƩelalterliche Architektur im SƟl der BacksteingoƟk und romanƟsche, historische Giebel sind Lüneburgs Markenzeichen. Die alte Hansestadt liegt in vielfälƟgen Landschaften der Elbtalauen und Lüneburger Heide. Auf Salz erbaut erlangte sie durch den Handel mit dem „Weißen Gold“ Reichtum und Ansehen. DI 11.4.23 | Tangermünde · Stendal Tangermünde, ein Traum in Backstein, eine der schönsten kleinen Altstädte Deutschlands. Die Kaiser und Hansestadt liegt im Südosten des Landkreises Stendal im nördlichen SachsenAnhalt (Altmark) und blickt auf eine lange Geschichte zurück, in der sie zu Ruhm und Wohlstand kam. Stendal, größte Stadt der Altmark, beeindruckt mit unverwechselbarem MarktEnsemble. Wandeln Sie auf den Spuren der Hanse. MI 12.4.23 | Magdeburg Die Straße der Romanik ist ein Besuchermagnet. Seit Beginn des Jahres 2010 besinnt sich die Landeshauptstadt Magdeburg auf ihr historisches Erbe und präsenƟert sich bundesweit als „OƩostadt Magdeburg“. Der erste römischdeutsche Kaiser OƩo der Große und der ErĮnder und Diplomat OƩo von Guericke haben die Geschichte und Geschicke der Stadt maßgeblich geprägt. DO 13.4.23 | Brandenburg Brandenburg an der Havel, „Wiege der Mark Brandenburg“, ist Teil der Europäischen Route der BacksteingoƟk für Kulturliebhaber sowie umgeben von einer traumhaŌen Fluss und SeenlandschaŌ für Naturfreunde. In den drei miƩelalterlichen Stadtkernen Įndet man zahlreiche Sehenswürdigkeiten, wie den Brandenburger Dom, das AltstädƟsche Rathaus mit dem Roland und das Paulikloster. FR 14.4.23 | Potsdam · Berlin Seit 2017 ist Potsdam um eine neue AƩrakƟon reicher: Mit dem Museum Barberini ist am Alten Markt das 1771/72 erbaute und im Zweiten Weltkrieg zerstörte Palais Barberini nach historischem Vorbild wiederentstanden. Es beheimatet hochkaräƟge Kunst von Alten Meistern bis hin zu zeitgenössischen Künstlern. Friedrich der Große haƩe im 18. Jh. den Alten Markt mit dem mächƟgen Stadtschloss, dem vornehmen Rathaus und der imposanten Nikolaikirche zu einem Platz nach römischem Vorbild ausgebaut. MiƩendrin strahlte das Palais Barberini als prachtvolles Bürgerhaus. Wohl kaum ein Neubau wurde in Berlin stärker diskuƟert als das Berliner Stadtschloss. Nach sechs Jahrhunderten entstand an der Stelle des alten Berliner Schlosses (Grundsteinlegung war 1443; fast vollständige Zerstörung 1945) das „Humboldt Forum“ (Eröīnung Dez. 2020). Das neue alte Schloss ist ein besonderer Bau und in seiner Form sicher einzigarƟg in Berlin. In 30 m Höhe (Dachterrasse) wunderbarer Blick auf die Wahrzeichen Berlins (Brandenburger Tor, Berliner Dom, Museumsinsel). SA 15.4.23 | Berlin Frühstück, Ausschiīung und Busrückreise. Tangermünde Lüneburg Magdeburg Potsdam | Alter Markt

CARARA | SWISS RUBY | Willkommen an Bord Swiss Ruby Klein, fein & beliebt „Leinen los“ für die wohl bequemste Art der Fortbewegung mit unvergesslichen Augenblicken, unbeschwerten Stunden und beeindruckenden DesƟnaƟonen. Die 85 m lange SWISS RUBY ist aufgrund ihrer Baugröße mit variablem Tiefgang ein wahres Juwel für außergewöhnliche, seltenere Routen. Ein gepŇegtes Ambiente und eine sƟlvolle Gastlichkeit empfangen Sie an Bord des komfortablen Premiumschiīes. HochwerƟges Interieur sowie Mahagoni Holz und Messing verströmen mariƟme Eleganz. Mit CARARA reisen Sie an Bord der SWISS RUBY im kleinen Kreis von max. 75 Gästen, stets umsorgt von aufmerksamen, internaƟonalen Crewmitgliedern (ca. 25) sowie dem vertrauten CARARA Reiseteam. Die familiäre Bordatmosphäre und der individuelle, zuvorkommende Service erfahren dadurch eine noch persönlichere Note. Der Salon mit seinen fast bodenƟefen Fenstern hält wundervolle Ausblicke für Sie bereit. In der separaten Panorama Bar erwarten Sie die Barkeeper gerne zum AperiƟf oder mixen Ihren Lieblingscocktail. Im eleganten Restaurant bedienen Sie der Maître d‘Hôtel und sein aufmerksames Serviceteam. Die Küchenbrigade zaubert täglich köstliche Speisen und mehrgängige Menüs zu Ihrer Auswahl. Viele Annehmlichkeiten und AblageŇächen bieten Ihnen die ZweibeƩ Außenkabinen. Sie sind farbharmonisch und geschmackvoll eingerichtet mit zwei zusammen stehenden BeƩen (getrennte Matratzen), geŇiestem Duschbad mit WC, Haartrockner, TVFlachbildschirm mit Bugkamera, Kühlschrank, persönlichem Safe und Bordtelefon. Auf dem SmaragdDeck verfügen die Kabinen über zwei große, geschlossene Fenster und auf dem RubinDeck über eine bodenƟefe Panoramaverglasung mit zu öīnender Schiebetür (sog. franz. Balkon). Klimaanlage bzw. Heizung sind individuell regulierbar. SitzliŌe verbinden das Rubin Deck mit dem Sonnendeck und mit dem Restauranteingang. Auf dem unteren SmaragdDeck kein direkter Durchgang (Treppe) von den Kabinen zum Restaurant.

Änderungen vorbehalten | Stand: Dez. 2022 IhreimReisepreisenthaltenenLeistungen  An- & Abreise mit Haustür-Abholung aus dem Kreis Aachen, Jülich u. Düren & Bustransfer zum / vom Schiႇ.  Schiīspassage 8.4. - 15.4.2023 Hamburg Magdeburg Potsdam Berlin inkl. Passagier, Hafen, Kanal und Schleusengebühren.  7 Übernachtungen an Bord der MS SWISS RUBY.  VollpensionPlus an Bord: Kaltwarmes Frühstück (Buīet); MiƩagessen (3 Gänge); nachmiƩags Kaīee & Kuchen; Abendmenü (4 Gänge) wahlweise mit Dessert, Früchte oder Käseteller; MiƩer nachtssnack. Fleisch, Fisch oder vegetarische Gerichte zur Auswahl. Individ. Sonderwünsche auf Vorbestellung.  Alkoholfreies Getränkepaket an Bord (ganztags): Mineralwasser, ObstsäŌe, Filterkaīee und Tee sowie SoŌdrinks (CocaCola, CocaCola light, Sprite, Fanta Orange, BiƩer Lemon, Tonic Water und Ginger Ale).  Kapitäns-Sektempfang zur Begrüßung & zum Abschied.  Festliches Galadinner inkl. Weinbegleitung.  Kulturhistorische Vorträge & Gästeführungen: Thomas Huth, Kunsthistoriker (Fa. Rundum Kultur).  Musikalisch-literarisches Bordprogramm (in Potsdam).  Reise&AusŇugsbegleitungdurchCARARABordarzt.  Quietvox-Audiosystem (Ohrhörer) auf LandausŇügen.  Reisebegleitende InformaƟonen und Unterlagen.  CARARA KreuzfahrtorganisaƟon und Reiseleitung: Carola & Ralf Apel, Inhaber Kat. Kabinentyp Deck €uro p.P. 1 2BeƩ achtern Nr. 121 + 122 Smaragd 1.790,­ 2 Einzel Fenster Nr. 117 120 Smaragd 2.750,­ 3 2BeƩ Fenster Nr. 103 116 Smaragd 1.940,­ 4 Einzel fr. Balkon Nr. 219 222 Rubin 3.090,­ 5 2BeƩ fr. Balkon Nr. 201 218 Rubin 2.140,­ Alle AußenKabinen sind mit 2 zusammen stehenden BeƩen ausgestaƩet und in begrenztem Umfang (8) auch zur Alleinbenutzung (= Einzel) buchbar. Weitere EinzelKabinen auf dem SmaragdDeck und Aufpreis auf Anfrage. Wir empfehlen den Abschluss einer Stornoversicherung (RücktriƩ & Abbruch). Weitere Details und Versicherungsprämien auf Anfrage bzw. in umseiƟger TASTabelle. Reisedokument: GülƟger Personalausweis oder Reisepass. Reiseveranstalter: Apel Cruise Consult GmbH. Reiseleistungen Oster jubel Indienststellung: 2002 | letzte Renovierung: 2013 | max. 88 Passagiere Besatzung S S Besatzung F - Foyer R - Rezeption K - Kreuzfahrtleitung S - Souvenirshop T - Treppenlift F T T K R Klangwellen 2-Bett Rubin CARARA Treue-Bonus € 50,- p.P. für Repeater Reisepreise Rubindeck Smaragddeck 2-Bett Smaragd Beratung & Reservierung: MedienhausReisen · KreuzfahrtService Iris Diop:  0241 / 51 01 555

Produktübersicht TAS-Reiseschutz - Jahres-Versicherungen für beliebig viele Reisen im Jahr - alle Tarife sind ohne Selbstbehalt - TAS.storno TAS.paket TAS.storno TAS.paket TAS.storno TAS.paket 750 39,- 54,- 79,- 99,- 89,- 119,- TAS.storno - Jahresschutz enthält: 1.000 44,- 59,- 84,- 109,- 99,- 129,-  Reiserücktrittskosten-Versicherung 1.250 49,- 69,- 89,- 119,- 119,- 149,-  Reiseabbruch-Versicherung 1.500 54,- 79,- 94,- 129,- 129,- 159,- 2.000 64,- 89,- 114,- 149,- 149,- 199,- 2.500 74,- 99,- 129,- 169,- 169,- 219,- 3.000 89,- 119,- 149,- 199,- 179,- 239,- TAS.paket - Jahresschutz enthält: 3.500 99,- 129,- 169,- 229,- 189,- 259,-  Reiserücktrittskosten-Versicherung 4.000 109,- 139,- 184,- 249,- 199,- 269,-  Reiseabbruch-Versicherung 5.000 129,- 159,- 199,- 269,- 219,- 299,-  Reise-Krankenversicherung 6.000 149,- 179,- 229,- 299,- 249,- 319,-  Reisegepäck-Versicherung 7.000 169,- 199,- 259,- 339,- 279,- 349,- - 1.500 € VS-Summe für Tarife mit Reisepreis ≤ 5.000 € 8.000 189,- 229,- 299,- 379,- 319,- 399,- - 3.000 € VS-Summe für Tarife mit Reisepreis ˃ 5.000 € 9.000 219,- 259,- 329,- 419,- 359,- 449,- 10.000 249,- 299,- 349,- 449,- 399,- 499,- TAS.storno TAS.paket TAS.storno TAS.paket TAS.storno TAS.paket 1.000 49,- 79,- 89,- 129,- 119,- 139,- 1.500 59,- 99,- 99,- 149,- 149,- 179,- 2.000 79,- 129,- 129,- 199,- 169,- 219,- 2.500 89,- 139,- 144,- 219,- 189,- 259,- 3.000 99,- 149,- 159,- 239,- 209,- 279,- 3.500 119,- 169,- 169,- 249,- 229,- 299,- 4.000 129,- 179,- 179,- 259,- 249,- 329,- 5.000 139,- 199,- 199,- 279,- 269,- 349,- 6.000 159,- 219,- 239,- 319,- 299,- 399,- 7.000 179,- 239,- 279,- 359,- 329,- 449,- 8.000 199,- 259,- 319,- 399,- 359,- 499,- 9.000 229,- 299,- 349,- 449,- 399,- 549,- 10.000 259,- 349,- 379,- 499,- 449,- 599,- individuell Weltweit gültig für beliebig viele Reisen im Jahr (inkl. Tagesreisen) bis maximal 365 Tage Reisedauer. Weltweit gültig für beliebig viele Reisen im Jahr (inkl. Tagesreisen) bis jeweils maximal 45 Tage Reisedauer. für Einzelpersonen Definition für Paar / Familie: Max. 2 Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, sowie ggf. deren Kinder und Enkelkinder bis einschließlich 25 Jahre. Es muss kein gemeinsamer Wohnsitz vorliegen. Ihre Vorteile auf einen Blick: • Sorgenfreier Schutz Einmal abgeschlossen, gilt die Jahres-Reiseversicherung 365 Tage im Jahr weltweit – bei jeder Reise! • Auf allen Ihren Reisen abgesichert Ob Sie in den Urlaub, geschäftlich, zu Verwandten, in den Wochenendausflug oder Kurzurlaub verreisen – jede Ihrer Reisen ab 50 km Entfernung von zu Hause ist abgesichert. • Volle Sicherheit auch bei individuellen Reisen Die Jahres-Reiseversicherung für Paare & Familien schützt jeden Einzelnen, auch wenn Sie oder eine mitversicherte Person einmal getrennt voneinander verreisen sollten. • Keine versteckten Kosten Bei allen Versicherungen tragen Sie keine Kosten im Schadenfall. Keine Selbstbeteiligung für Sie. • Ihr Preisvorteil Nutzen Sie den unschlagbaren Preisvorteil der JahresVersicherungen im Vergleich zur Versicherung für eine einzelne Reise. Das lohnt sich meist schon ab der ersten Reise. Reisepreis in EUR bis bis 64 Jahre ab 75 Jahre ab 65 bis 74 Jahre Reisepreis in EUR bis für Paare / Familien bis 64 Jahre ab 65 bis 74 Jahre ab 75 Jahre | Sicherungsschein für Pauschalreisen gemäß § 651r des Bürgerlichen Gesetzbuchs Der Sicherungsschein gilt nur für Pauschalreisen, die bis zum (einschließlich) gebucht wurden; Antritt oder Beendigung der Reise haben dagegen keine Bedeutung für seine Gültigkeit. Dem Reisenden steht im Fall der Insolvenz der / des gegenüber dem unten angegebenen Absicherer unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein unmittelbarer Anspruch im Sinne des § 651r Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu. Die Einstandspflicht des Absicherers für die zu erbringenden Leistungen ist auf 1 Million Euro für jeden Insolvenzfall begrenzt. Sollte diese Summe nicht für alle Reisenden ausreichen, so verringern sich die einzelnen Leistungsansprüche der Reisenden in dem Verhältnis, in dem der Gesamtbetrag ihrer Ansprüche zum Höchstbetrag steht. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden. Telefon: +49 611 533-5859 Was müssen Sie im Schadenfall tun? www.reiseschaden.ruv.de Absicherer: R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden R+V Allgemeine Versicherung AG Versicherungsschein-Nr.: 01 334 50 8913 001 0 11.21 Dr. Edgar Martin Julia Merkel R+V Allgemeine Versicherung AG, Vorsitzender des Aufsichtsrats: Generaldirektor Dr. Norbert Rollinger. Vorstand: Dr. Edgar Martin, Vorsitzender; Jens Hasselbächer, Tillmann Lukosch, Julia Merkel, Marc René Michallet. Sitz: Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Handelsregister Nr. HRB 2188, Amtsgericht Wiesbaden, USt-IdNr. DE 811198334 Bitte beachten Sie: Ein Sicherungsschein ist keine Reiserücktrittsversicherung! Dieser Sicherungsschein gilt für den Buchenden und alle Reiseteilnehmer. Neumarkt 14 01.04.2023 Apel Cruise Consult GmbH 04109 Leipzig 600 90 101073440 CORONAVersicherungsschutz ohne Mehrkosten inkludiert.

Apel Cruise Consult GmbH • Neumarkt 14 • 04109 Leipzig • Geschäftsführer: Ralf Apel Telefon: 0341 / 22 22 68-0 • Telefax: 0341 / 22 22 68-22 • E-Mail: info@carara.com • Internet: www.carara.com Amtsgericht Leipzig, HRB 23005 • Steuernummer: 231 /105 /11493 • USt.-ID-Nr.: DE 219290966 Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Die Firma Apel Cruise Consult GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt die Firma Apel Cruise Consult GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302: • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reise- veranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. • Die Reisenden können die Pauschalreise - innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten - auf eine andere Person übertragen. • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung"), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertrag- lichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und /oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die Firma Apel Cruise Consult GmbH hat eine Insolvenzabsicherung bei der R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel.: 0611 / 533-0, E-Mail: ruv@ruv.de, abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von der Firma Apel Cruise Consult GmbH verweigert werden. Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de CARARA Kreuzfahrten (Inh. Carola Apel) | Eine Marke der Apel Cruise Consult GmbH

Reise- und Geschäftsbedingungen Die nachstehenden Reisebedingungen gelten für alle Reisen und sonstige Veranstaltungen, bei denen die Firma Apel Cruise Consult GmbH als Veranstalter auftritt. Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Die Reisebedingungen gelten folglich nicht, wenn der Kunde keine Pauschalreise (sondern z. B. verbundene Reiseleistungen gem. § 651w BGB) gebucht hat, da er hierüber eine entsprechende andere Information erhält. Die Reisebedingungen gelten ferner nicht für Geschäftsreisen, soweit mit dem Kunden ein Rahmenvertrag für die Organisation von Geschäftsreisen geschlossen wurde. 1. Abschluss des Pauschalreisevertrages / VerpÀichtungfürMitreisende1.1. Für alle Buchungswege (z.B. im Reisebüro, direkt beim Veranstalter, telefonisch, online etc.) gilt: a) Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. b) Der Kunde hat für alle VertragsverpÀichtungen von Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese VerpÀichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit der Reiseveranstalter bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen InformationspÀichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt. d) Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist. 1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. 1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss: a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung erläutert. b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. c) Die zur Durchführung der elektronischen Buchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. d) Soweit der Vertragstext vom Reiseveranstalter gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. e) Mit Betätigung des Buttons (der SchaltÀäche) „zahlungspÀichtig buchen“ oder mit vergleichbarer Formulierung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Reiseanmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung). g) Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betätigung des Buttons begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrages. h) Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Reisebestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zu Stande, die auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspÀichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der Pauschalreisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zu Stande. In diesem Fall bedarf es auch keiner Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung gemäß Buchstabe f) oben, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. 1.4. Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunk versendete Kurznachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziႇ. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht. 2. Bezahlung 2.1. Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird ohne nochmalige Auႇorderung 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und das Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters aus dem in Ziႇer 8 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann. 2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl der Reiseveranstalter zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen InformationspÀichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziႇer 5.2 Satz 2 bis 5.5 zu belasten. 3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reise- beginn,dienichtdenReisepreisbetreႇen3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem Reiseveranstalter vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 3.2. Der Reiseveranstalter ist verpÀichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. 3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist • entweder die Änderung anzunehmen • oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten • oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise angeboten hat. Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung des Reiseveranstalters zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziႇer 3.2. in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen. 3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte der Reiseveranstalter für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaႇenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Diႇerenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten. 4. Preisänderung nach Vertragsschluss Der Veranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, Treibstoႇzuschläge oder einer Änderung der für die betreႇende Reise geltenden Wechselkurse oder sonstiger von ihm nicht beeinÀussbaren Abgaben (z.B. Steuern), in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Ändern sich behördlich festgelegte oder genehmigte Beförderungstarife, ist eine jederzeitige Anpassung des Reisepreises möglich, auch nach Bestätigung der Reise. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Veranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt hierüber in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die Preiserhöhung bzw. Leistungsänderung diesem gegenüber geltend zu machen. 5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn Rücktrittskosten 5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. 5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroႇen worden wären. 5.3. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, welche auf Verlangen des Kunden durch den Reiseveranstalter zu begründen ist. Der Reiseveranstalter hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaႇel berechnet: Das pauschalierte Rücktrittsentgelt pro Person beträgt der Höhe nach: • bis 120 Tage vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises, • bis 90 Tage vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises, • bis 60 Tage vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises, • bis 30 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises, • bis 15 Tage vor Reisebeginn 70 % des Reisepreises, • bis 1 Tag vor Reisebeginn 85 % des Reisepreises, • Rücktritt am Anreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises.

5.4. Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die dem Reiseveranstalter zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale. 5.5. Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpÀichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziႇern und zu begründen. 5.6. Ist der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpÀichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten. 5.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB vom Reiseveranstalter durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und PÀichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. 6. Umbuchungen 6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil der Reiseveranstalter keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter ein Umbuchungsentgelt i. H. v. € 50,- pro Reisenden erheben. 6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziႇer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 7. Nicht in Anspruch genommene Leistung Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung der Reiseveranstalter bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese VerpÀichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt. 8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl 8.1. Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn er a) in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl (MTZ) beziႇert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt. Ein Rücktritt ist dem Kunden gegenüber spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Kunden in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben wurde. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. 8.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat der Reiseveranstalter unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis zurückzuerstatten. 9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen Der Reiseveranstalter kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von InformationspÀichten des Reiseveranstalters beruht. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. 10.MitwirkungspÀichtendesReisenden 10.1. Reiseunterlagen Der Kunde hat den Reiseveranstalter oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der vom Veranstalter mitgeteilten Frist erhält. 10.2. Mängelanzeige | Abhilfeverlangen Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaႇen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Der Reisende ist verpÀichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter unter der mitgeteilten Kontaktstelle des Reiseveranstalters zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters des Reiseveranstalters bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. Der Vertreter des Reiseveranstalters ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. 10.3. Fristsetzung vor Kündigung Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. 10.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln und Fristen zumAbhilfeverlangen (a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten. (b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich dem Reiseveranstalter, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchstabe a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten. 11. Beschränkung der Haftung 11.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt. 11.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- undSachschäden imZusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte AusÀüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Der Reiseveranstalter haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder OrganisationspÀichten des Reiseveranstalters ursächlich war. 12. Geltendmachung von Ansprüchen Fa. Apel Cruise Consult GmbH · Neumarkt 14 · 04109 Leipzig · Tel.: +49 (0)341 2222680 · Fax: +49 (0)341 22226822 · E-Mail: oႈce@carara.com. 12.1. Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde / Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen. 12.2. Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den Reiseveranstalter verpÀichtend würde, informiert der Reiseveranstalter den Kunden hierüber in geeigneter Form. Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische OnlineStreitbeilegungs-Plattform hin: http://ec.europa.eu/consumers/odr 13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 13.1. Der Reiseveranstalter wird den Kunden / Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. 13.2. Der Kunde/Reisende ist verantwortlich für das Beschaႇen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 13.3. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene PÀichten verletzt hat. 14. Reiseversicherungen Reisen (in andere Länder) sind mitunter mit erhöhten Belastungen und auch Gefahren für den Reisenden verbunden. Der Veranstalter emp¿ehlt zur eigenen Sicherheit des Reisenden den Abschluss folgender Versicherungen: • Reise - Rücktrittskostenversicherung, • Reise - Abbruchversicherung, • Reise - Gepäckversicherung, • Reise - Unfallversicherung, • Reise - Auslandskrankenversicherung, • Reise - HaftpÀichtversicherung. Die vorgenannten Versicherungen können Sie über den Veranstalter abschließen. Sollte ein Versicherungsfall eintreten, muss der Reisende auch die Versicherung unverzüglich benachrichtigen. Veranstalter: Apel Cruise Consult GmbH Neumarkt 14 • 04109 Leipzig Telefon: +49 (0) 341 22 22 68-0 Telefax: +49 (0) 341 22 22 68 -22 E-Mail: oႈce@carara.com Internet: www.carara.com Geschäftsführer: Ralf Apel Amtsgericht Leipzig HRB 23005 AGB 2023 | Stand: Nov. 2022 Technischer Hinweis: Über notwendige Änderungen der Fahrzeiten und/ oder Reiserouten entscheidet allein die für das Schi verantwortliche Reederei. Alle im Prospekt genannten Fahrzeiten sind Richtzeiten. Sollte eine Reisestrecke wegen Hoch- oder Niedrigwasser oder anderer, nicht vorhersehbarer Störungen nicht befahrbar sein, so behalten sich die Reederei bzw. der Veranstalter das Recht vor, die Gäste mit Bussen zu befördern. Eventuell ist eine vorzeitige Beendigung der Reise, der Umstieg auf ein anderes Schi oder sind Hotelübernachtungen erforderlich.

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