Backstein. Bodden. Bäderarchitektur.

Backstein. Bodden. Bäderarchitektur. Sommerfeeling auf den Inseln der Ostseeküste Stralsund | Greifswald | Peenemünde /Usedom | Steƫn | Swinemünde | Wolgast | Lauterbach /Rügen | Stralsund Für Sie inkludiert: Haustür-Service Natur | Kultur | Musik Auf Strelasund, Peene, Oder und Swine vom 4. bis 11.8.2023 an Bord des eleganten Komfortschiffes SWISS DIAMOND StörtebekerFestspiele auf Rügen

CARARA | Flussidylle & Meeresbrise 4. bis 11. August 2023 BoddenGewässer | OstseeInseln | HanseStädte Die einzige wahre Quelle der Kunst ist unser Herz... (Caspar David Friedrich) Fluss & Meer Binz Stettin Greifswald Zur schönsten Reisezeit genießen Sie eine sommerliche Fluss- und Boddenkreuzfahrt auf dem Strelasund, Greifswalder Bodden, Rügischer Bodden, Peenestrom, Steƫner Haī, Oder und Swine zwischen Stralsund und Steƫn entlang der sonnenverwöhnten Ostseeküste. Dort, wo Landzungen in Küstennähe einen Teil des Meeres so abtrennen, dass nur noch ein schmaler Durchlass die Verbindung zum oīenen Meer aufrecht erhält, ist in der letzten Eiszeit eine Lagune entstanden, die im Ostseeraum „Bodden“ genannt wird. Diese einmalige geograĮsche KonstellaƟon beschert Ihnen auf Ihrer Kreuzfahrt besondere PerspekƟven und Ausblicke auf die faceƩenreiche BoddenlandschaŌ, in der einige seltene Vogelarten heimisch sind. Die landschaŌliche Idylle auf Usedomund Rügen verspricht Erholung. Biosphärenreservate und Naturparks treīen auf wunderschöne Seebäder und prachtvolle Zeugen vergangener Historie. Küstenweise Natur & Kultur. Gehen Sie in hübschen Hafenorten an Land und lassen Sie die Seele baumeln, auch an Deck. Eine kontrastreiche Kreuzfahrt wie aus dem Bilderbuch, die Sie in ihren Bann ziehen wird. Wälder, Heide- und MoorlandschaŌen, von Röhricht gesäumte Achterwasser, LeuchƩürme, historische Seebrücken an endlosen Stränden, nostalgischer Flair, BacksteingoƟk und Hansestädte besƟmmen die wechselnde Szenerie dieser Sommerreise zwischen Bodden, Dünen und Kreidefelsen. Caspar David Friedrich, 1774 in Greifswald geborener Maler der FrühromanƟk, schuf am Königsstuhl, dem bekanntesten Kreidefelsen Rügens, sein wohl berühmtestes Gemälde. Entdecken Sie wichƟge Lebens- und Wirkungsorte des Malers in seiner Geburtsstadt. Im Jahre 1863 schrieb Theodor Fontane, der 1832 Swinemünde verlassen haƩe, von einem Urlaub in Heringsdorf an seine Frau: „Es ist alles anders geworden... ein riesiger LeuchƩurm Ňankiert und überragt das ganze Bild, Dampfer kommen und gehen und zu beiden Seiten des (Swine-) Stromes erheben sich neue Festungswerke mit ihren Türmen und BasƟonen“.

2023 Stadt / Hafen AnkunŌ Abfahrt Programm an Bord & Land │ fak. LandausŇüge | Wasserstraßen Preis FR 4.8. Stralsund Haustür-Abholung + Bus-Anreise zum Schiī in Stralsund Ab 17:00 Uhr Einschiīung | 18:30 Uhr Sektempfang & Begrüßung (A) Bordprogramm | Vortrag im Salon inklusive SA 5.8. Stralsund Greifswald W. Peenemünde 15:00 22:00 12:00 19:00 (V) BusausŇug Ostseebad Zingst auf der Halbinsel Darß oder Stadtrundgang Hansestadt Stralsund (BacksteingoƟk) Fahrt auf dem Strelasund & Greifswalder Bodden (N) Stadtrundgang Hansestadt Greifswald (mit Bustransfers) Passage Greifswalder Bodden & Fahrt auf dem Peenestrom (A) Bordprogramm | Vortrag im Salon € 35,- € 15,- € 29,- SO 6.8. Peenemünde Wolgast Steƫn 13:00 22:00 11:30 13:30 (V) BusausŇug Ostseebad Zinnowitz („Gold der Ostsee“) WiedereinsƟeg vom AusŇug | Fahrt auf dem Peenestrom, Passage Steƫner Haī & Odermündung | (A) Einfahrt ins illuminierte Steƫn € 29,- MO 7.8. Steƫn Swinemünde 18:00 13:30 (V) Stadtrundfahrt Steƫn (Pommersches Schloss & Kathedrale) Passage Odermündung, Steƫner Haī & Swine (A) Rundfahrt mit dem „Swinemünde Express“ € 37,- € 15,- DI 8.8. Swinemünde (Usedom) Wolgast 22:00 15:30 (V) BusausŇug Kaiserbäder Usedom (Flanieren auf der „Kaisermeile“) (N) indiv. Landgang in Swinemünde Fahrt auf der Swine, Passage Steƫner Haī & Peenestrom (A) Bordprogramm | Vortrag im Salon € 35,- MI 9.8. Wolgast Lauterbach (Rügen) 16:00 12:30 (V) Stadtrundgang Wolgast (Pommernherzöge & BacksteingoƟk) Fahrt auf dem Peenestrom, Passage Greifswalder & Rügischer Bodden (N) indiv. Landgang in Lauterbach (Putbus ca. 3 km enƞernt) (A) Störtebeker Festspiele in Ralswiek (20:00 - 22:30 Uhr), Bustransfers inkl. € 59,- DO 10.8. Lauterbach Stralsund 18:00 15:00 (V) BusausŇug Ostseebäder Sellin & Binz, Rosenstadt Putbus oder BusausŇug Jagdschloss Granitz & Rückfahrt im „Rasenden Roland“ (N) BusausŇug Sassnitz & Kreidefelsen (NaƟonalpark | Königsstuhl) Passage Rügischer & Greifswalder Bodden, Fahrt auf dem Strelasund WiedereinsƟeg vom AusŇug | Sektempfang & Gala-Dinner € 35,- € 42,- € 45,- FR 11.8. Stralsund Bis 09:30 Uhr Frühstück, anschl. Ausschiīung bis 10:00 Uhr Bus-Heimreise von Stralsund + Haustür-Transfer inklusive (V) vormiƩags • (N) nachmiƩags • (A) abends | Alle gen. AusŇugspreise sind ca. Preise pro Person. Bei Interesse biƩen wir Sie um Vorbestellung Ihrer AusŇugsteilnahmen (teils limiƟerte KonƟngente | Vorausplanung erforderlich | MTZ 25 Pers. ). Die angegebenen Fahrzeiten sind Richtzeiten (abhängig von WiƩerung und Brückenpassagen). Änderungen & Bunkerzuschlag vorbehalten. Rügen & Usedom Klangwellen Stralsund Lauterbach Greifswald Peenemünde Wolgast Swinemünde Stettin Binz Nationalpark Jasmund RÜGEN „Dreikaiserbäder“ Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft Rügischer Bodden Greifswalder Bodden Stettiner Haff Strelasund USEDOM OSTSEE Ralswiek Peenestrom Swine Stettiner Haff Westoder Achterwasser „Königsstuhl“ (Kreidefelsen) Sassnitz „Prora“ Sellin Zinnowitz Zingst / Darß Sehenswert! Hansestädte Kreidefelsen Kaiserbäder Seebrücken Beratung & Reservierung: MedienhausReisen · Kreuzfahrt-Service Iris Diop:  0241 / 51 01 - 555 Peene, Oder & Swine Wir freuen uns auf Sie!

CARARA wünscht Ihnen gute Unterhaltung & viel Vergnüngen! Änderungen vorbehalten In der 29. Spielsaison wird Klaus Störtebeker wieder seine Segel setzen und Kurs auf ein neues Abenteuer nehmen. Seine Reise führt ihn nach Gotland und er erlebt „Gotland unter Feuer“. Vom 24. Juni bis 9. September 2023 jeweils ab 20:00 Uhr (ca. 2,5 Std.) auf großer Fahrt ins MiƩelalter. Eine imposante Kulisse auf einer der größten Natur- und Freilichtbühnen Europas mit über 150 Mitwirkenden, 30 Pferden, wilden Reitern, 4 Schiīen, spektakulären Stunts, beeindruckenden Spezialeīekten u. v. m. Reserviertes KartenkonƟngent, Ticketpreis inkl. Bustransfers ab/bis Schiī: € 59,- pro Person. Nur im Voraus verbindlich buchbar.

Deutschlands Sonneninseln & Ostseeperlen | CARARA FR 4.8.23 | Stralsund Busanreise & Einschiīung auf SWISS DIAMOND. SA 5.8.23 | Stralsund · Zingst (Darß) · Greifswald Das altehrwürdige Stralsund, Bündnismitglied der Hanse, liegt am Strelasund, der Meerenge zwischen der Insel Rügen und dem Festland. Die fast von Wasser umgebene Altstadt unter UNESCO-Denkmalschutz verfügt über eine einzigarƟge historische Bausubstanz. Die Halbinsel Fischland-Darß-Zingst liegt an der Küste Mecklenburg - Vorpommerns und besteht größtenteils aus dem urwüchsigen NaƟonalpark „Vorpommersche BoddenlandschaŌ“. Zingst mit kleiner DorŅirche, Seebrücke und Flaniermeile verströmt den Charme eines tradiƟonellen Seebads. Die „Darßer Türen“ (bunte Holztüren) bilden ein unverwechselbares Wiedererkennungsmerkmal und zählen zum Kulturerbe. Wieck und Eldena sind Küstenvororte der Hansestadt Greifswald, „Perle Vorpommerns“. Berühmte Persönlichkeiten haben ihre Spuren hinterlassen. Sehenswert: Historischer Marktplatz mit goƟschen Giebelhäusern, Rathaus mit Barockfassade und Dom St. Nikolai. SO 6.8.23 | Peenemünde · Zinnowitz Peenemünde ist ein Ort mit viel Geschichte, an die heute u.a. Das Historisch-Technische Museum in erinnert Im Ostseebad Zinnowitz erstrahlen die architektonischen Meisterwerke des späten 19. und beginnenden 20. Jh. in prachtvollem Glanz. An der Strandpromenade und Flaniermeile reihen sich atemberaubende Zeitzeugen der Bäderarchitektur aneinander. Ob eiserne, reich verzierte BalkongiƩer, große Marmorsäulen, Dreiecksgiebel mit Ornamenten verziert, klassizisƟsche Erker, Türmchen jeder Art oder auch Fachwerkbauten. Sie besuchen das Bernsteinreich (Manufaktur) und tauchen ein in das „Gold der Ostsee“. MO 7.8.23 | Stettin · Swinemünde Wer sich dem Zentrum Steƫns von der Oder her nähert, sieht den über die Stadt herausragenden Massivbau des Doms und eine hellgraue SilhoueƩe des Renaissanceschlosses, ehem. Residenz der Herzöge von Pommern. Im Stadtgebiet mehrere Flussinseln zwischen den Hauptarmen der Westoder und Ostoder. Swinemünde hat viele Gesichter und ist eine Stadt auf zwei Inseln. Altstadtzentrum an der Swine und Kurviertel mit Sandstrand auf Usedom, dazwischen ein weitläuĮger Kurpark. Hafengebiet und Ortsteil Ostswine auf Wollin. DI 8.8.23 | Kaiserbäder Usedoms Die Pommersche Bucht, ein Naturschutzgebiet im Südwesten der Ostsee, zieht sich ca. 80 km lang (Sandstrand) von der Swine bis in den Norden Usedoms. Zwischen den Kaiserbädern Heringsdorf (Seebrücke) und Ahlbeck Ňanieren Sie auf der berühmten Promenade „Kaisermeile“. Sie erfahren Interessantes über die historische Bäderarchitektur mit ihren prunkvollen Villen aus dem 19. / 20. Jh. sowie den LebenssƟl und Glanz mondäner Zeiten. MI 9.8.23 | Wolgast · Lauterbach Wolgast ist eine geschichtsträchƟge Stadt am Peenestrom und gehört zur Europäischen Route der BacksteingoƟk. St. Petri war einst HoŅirche der Herzöge zu Pommern -Wolgast, in der GruŌ beĮndet sich ihre Grablege. Störtebeker Festspiele auf der Natur- und Freilichtbühne am Großen Jasmunder Bodden. DO 10.8.23 | Ostseebäder Rügens Von Lauterbach aus am Rügischen Bodden, unweit der Residenzstadt Putbus, erkunden Sie die imposante Seebrücke von Sellin und die prachtvolle Bäderarchitektur mit mondänem Flair in Binz oder das luxuriös ausgestaƩete Jagdschloss Granitz der Putbuser Fürstenfamilie mit Rückfahrt im „Rasenden Roland“. Die Hafenstadt Sassnitz auf der Halbinsel Jasmund vereint alles, was Rügen ausmacht: MariƟmes Flair, Bäderarchitektur und eine eindrucksvolle NaturlandschaŌ. Sie liegt zwischen Rügens Seebädern und spektakulärer Kreideküste. In der „Stubbenkammer“ triŏ frisches Buchengrün auf kalkweiße Felsen an der smaragdgrünen Ostsee. In dieser Szenerie fand Caspar David Friedrich seine InspiraƟon. FR 11.8.23 | Stralsund Frühstück, Ausschiīung und Busrückreise. Ralswiek Jasmunder Bodden Swinemünde Rasender Roland Stralsund

CARARA | SWISS DIAMOND | Willkommen an Bord Swiss Diamond Behagliches Komfortschiff Ein gepŇegtes Ambiente und eine sƟlvolle Gastlichkeit empfangen Sie an Bord der 101 m langen MS SWISS DIAMOND. Um Ihr Wohl kümmern sich jederzeit gerne ca. 30 internaƟonale Crewmitglieder vor und hinter den Kulissen sowie Ihre CARARA - Kreuzfahrtleitung (Familie Apel & Team). Ein individueller wie persönlicher Service. Ihr schwimmendes Zuhause für gehobene Ansprüche bietet Ihnen auch nach der letzten Modernisierung (2020) ein gediegenes Wohlfühlambiente. Im Foyer mit RezepƟon beĮnden sich ein Bordshop und eine kleine Bibliothek sowie unser Travel -Desk (Kreuzfahrtleitung). Verweilen, entspannen und die Ausblicke genießen können Sie auf dem großen, teilweise überdachten Sonnendeck mit Sitzgruppen, Liegen und Whirl -Pool, im eleganten Panorama- Salon mit bequemen Polstermöbeln oder in der gemütlichen Bar. Im geräumigen Restaurant mit großen Fenstern bedienen Sie sich morgens am reichhalƟgen, kalt-warmen Buīet, während Ihnen miƩags und abends die mehrgängigen (Wahl-) Menüs am Platz serviert werden. Die komfortable SWISS DIAMOND verfügt auf beiden Decks ausschließlich über Außenkabinen mit neuen Panoramafenstern, die alle halbseiƟg geöīnet werden können. Zur Standard-AusstaƩung gehören zwei zusammen stehende BeƩen (auf Anfrage auch getrennt stehend möglich), ein geŇiestes Duschbad mit WC, Haartrockner, TVFlachbildschirm, Kühlschrank, Safe und ein Kleiderschrank sowie eine individuell regulierbare BelüŌung (Klimaanlage |Heizung). Ein Aufzug verbindet die beiden Kabinendecks. Ein TreppenliŌ führt vom Foyer hinauf zum Sonnendeck.

Beratung & Reservierung: MedienhausReisen · Kreuzfahrt-Service Iris Diop:  0241 / 51 01 - 555 Änderungen vorbehalten | Stand: Nov. 2022 Ihre im Reisepreis enthaltenen Leistungen  An- & Abreise mit Haustür-Abholung aus dem Kreis Aachen, Jülich u. Düren & Bustransfer zum / vom Schiႇ.  Schiīspassage 4.8. - 11.8.2023 Stralsund - Steƫn - Swinemünde - Stralsund inkl. aller Passagier- und Hafengebühren  7 Übernachtungen an Bord der MS SWISS DIAMOND.  VollpensionPlus an Bord: Kalt-warmes Frühstück (Buīet); MiƩagessen (3 Gänge); nachmiƩags Kaīee & Kuchen; Abendmenü (4 Gänge) wahlweise mit Dessert, Früchte- oder Käseteller; MiƩer- nachtssnack. Fleisch-, Fisch- oder vegetarische Gerichte zur Auswahl. Individ. Sonderwünsche auf Vorbestellung.  Alkoholfreies Getränkepaket an Bord (ganztags): Mineralwasser, ObstsäŌe, Filterkaīee und Tee sowie SoŌdrinks (Coca-Cola, Coca-Cola light, Sprite, Fanta Orange, BiƩer Lemon, Tonic Water und Ginger Ale).  Kapitäns-Sektempfang zur Begrüßung & zum Abschied.  Festliches Galadinner inkl. Weinbegleitung.  Kulturhistorische Vorträge & Gästeführungen: Thomas Huth, Kunsthistoriker (Fa. Rundum Kultur).  Musikalisches Rahmenprogramm (in Vorbereitung).  Reise- & AusŇugsbegleitung durch CARARA-Bordarzt.  Quietvox-Audiosystem (Ohrhörer) auf LandausŇügen.  Reisebegleitende InformaƟonen und Unterlagen.  CARARA -KreuzfahrtorganisaƟon und Reiseleitung: Carola & Ralf Apel, Inhaber Kat. Kabinentyp Deck €uro p.P. 1 2-BeƩ achtern Nr. 131 + 133 Smaragd 1.785,- 2 1-BeƩ Standard Nr. 130 Smaragd 2.085,- 3 2-BeƩ Standard Nr. 104 - 129 Smaragd 1.985,- 4 2-BeƩ achtern Nr. 227 + 229 Rubin 2.045,- 5 2-BeƩ Standard Nr. 201 - 226 Rubin 2.145,- Alle Außen-Kabinen sind mit 2 zusammen stehenden BeƩen ausgestaƩet und in begrenztem Umfang auch zur Alleinbenutzung (= Einzel) buchbar. Aufpreis für Einzelbelegung: Smaragd-Kabine + € 690,- oder Rubin-Kabine + € 890,-. Wir empfehlen den Abschluss einer Stornoversicherung (RücktriƩ & Abbruch) oder als Paket inkl. Reise-KrankenVersicherung (Ausland). Weitere Details und Versicherungsprämien umseiƟg (gestaīelt nach Alter und Reisepreis). Reisedokument: GülƟger Personalausweis oder Reisepass. Reiseveranstalter: Apel Cruise Consult GmbH. Reiseleistungen Ostseeperlen Indienststellung: 1996 | letzte Renovierung: 2020 | max. 120 Passagiere 113 111 109 107 105 103 101 115 117 131 129 127 125 123 121 119 133 118 112 110 108 106 104 114 116 130 128 126 124 122 120 Lift Sauna WC Treppe Restaurant Küche Besatzung Besatzung Smaragddeck Eingang 202 224 222 210 208 220 218 216 214 212 206 204 226 Lift B F T R S Treppe 203 225 223 221 209 207 219 217 215 213 211 205 201 229 227 Panoramasalon Bar Besatzung Besatzung B - Bibliothek F - Foyer R - Rezeption S - Souvenirshop T - Treppenlift Rubindeck Klangwellen 2-Bett Standard CARARA Treue-Bonus € 50,- p.P. für Repeater Reisepreise

Produktübersicht TAS-Reiseschutz - Jahres-Versicherungen für beliebig viele Reisen im Jahr - alle Tarife sind ohne Selbstbehalt - TAS.storno TAS.paket TAS.storno TAS.paket TAS.storno TAS.paket 750 39,- 54,- 79,- 99,- 89,- 119,- TAS.storno - Jahresschutz enthält: 1.000 44,- 59,- 84,- 109,- 99,- 129,-  Reiserücktrittskosten-Versicherung 1.250 49,- 69,- 89,- 119,- 119,- 149,-  Reiseabbruch-Versicherung 1.500 54,- 79,- 94,- 129,- 129,- 159,- 2.000 64,- 89,- 114,- 149,- 149,- 199,- 2.500 74,- 99,- 129,- 169,- 169,- 219,- 3.000 89,- 119,- 149,- 199,- 179,- 239,- TAS.paket - Jahresschutz enthält: 3.500 99,- 129,- 169,- 229,- 189,- 259,-  Reiserücktrittskosten-Versicherung 4.000 109,- 139,- 184,- 249,- 199,- 269,-  Reiseabbruch-Versicherung 5.000 129,- 159,- 199,- 269,- 219,- 299,-  Reise-Krankenversicherung 6.000 149,- 179,- 229,- 299,- 249,- 319,-  Reisegepäck-Versicherung 7.000 169,- 199,- 259,- 339,- 279,- 349,- - 1.500 € VS-Summe für Tarife mit Reisepreis ≤ 5.000 € 8.000 189,- 229,- 299,- 379,- 319,- 399,- - 3.000 € VS-Summe für Tarife mit Reisepreis ˃ 5.000 € 9.000 219,- 259,- 329,- 419,- 359,- 449,- 10.000 249,- 299,- 349,- 449,- 399,- 499,- TAS.storno TAS.paket TAS.storno TAS.paket TAS.storno TAS.paket 1.000 49,- 79,- 89,- 129,- 119,- 139,- 1.500 59,- 99,- 99,- 149,- 149,- 179,- 2.000 79,- 129,- 129,- 199,- 169,- 219,- 2.500 89,- 139,- 144,- 219,- 189,- 259,- 3.000 99,- 149,- 159,- 239,- 209,- 279,- 3.500 119,- 169,- 169,- 249,- 229,- 299,- 4.000 129,- 179,- 179,- 259,- 249,- 329,- 5.000 139,- 199,- 199,- 279,- 269,- 349,- 6.000 159,- 219,- 239,- 319,- 299,- 399,- 7.000 179,- 239,- 279,- 359,- 329,- 449,- 8.000 199,- 259,- 319,- 399,- 359,- 499,- 9.000 229,- 299,- 349,- 449,- 399,- 549,- 10.000 259,- 349,- 379,- 499,- 449,- 599,- individuell Weltweit gültig für beliebig viele Reisen im Jahr (inkl. Tagesreisen) bis maximal 365 Tage Reisedauer. Weltweit gültig für beliebig viele Reisen im Jahr (inkl. Tagesreisen) bis jeweils maximal 45 Tage Reisedauer. für Einzelpersonen Definition für Paar / Familie: Max. 2 Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, sowie ggf. deren Kinder und Enkelkinder bis einschließlich 25 Jahre. Es muss kein gemeinsamer Wohnsitz vorliegen. Ihre Vorteile auf einen Blick: • Sorgenfreier Schutz Einmal abgeschlossen, gilt die Jahres-Reiseversicherung 365 Tage im Jahr weltweit – bei jeder Reise! • Auf allen Ihren Reisen abgesichert Ob Sie in den Urlaub, geschäftlich, zu Verwandten, in den Wochenendausflug oder Kurzurlaub verreisen – jede Ihrer Reisen ab 50 km Entfernung von zu Hause ist abgesichert. • Volle Sicherheit auch bei individuellen Reisen Die Jahres-Reiseversicherung für Paare & Familien schützt jeden Einzelnen, auch wenn Sie oder eine mitversicherte Person einmal getrennt voneinander verreisen sollten. • Keine versteckten Kosten Bei allen Versicherungen tragen Sie keine Kosten im Schadenfall. Keine Selbstbeteiligung für Sie. • Ihr Preisvorteil Nutzen Sie den unschlagbaren Preisvorteil der JahresVersicherungen im Vergleich zur Versicherung für eine einzelne Reise. Das lohnt sich meist schon ab der ersten Reise. Reisepreis in EUR bis bis 64 Jahre ab 75 Jahre ab 65 bis 74 Jahre Reisepreis in EUR bis für Paare / Familien bis 64 Jahre ab 65 bis 74 Jahre ab 75 Jahre | Sicherungsschein für Pauschalreisen gemäß § 651r des Bürgerlichen Gesetzbuchs Der Sicherungsschein gilt nur für Pauschalreisen, die bis zum (einschließlich) gebucht wurden; Antritt oder Beendigung der Reise haben dagegen keine Bedeutung für seine Gültigkeit. Dem Reisenden steht im Fall der Insolvenz der / des gegenüber dem unten angegebenen Absicherer unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein unmittelbarer Anspruch im Sinne des § 651r Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu. Die Einstandspflicht des Absicherers für die zu erbringenden Leistungen ist auf 1 Million Euro für jeden Insolvenzfall begrenzt. Sollte diese Summe nicht für alle Reisenden ausreichen, so verringern sich die einzelnen Leistungsansprüche der Reisenden in dem Verhältnis, in dem der Gesamtbetrag ihrer Ansprüche zum Höchstbetrag steht. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden. Telefon: +49 611 533-5859 Was müssen Sie im Schadenfall tun? www.reiseschaden.ruv.de Absicherer: R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden R+V Allgemeine Versicherung AG Versicherungsschein-Nr.: 01 334 50 8913 001 0 11.21 Dr. Edgar Martin Julia Merkel R+V Allgemeine Versicherung AG, Vorsitzender des Aufsichtsrats: Generaldirektor Dr. Norbert Rollinger. Vorstand: Dr. Edgar Martin, Vorsitzender; Jens Hasselbächer, Tillmann Lukosch, Julia Merkel, Marc René Michallet. Sitz: Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Handelsregister Nr. HRB 2188, Amtsgericht Wiesbaden, USt-IdNr. DE 811198334 Bitte beachten Sie: Ein Sicherungsschein ist keine Reiserücktrittsversicherung! Dieser Sicherungsschein gilt für den Buchenden und alle Reiseteilnehmer. Neumarkt 14 01.04.2023 Apel Cruise Consult GmbH 04109 Leipzig 600 90 101073440 CORONA-Versicherungsschutz ohne Mehrkosten inkludiert.

Apel Cruise Consult GmbH • Neumarkt 14 • 04109 Leipzig • Geschäftsführer: Ralf Apel Telefon: 0341 / 22 22 68-0 • Telefax: 0341 / 22 22 68-22 • E-Mail: info@carara.com • Internet: www.carara.com Amtsgericht Leipzig, HRB 23005 • Steuernummer: 231 /105 /11493 • USt.-ID-Nr.: DE 219290966 Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Die Firma Apel Cruise Consult GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt die Firma Apel Cruise Consult GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302: • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reise- veranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. • Die Reisenden können die Pauschalreise - innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten - auf eine andere Person übertragen. • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung"), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertrag- lichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und /oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die Firma Apel Cruise Consult GmbH hat eine Insolvenzabsicherung bei der R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel.: 0611 / 533-0, E-Mail: ruv@ruv.de, abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von der Firma Apel Cruise Consult GmbH verweigert werden. Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de CARARA Kreuzfahrten (Inh. Carola Apel) | Eine Marke der Apel Cruise Consult GmbH

Reise- und Geschäftsbedingungen Die nachstehenden Reisebedingungen gelten für alle Reisen und sonstige Veranstaltungen, bei denen die Firma Apel Cruise Consult GmbH als Veranstalter auftritt. Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Die Reisebedingungen gelten folglich nicht, wenn der Kunde keine Pauschalreise (sondern z. B. verbundene Reiseleistungen gem. § 651w BGB) gebucht hat, da er hierüber eine entsprechende andere Information erhält. Die Reisebedingungen gelten ferner nicht für Geschäftsreisen, soweit mit dem Kunden ein Rahmenvertrag für die Organisation von Geschäftsreisen geschlossen wurde. 1. Abschluss des Pauschalreisevertrages / VerpÀichtungfürMitreisende1.1. Für alle Buchungswege (z.B. im Reisebüro, direkt beim Veranstalter, telefonisch, online etc.) gilt: a) Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. b) Der Kunde hat für alle VertragsverpÀichtungen von Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese VerpÀichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit der Reiseveranstalter bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen InformationspÀichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt. d) Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist. 1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. 1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss: a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung erläutert. b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. c) Die zur Durchführung der elektronischen Buchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. d) Soweit der Vertragstext vom Reiseveranstalter gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. e) Mit Betätigung des Buttons (der SchaltÀäche) „zahlungspÀichtig buchen“ oder mit vergleichbarer Formulierung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Reiseanmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung). g) Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betätigung des Buttons begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrages. h) Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Reisebestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zu Stande, die auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspÀichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der Pauschalreisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zu Stande. In diesem Fall bedarf es auch keiner Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung gemäß Buchstabe f) oben, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. 1.4. Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunk versendete Kurznachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziႇ. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht. 2. Bezahlung 2.1. Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird ohne nochmalige Auႇorderung 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und das Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters aus dem in Ziႇer 8 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann. 2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl der Reiseveranstalter zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen InformationspÀichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziႇer 5.2 Satz 2 bis 5.5 zu belasten. 3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reise- beginn,dienichtdenReisepreisbetreႇen3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem Reiseveranstalter vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 3.2. Der Reiseveranstalter ist verpÀichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. 3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist • entweder die Änderung anzunehmen • oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten • oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise angeboten hat. Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung des Reiseveranstalters zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziႇer 3.2. in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen. 3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte der Reiseveranstalter für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaႇenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Diႇerenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten. 4. Preisänderung nach Vertragsschluss Der Veranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, Treibstoႇzuschläge oder einer Änderung der für die betreႇende Reise geltenden Wechselkurse oder sonstiger von ihm nicht beeinÀussbaren Abgaben (z.B. Steuern), in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Ändern sich behördlich festgelegte oder genehmigte Beförderungstarife, ist eine jederzeitige Anpassung des Reisepreises möglich, auch nach Bestätigung der Reise. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Veranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt hierüber in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die Preiserhöhung bzw. Leistungsänderung diesem gegenüber geltend zu machen. 5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn Rücktrittskosten 5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. 5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroႇen worden wären. 5.3. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, welche auf Verlangen des Kunden durch den Reiseveranstalter zu begründen ist. Der Reiseveranstalter hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaႇel berechnet: Das pauschalierte Rücktrittsentgelt pro Person beträgt der Höhe nach: • bis 120 Tage vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises, • bis 90 Tage vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises, • bis 60 Tage vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises, • bis 30 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises, • bis 15 Tage vor Reisebeginn 70 % des Reisepreises, • bis 1 Tag vor Reisebeginn 85 % des Reisepreises, • Rücktritt am Anreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises.

5.4. Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die dem Reiseveranstalter zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale. 5.5. Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpÀichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziႇern und zu begründen. 5.6. Ist der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpÀichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten. 5.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB vom Reiseveranstalter durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und PÀichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. 6. Umbuchungen 6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil der Reiseveranstalter keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter ein Umbuchungsentgelt i. H. v. € 50,- pro Reisenden erheben. 6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziႇer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 7. Nicht in Anspruch genommene Leistung Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung der Reiseveranstalter bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese VerpÀichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt. 8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl 8.1. Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn er a) in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl (MTZ) beziႇert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt. Ein Rücktritt ist dem Kunden gegenüber spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Kunden in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben wurde. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. 8.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat der Reiseveranstalter unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis zurückzuerstatten. 9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen Der Reiseveranstalter kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von InformationspÀichten des Reiseveranstalters beruht. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. 10.MitwirkungspÀichtendesReisenden 10.1. Reiseunterlagen Der Kunde hat den Reiseveranstalter oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der vom Veranstalter mitgeteilten Frist erhält. 10.2. Mängelanzeige | Abhilfeverlangen Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaႇen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Der Reisende ist verpÀichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter unter der mitgeteilten Kontaktstelle des Reiseveranstalters zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters des Reiseveranstalters bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. Der Vertreter des Reiseveranstalters ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. 10.3. Fristsetzung vor Kündigung Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. 10.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln und Fristen zumAbhilfeverlangen (a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten. (b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich dem Reiseveranstalter, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchstabe a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten. 11. Beschränkung der Haftung 11.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt. 11.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- undSachschäden imZusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte AusÀüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Der Reiseveranstalter haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder OrganisationspÀichten des Reiseveranstalters ursächlich war. 12. Geltendmachung von Ansprüchen Fa. Apel Cruise Consult GmbH · Neumarkt 14 · 04109 Leipzig · Tel.: +49 (0)341 2222680 · Fax: +49 (0)341 22226822 · E-Mail: oႈce@carara.com. 12.1. Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde / Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen. 12.2. Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den Reiseveranstalter verpÀichtend würde, informiert der Reiseveranstalter den Kunden hierüber in geeigneter Form. Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische OnlineStreitbeilegungs-Plattform hin: http://ec.europa.eu/consumers/odr 13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 13.1. Der Reiseveranstalter wird den Kunden / Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. 13.2. Der Kunde/Reisende ist verantwortlich für das Beschaႇen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 13.3. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene PÀichten verletzt hat. 14. Reiseversicherungen Reisen (in andere Länder) sind mitunter mit erhöhten Belastungen und auch Gefahren für den Reisenden verbunden. Der Veranstalter emp¿ehlt zur eigenen Sicherheit des Reisenden den Abschluss folgender Versicherungen: • Reise - Rücktrittskostenversicherung, • Reise - Abbruchversicherung, • Reise - Gepäckversicherung, • Reise - Unfallversicherung, • Reise - Auslandskrankenversicherung, • Reise - HaftpÀichtversicherung. Die vorgenannten Versicherungen können Sie über den Veranstalter abschließen. Sollte ein Versicherungsfall eintreten, muss der Reisende auch die Versicherung unverzüglich benachrichtigen. Veranstalter: Apel Cruise Consult GmbH Neumarkt 14 • 04109 Leipzig Telefon: +49 (0) 341 22 22 68-0 Telefax: +49 (0) 341 22 22 68 -22 E-Mail: oႈce@carara.com Internet: www.carara.com Geschäftsführer: Ralf Apel Amtsgericht Leipzig HRB 23005 AGB 2023 | Stand: Nov. 2022 Technischer Hinweis: Über notwendige Änderungen der Fahrzeiten und/ oder Reiserouten entscheidet allein die für das Schi verantwortliche Reederei. Alle im Prospekt genannten Fahrzeiten sind Richtzeiten. Sollte eine Reisestrecke wegen Hoch- oder Niedrigwasser oder anderer, nicht vorhersehbarer Störungen nicht befahrbar sein, so behalten sich die Reederei bzw. der Veranstalter das Recht vor, die Gäste mit Bussen zu befördern. Eventuell ist eine vorzeitige Beendigung der Reise, der Umstieg auf ein anderes Schi oder sind Hotelübernachtungen erforderlich.

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