Advents-Silvesterreisen 23-24

Zusätzliche Informationen unter www.1avista.de 23 9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen 9.1 Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung die Durchführung der Reise, den Hausfrieden (auf dem Schiff oder im Hotel) oder die Mitreisenden derart nachhaltig stört oder seine Vertragspflichten derart verletzt, dass dem Reiseveranstalter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere unter Abwägung der beiderseitigen Interessen, die Fortsetzung des Reisevertrags nicht zugemutet werden kann. 9.2 Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. 10. Mitwirkungspflichten des Kunden 10.1 Reiseunterlagen Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält. Außerdem hat der Kunde umgehend zu prüfen, ob die Angaben in den Reiseunterlagen den Daten in seinem Reisepass bzw. Ausweis entsprechen, und seine Mitreisenden zu einer solchen Prüfung anzuhalten. 10.2 Prüfung der geltenden Einreisebestimmungen Ungeachtet der Informationen durch den Reiseveranstalter hat der Kunde sich auch selbst über den Stand der aktuell geltenden Einreisebestimmungen zu informieren (insbesondere auf den Nachweis von Impf- und Testpflichten einzustellen). 10.3 Mängelanzeige/Abhilfeverlangen Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Versäumt der Kunde schuldhaft dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein und es besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Mängelanzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter des Reiseveranstalters am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter des Reiseveranstalters am Urlaubsort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit des Vertreters des Reiseveranstalters bzw. des Reiseveranstalters wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Der Vertreter des Reiseveranstalters ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. 10.4 Fristsetzung vor Kündigung Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i BGB bezeichneten Art nach § 651l BGB oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. 10.5 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Vertreter des Reiseveranstalters bzw. dem Reiseveranstalter unverzüglich anzuzeigen. 12. Verjährung Reiserechtliche Ansprüche des Kunden (§§ 651k bis n BGB) verjähren in zwei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. 13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens 13.1 Änderungen der Flugzeiten oder der Streckenführung, auch kurzfristig, sind im Rahmen von Ziff. 3 zulässig. Der Reiseveranstalter wird den Kunden unmittelbar nach Kenntnis von solchen Umständen gemäß Ziff. 14 informieren. Unabhängig davon obliegt es dem Kunden, sich wegen der Rückflug- bzw. Transferzeiten 24 Stunden vor dem vorgesehenen Abflugtermin telefonisch oder online zu informieren. 13.2 Der Kunde hat sich darauf einzustellen, dass er sich mindestens 120 Minuten vor der angegebenen Abflugzeit am Abfertigungsschalter meldet. Ausnahmen sind den Mitteilungen des Reiseveranstalters oder den Flugplänen zu entnehmen. Bei nicht rechtzeitigem Erscheinen am Abfertigungsschalter, ist das ausführende Luftfahrtunternehmen berechtigt, über den Sitzplatz anderweitig zu verfügen. 13.3 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung nach der Fluggastrechteverordnung (VO (EG) Nr. 261/2004) sind nicht an den Reiseveranstalter, sondern ausschließlich an das jeweilige ausführende Luftfahrtunternehmen (die Fluggesellschaft) zu richten. 14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (VO (EG) Nr. 2111/2005) verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot („Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm 15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Der Kunde muss bei allen Reisen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitführen. Der Reiseveranstalter wird über Bestimmungen von Pass- Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 16. Information zur Online-Streitbeilegung nach § 36 VSBG) Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/odr eine Online-Plattform bereit, die für die Beilegung von Streitigkeiten genutzt werden kann. 1AVista Reisen GmbH ist derzeit nicht zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit und auch nicht verpflichtet. 17. Insolvenzsicherung (§ 651r BGB) Ab dem 1. November 2021 besteht für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters eine Insolvenzsicherung durch Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH Sächsische Straße 1 10707 Berlin Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 230861 B Reiseveranstalter: 1AVista Reisen GmbH Siegburger Str. 231, 50679 Köln Tel.: 0221 99 800 800, Fax: 0221 99 800 869 info@1avista.de www.1avista.de HRB 60751 Amtsgericht Köln USt.-IdNr.: DE2547 12753 Fotonachweis: eFotolia.com, Shutterstock.com, AdobeStock.com, pixabay.com, mz sued., Martin Kapostas. Stand: 03/2023 Sicherungsscheinnummer: 21100082022 Sicherungsschein für Pauschalreisen gemäß § 651r des Bürgerlichen Gesetzbuchs Dieser Sicherungsschein gilt für den Buchenden und alle Reiseteilnehmer. Er hat Gültigkeit für alle bis zum 31.10.2023 gebuchten Pauschalreisen bis zu deren Beendigung. Dem Reisenden steht im Fall der Insolvenz der/des 1AVista Reisen GmbH Siegburger Str. 231 50679 Köln gegenüber dem unten angegebenen Absicherer unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein unmittelbarer Anspruch nach § 651r Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu. Bei Rückfragen wenden Sie sich an: Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH Sächsische Straße 1 10707 Berlin Postfach 12 03 22 10593 Berlin Telefon 030 – 78954770 schadenmeldung@drsf.reise schadenmeldung.drsf.reise Berlin, 27.10.2022 Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH Sächsische Straße 1 10707 Berlin Im Sicherungsfall verarbeitet die Deutsche Reisesicherungsfonds GmbH personenbezogene Daten von Ihnen, um Ihnen bereits gezahlte Reisepreise zu erstatten oder für Ihre Rückbeförderung und gegebenenfalls Ihre Beherbergung bis zur Rückbeförderung zu sorgen. Verarbeitet werden nur diejenigen Daten zu Ihrer Person, die für diese Zwecke erforderlich sind. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b) DSGVO. Sofern Sie eine Reise in ein Drittland (Staaten außerhalb der EU und des EWR) gebucht und angetreten haben, kann eine Übermittlung an Empfänger in dieses Land erfolgen, auch wenn dort kein Datenschutzniveau besteht, das mit dem in der EU vergleichbar ist. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 49 Abs. 1 lit. c) DSGVO. Weitere Hinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Deutsche Reisesicherungsfonds GmbH im Sicherungsfall und insbesondere zu Ihren Rechten finden Sie unter folgender Webadresse: www.drsf.reise/datenschutz.

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