Im Land der Impressionisten

Im Land der Impressionisten Sommerkreuzfahrt von Paris in die Normandie Paris | Vernon & Giverny | Rouen | Caudebec-en-Caux | HonŇeur | Étretat & Fécamp | Mantes-la-Jolie | Paris Schlösser. Gärten & Parks. Konzerte. Für Sie inkludiert: Haustür-Service Natur | Kultur | Musik Auf der Seine vom 13. bis 20.7.2023 an Bord des komfortablen Premiumschiffes VIVA GLORIA

CARARA | Sommerflair & Savoir vivre Normandie -Frankreichs schöner Norden 13. bis 20. Juli 2023 GartenKultur | WeltErbe | MusikGenuss Der Fluss der Grande NaƟon, die Seine, geboren in Burgund, aufgewachsen in der Champagne und gereiŌ in der Normandie, Ňießt mäandrierend demMeer entgegen. Sie ist mit Frankreichs Kultur und Geschichte verbunden wie kein anderer Fluss. Hier fanden SchriŌsteller, Dichter und Maler ihre InspiraƟon und haben sie beschrieben, besungen oder auf Leinwand gebannt. „Le Havre, Rouen und Paris bilden eine einzige Stadt, deren Hauptstraße die Seine ist“ (Napoleon). Von der Weltmetropole Paris bis zum Mündungsdelta ist sie ein etwa 350 km langes, blaues Band mit abwechslungsreichen Impressionen zwischen der grünen Idylle der Normandie mit mächƟgen Kalksteinfelsen und den stummen Zeugen der französischen Historie. Die Seine durchquert aber nicht nur berühmte Binnenhäfen Frankreichs, sondern bietet Kreuzfahrern auch die Gelegenheit kleinere Städte und idyllische OrtschaŌen in ihr Herz zu schließen. Denken Sie an das beschauliche HonŇeur nahe der Seine-Mündung oder Giverny nahe Vernon, Heimat des berühmten Malers Claude Monet. Viele Sehenswürdigkeiten und reizvolle NaturlandschaŌen erstrecken sich direkt an ihren Flussufern. Malerische Burgen und Festungen, aber auch zahlreiche Prachtbauten, mit denen sich Adel und Kirche Denkmäler setzten. Paris, die Stadt der Liebe, von der Piaf besungen, von Picasso und Monet verewigt, ist Inbegriī von Kultur und Lebensart. Die Seine ist fest in das Pariser Leben integriert, auf einer abendlichen Rundfahrt genießen Sie tolle Ausblicke auf beleuchtete Gebäude und den funkelnden Eiīelturm. Faszinierendes Weltkulturerbe und sehenswerte DesƟnaƟonen säumen IhrenReiseweg.Darunter sindauchprunkvolleMärchenschlösser und traumhaŌe Parkanlagen mit Fontänen, prachtvolle Kathedralen, miƩelalterliches Fachwerk und Kunstmuseen. Aber auch die abendliche Lichtshow „Cathédrale de Lumière“ in Rouen und das große Feuerwerk (14.7.) in Paris sind atemberaubende Reisehöhepunkte. Wir freuen uns schon darauf - und auf Sie! Bienvenue et bon voyage Honfleur Vernon Giverny Etrétat

2023 Stadt / Hafen AnkunŌ Abfahrt Programm an Bord & Land │ fak. LandausŇüge | Wasserstraßen Preis DO 13.7. Paris Haustür-Abholung + Bus-Anreise zur VIVA GLORIA in Paris Ab 16:30 Uhr Einschiīung | 18:30 Uhr Sektempfang & Begrüßung (A) Vortrag im Salon inklusive FR 14.7. Paris 23:30 (V) Rundfahrt mit Besuch Jardin du Luxembourg & Panthéon oder Stadtrundfahrt Paris (Fotostopps; keine BesichƟgungen) (N) BusausŇug Versailles Stadt (Kathedrale), Gärten & Wasserspiele 23:00 Uhr Feuerwerk (Eiīelturm) anlässlich des NaƟonalfeiertages € 45,- € 39,- € 49,- SA 15.7. Vernon 13:00 Schiīfahrt im Seinetal (N) Besuch Monet-Garten & Haus in Giverny (mit Bustransfers) (A) Besuch & Konzert im Château de Bizy (Klein-Versailles) in Planung € 42,- SO 16.7. Vernon Rouen 14:30 07:00 Schiīfahrt im Seinetal | ca. 09:30 Uhr Passage Les Andelys (Gaillard) (N) Stadtrundgang Rouen (Kathedrale) 23:00 Uhr Cathédrale de Lumière (Lichtshow mit Musik, ca. 45 Min.) € 22,- MO 17.7. Rouen Duclair Caudebec 11:30 14:30 09:30 12:30 (V) LandschaŌsfahrt auf der „Straße der Abteien“ (Abtei Jumièges) indiv. Landgang | WiedereinsƟeg vom VormiƩagsausŇug (N) BusausŇug Seebäder Fécamp & Étretat (Alabasterküste; Felsklippen) € 45,- € 42,- DI 18.7. Caudebec 13:30 (V) LandschaŌsfahrt nach HonŇeur (Juwel der Normandie; Seinemündung) Schiīfahrt im Seinetal | ca. 18:30 Uhr Passage Skyline Rouen (A) Sektempfang & Gala-Dinner € 45,- MI 19.7. Mantes-laJolie Paris 04:30 20:30 11:30 (V) Besuch der SƟŌskirche Notre-Dame (Buntglasfenster) Schiīfahrt im Seinetal und Einfahrt in Paris (A) Bootsfahrt „Paris bei Nacht“ (illuminierte Brücken & Bauwerke) € 19,- € 33,- DO 20.7. Paris Bis 09:00 Uhr Frühstück, anschl. Ausschiīung bis 10:00 Uhr Bus-Heimreise von Paris + Haustür-Transfer inklusive (V) vormiƩags • (N) nachmiƩags • (A) abends | Alle gen. AusŇugspreise sind ca. Preise pro Person. Bei Interesse biƩen wir Sie um Vorbestellung Ihrer AusŇugsteilnahmen (teils limiƟerte KonƟngente | Vorausplanung erforderlich | MTZ 25 Pers. ). Die angegebenen Fahrzeiten sind Richtzeiten (abhängig von Wasserstand und Schleusenpassagen). Änderungen & Bunkerzuschlag vorbehalten. Natur & Kultur Klangwellen Les Andelys Seine Fécamp Étretat Giverny Versailles Mantesla-Jolie Seine Honfleur Caudebec-en-Caux Rouen Paris Vernon Duclair Beratung & Reservierung: MedienhausReisen · Kreuzfahrt-Service Iris Diop:  0241 / 51 01 - 555 Schlösser. Kathedralen. Gartenbaukunst. Wir freuen uns auf Sie! Rouen

DO 13.7.23 | Paris Busanreise & Einschiīung auf VIVA GLORIA. FR 14.7.23 | Paris · Versailles Die Seine-Stadt gilt als eine der schönsten Metropolen der Welt und begeistert mit unzähligen Sehenswürdigkeiten sowie seinen geschichtsträchƟgen Palais & Parkanlagen, z. B. der Jardin du Luxembourg. Ein Abstecher zum Fontaine de Médicis, groƩenförmig angelegte BrunnenlandschaŌ, ist ein absolutes Muss. Wer durch den Jardin du Luxembourg spaziert, wirŌ meist automaƟsch auch einen Blick auf das nahegelegene, majestäƟsche Panthéon auf dem Hügel der Heiligen Genoveva. In der berühmten französischen, anƟken Ruhmeshalle ruhen die sterblichen Überreste (77) von Größen wie Victor Hugo, Voltaire, Rousseau, Braille oder Marie Curie. Versailles zählt zum UNESCO-Weltkulturerbe. André Le Nôtre organisierte die königlichen Barockgärten von Versailles, ein wahres, prächƟges Kunstwerk, um zwei Achsen. Die erste beginnt am Neptunbrunnen, führt am Wasserweg vorbei und führt weiter zur Orangerie und zum See der Schweizergarde. Die zweite, bekannt als die Grande PerspecƟve, halbiert die Gärten wie eine Achse der Symmetrie, vorbei am Leto-Brunnen und folgt dem Königsweg bis zum Canal Grande. SA 15.7.23 | Vernon · Giverny · Bizy Vernon war einst Grenzstadt zwischen dem Herzogtum Normandie und dem Königreich Frankreich. Diese geograĮsche Lage hat Vernon seit demMiƩelalter zu einem strategischen Standort gemacht. Es gibt noch viele Zeugnisse aus dieser Zeit: Alte Mühle, Fachwerkhäuser, SƟŌskirche Notre-Dame, Ruinen der Burg von Philipp II. August ... Unweit von Vernon liegt Giverny, der ehemalige Wohnsitz des bekannten französischen Impressionisten Claude Monet. Sie besuchen das Haus (Museum) und den berühmten Garten, dessen Blumenpracht der bedeutende Maler anlegen ließ. Er wurde zu seinem LieblingsmoƟv, hier entstanden u. a. die weltbekannten „Seerosenbilder“. Das Château de Bizy ist eine Schlossanlage am südlichen Stadtrand von Vernon. Wegen seiner Ähnlichkeit zum Königspalast in Versailles wurde es im 18. Jh. „PeƟt Versailles“ genannt. Es liegt inmiƩen eines großen Parks, der aus zwei Teilen besteht. Der Kleine Park war der eigentliche Schlossgarten, der heute als englischer LandschaŌsgarten gestaltet ist. Der barocke Ursprung ist noch deutlich durch die erhaltenen Wasserspiele und Brunnen mit Fontänen sowie einer von rund 560 Linden gesäumten Avenue. SO 16.7.23 | Rouen Victor Hugo bezeichnete die Normannenmetropole als „Stadt der 100 Kirchtürme“. VomHügel St. Catherine hat man einen imposanten Blick über das Seine -Tal und die Stadt, die für Fayence-Kunst bekannt ist. CARARA | Rendezvous mit der Seine Ruine Gaillard Paris Fécamp Rouen | Cathédrale de Lumière

Natur- & Kulturerbe | CARARA Die Szenerie in der historischen Altstadt dominieren Fachwerkhäuser, die Kathedrale Notre Dame de Rouen, deren Wesƞassade durch Claude Monet weltberühmt wurde, und die Kirche St. Maclou mit beeindruckender, üppiger Fassade. MO 17.7.23 | Caudebec · Honfleur Die beeindruckende Klosterruine Jumièges mit ihren 46 m hohen Türmen, an einer malerischen Seine-Schleife gelegen, bildet eine bezaubernde Szenerie. Der Park und seine 100-jährigen Bäume umgeben die Abtei. Für Victor Hugo die „schönste Ruine Frankreichs“. Die Kirche Notre Dame von Caudebec-en-Caux ist ein Kleinod Įligraner SpätgoƟk mit Glasmalereien aus dem 15. / 16. Jh. und diversen Kunstwerken (u.a. aus dem früheren Jumièges). Der kleine Seefahrer- und Künstlerort HonŇeur, ein reizvolles Küstenstädtchen der Normandie, ist Ihr nächstes Ziel. Sie spazieren zum alten Fischerhafen und durch die malerische Altstadt mit Fachwerkhäusern zur spätgoƟschen Holzkirche St. Catherine. DI 18.7.23 | Fécamp & Etretat (Alabasterküste) Sie fahren hinauf zur Steilküste und haben dort einen imposanten Ausblick über das Seebad Fécamp, den Ärmelkanal und auf die sog. Alabasterküste. Gegenüber der Abteikirche Sainte Trinité zeugen die Reste des herzoglichen Palastes von der herrschaŌlichen Vergangenheit der Fischerstadt. Interessant sind die verbliebenen BefesƟgungsanlagen des AtlanƟkwalls. Im Kloster Fécamp wurde 1510 der erste BénédicƟne (Kräuterelixier) gebrannt. Der vielleicht schönste Ort der Alabasterküste mit imposanten Kreidefelsen ist das vielbesuchte Seebad Étretat, das sich malerisch an hohe Kreideklippen schmiegt, Ňankiert von mächƟgen Felstoren. MI 19.7.23 | Mantes-la-Jolie · Paris Mantes war zur Zeit der Karolinger ein Hafen an der Seine, der aufgrund seiner strategischen Lage in der Nähe der Grenze zur Normandie bald befesƟgt wurde. Mantes diente somit zum Schutz von Paris vor feindlichen Übergriīen entlang des Flusses. Die schöne SƟŌskirche aus dem 12. / 13. Jh. ist ein bemerkenswertes historisches Bauwerk mit prächƟger RoseƩe und Buntglasfenstern, die sƟlvoll und dreistöckig an die Kathedrale Notre-Dame de Paris erinnert. Die Seine schlängelt sich durch Paris und die wichƟgsten Sehenswürdigkeiten säumen ihre Ufer: Der Eiīelturm, der Louvre und das Musée d’Orsay, die Kathedrale von Notre-Dame und mehr als 35 Brücken. Vom Boot aus erschließt sich ein ganz neuer Blick auf Paris, der Panoramablick auf den Eiīelturm ist atemberaubend schön. DO 20.7.23 | Paris Frühstück, Ausschiīung und Busrückreise. Seinetal bei Les Andelys Mantes-la-Jolie Versailles Paris | Lichterfahrt auf der Seine

CARARA | VIVA GLORIA | Willkommen an Bord Viva Gloria CARARA und die freundliche Crew, ein gepŇegtes Ambiente und eine sƟlvolle Gastlichkeit empfangen Sie an Bord des Premiumschiīes. Ihr schwimmendes Zuhause wurde im Winter 2022 / 23 umfangreich renoviert. Um Ihre individuellen Wünsche und Ihr Wohl kümmern sich gerne 36 internaƟonale Crewmitglieder vor und hinter den Kulissen sowie die CARARA - Kreuzfahrtleitung (Familie Apel). Ein zuvorkommender Service mit einer sehr persönlichen Note. Beim Betreten der 110 m langen, voll klimaƟsierten VIVA GLORIA (Aufzug) werden Sie von einem lichtdurchŇuteten, weitläuĮgen Foyer mit RezepƟon und Bordshop in Empfang genommen. Der schicke Panorama- Salon, die gemütliche Bar mit 180° Aussicht und Umlauf (kleine Bugterrasse) laden Sie ebenso zum Verweilen und Entspannen ein wie die separate Wein-Bar mit Außenterrasse am Heck des Schiīes. Großes Freideck mit Sonnensegeln, Sitzgruppen, Liegen undWhirl -Pool. Sauna und Dampĩad auf demSmaragd-Deck. Auch das elegante Restaurant bietet Ihnen beste Ausblicke. Am Morgen bedienen Sie sich am reichhalƟgen, kalt -warmen Buīet, während Ihnen miƩags und abends die mehrgängigen (Wahl-) Menüs am Platz serviert werden. Zur StandardausstaƩung aller 2-BeƩ-Außenkabinen gehören zwei zusammen stehende BeƩen (auf Wunsch getrennt stehend möglich), geŇiestes Duschbad mit WC, Haartrockner, TV- Flachbildschirm mit Bugkamera, Kühlschrank und Safe sowie individuell regulierbare Klimaanlage bzw. Heizung. Auf dem Rubin- und Diamant-Deck verfügen sie alle über einen sog. franz. Balkon (bodenƟefe Verglasung mit Schiebetür). Die Smaragd-Kabinen mit zwei kleinen, geschlossenen Fenstern sind nur über eine Treppe erreichbar. Panorama -Salon Panorama-Bar Restaurant Moderne Eleganz Wein-Bar Foyer

Änderungen vorbehalten | Stand: Dez. 2022 Ihre im Reisepreis enthaltenen Leistungen  An- & Abreise mit Haustür-Abholung aus dem Kreis Aachen, Jülich u. Düren & Bustransfer zum / vom Schiႇ.  Schiīspassage 13.7. - 20.7.2023 Paris - Rouen - Caudebec - Paris inkl. Passagier-, Hafen- und Schleusengebühren.  7 Übernachtungen an Bord von MS VIVA GLORIA.  VollpensionPlus an Bord: Kalt-warmes Frühstück (Buīet); MiƩagessen (3 Gänge); nachmiƩags Kaīee & Kuchen; Abendmenü (4 Gänge) wahlweise mit Dessert, Früchte- oder Käseteller; MiƩer- nachtssnack. Fleisch-, Fisch- oder vegetarische Gerichte zur Auswahl. Individ. Sonderwünsche auf Vorbestellung.  Alkoholfreies Getränkepaket an Bord (ganztags): Mineralwasser, ObstsäŌe, Filterkaīee und Tee sowie SoŌdrinks (Coca-Cola, Coca-Cola light, Sprite, Fanta Orange, BiƩer Lemon, Tonic Water und Ginger Ale).  Kapitäns-Sektempfang zur Begrüßung & zum Abschied.  Festliches Galadinner inkl. Weinbegleitung.  Kulturhistorische Vorträge & Gästeführungen: Thomas Huth, Kunsthistoriker (Fa. Rundum Kultur).  Musikalisches Rahmenprogramm (in Vorbereitung).  Reise- & AusŇugsbegleitung durch CARARA-Bordarzt.  Quietvox-Audiosystem (Ohrhörer) auf LandausŇügen.  Reisebegleitende InformaƟonen und Unterlagen.  CARARA -KreuzfahrtorganisaƟon und Reiseleitung: Carola & Ralf Apel, Inhaber Kat. Kabinentyp Deck €uro p.P. 1 2-BeƩ Fenster Nr. 102 - 108 Smaragd 1.870,- 2 Einzel Fenster Nr. 109 - 112 Smaragd 2.370,- 3 2-BeƩ fr. Balkon Nr. 203 - 230 Rubin 2.270,- 5 2-BeƩ fr. Balkon Nr. 303 - 330 Diamant 2.430,- Alle Außen-Kabinen sind mit 2 zusammen stehenden BeƩen ausgestaƩet und in begrenztem Umfang auch zur Alleinbenutzung (= Einzel) buchbar. Aufpreis für Einzelbelegung: 2-BeƩ Rubin + € 890,- oder 2-BeƩ Diamant + € 990,-. Wir empfehlen den Abschluss einer Stornoversicherung (RücktriƩ & Abbruch). Weitere Details und Versicherungsprämien auf Anfrage bzw. in umseiƟger TAS-Tabelle. Reisedokument: GülƟger Personalausweis oder Reisepass. Reiseveranstalter: Apel Cruise Consult GmbH. Reiseleistungen Sommerflair Indienststellung: 2005 | Renovierung: Winter 2022/23 | max. 153 Passagiere CARARA Treue-Bonus € 50,- p.P. für Repeater Diamant-Deck / Kabinen mit franz. Balkon K S R F F - Foyer R - Rezeption K - Kreuzfahrtleitung S - Souvenirshop Besatzung Smaragd-Deck / Kabinen mit zwei kl. Fenstern Rubin-Deck / Kabinen mit franz. Balkon Beratung & Reservierung: MedienhausReisen · Kreuzfahrt-Service Iris Diop:  0241 / 51 01 - 555 Klangwellen 2-Bett Rubin | Diamant Sonnendeck Reisepreise Wellness ARZT AN BORD

Dortmund, im Februar 2023 Im Land der Impressionisten / Flussreise Seine / Leserreise 2023 Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, für Ihr Interesse an der Flussreise mit MS VIVA GLORIA „Im Land der Impressionisten“ vom 13. – 20.07.2023 bedanken wir uns und übersenden Ihnen beiliegend das ausführliche Informationsmaterial. Schon berühmte Maler wie Monet oder Renoir ließen sich inspirieren von dem einzigartigen Licht in den Wiesen und Wäldern entlang der Seine. Lernen Sie diese malerische Landschaft hautnah kennen, wenn Ihr Schiff durch die zauberhafte Landschaft gleitet. Ob in den Gärten von Monet oder im Seebad Etretat – dem Charme dieser Region bekommt man überall zu spüren! Überzeugen Sie sich selbst und gehen Sie mir uns an Bord der MS VIVA GLORIA. Hier erwartet Sie moderne Eleganz ganz so, wie wir es mit Frankreich verbinden. Die Ausstattung ist geschmackvoll und sehr komfortabel renoviert worden – und die separate Wein-Bar mit Außenterrasse am Heck des Schiffes bietet den idealen Rahmen für gesellige Stunden an Bord – während Ihr Schiff durch die zauberhafte Landschaft entlang der Seine gleitet. Die optimale Planung der Strecke und die gute Betreuung (auch medizinisch) an Bord durch Carara Reisen und zeichnet auch diese Reise aus. Geben Sie bitte Ihren Kategorie-/Kabinenwunsch im Anmeldeformular an. Sollte die gewünschte Kategorie/Kabine nicht verfügbar sein, melden wir uns entsprechend. Selbstverständlich stehen wir Ihnen aber auch persönlich gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns Montag - Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr unter: Kreuzfahrt-Service: Tel.: 0241 / 5101-555 Fax: -554 info@kreuzfahrt-hotline.com Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist nicht im Preis enthalten. Bitte prüfen Sie, ob Sie eine solche bereits abgeschlossen haben. Kommen Sie mit an Bord wenn es heisst „Leinen los“ mit Kurs auf prunkvolle Märchenschlösser, traumhafte Parkanlagen und prachtvolle Kathedralen. Viva la France! Mit herzlichen Grüßen Ihr Kreuzfahrt-Service Iris Diop

Produktübersicht TAS-Reiseschutz - Jahres-Versicherungen für beliebig viele Reisen im Jahr - alle Tarife sind ohne Selbstbehalt - TAS.storno TAS.paket TAS.storno TAS.paket TAS.storno TAS.paket 750 39,- 54,- 79,- 99,- 89,- 119,- TAS.storno - Jahresschutz enthält: 1.000 44,- 59,- 84,- 109,- 99,- 129,-  Reiserücktrittskosten-Versicherung 1.250 49,- 69,- 89,- 119,- 119,- 149,-  Reiseabbruch-Versicherung 1.500 54,- 79,- 94,- 129,- 129,- 159,- 2.000 64,- 89,- 114,- 149,- 149,- 199,- 2.500 74,- 99,- 129,- 169,- 169,- 219,- 3.000 89,- 119,- 149,- 199,- 179,- 239,- TAS.paket - Jahresschutz enthält: 3.500 99,- 129,- 169,- 229,- 189,- 259,-  Reiserücktrittskosten-Versicherung 4.000 109,- 139,- 184,- 249,- 199,- 269,-  Reiseabbruch-Versicherung 5.000 129,- 159,- 199,- 269,- 219,- 299,-  Reise-Krankenversicherung 6.000 149,- 179,- 229,- 299,- 249,- 319,-  Reisegepäck-Versicherung 7.000 169,- 199,- 259,- 339,- 279,- 349,- - 1.500 € VS-Summe für Tarife mit Reisepreis ≤ 5.000 € 8.000 189,- 229,- 299,- 379,- 319,- 399,- - 3.000 € VS-Summe für Tarife mit Reisepreis ˃ 5.000 € 9.000 219,- 259,- 329,- 419,- 359,- 449,- 10.000 249,- 299,- 349,- 449,- 399,- 499,- TAS.storno TAS.paket TAS.storno TAS.paket TAS.storno TAS.paket 1.000 49,- 79,- 89,- 129,- 119,- 139,- 1.500 59,- 99,- 99,- 149,- 149,- 179,- 2.000 79,- 129,- 129,- 199,- 169,- 219,- 2.500 89,- 139,- 144,- 219,- 189,- 259,- 3.000 99,- 149,- 159,- 239,- 209,- 279,- 3.500 119,- 169,- 169,- 249,- 229,- 299,- 4.000 129,- 179,- 179,- 259,- 249,- 329,- 5.000 139,- 199,- 199,- 279,- 269,- 349,- 6.000 159,- 219,- 239,- 319,- 299,- 399,- 7.000 179,- 239,- 279,- 359,- 329,- 449,- 8.000 199,- 259,- 319,- 399,- 359,- 499,- 9.000 229,- 299,- 349,- 449,- 399,- 549,- 10.000 259,- 349,- 379,- 499,- 449,- 599,- individuell Weltweit gültig für beliebig viele Reisen im Jahr (inkl. Tagesreisen) bis maximal 365 Tage Reisedauer. Weltweit gültig für beliebig viele Reisen im Jahr (inkl. Tagesreisen) bis jeweils maximal 45 Tage Reisedauer. für Einzelpersonen Definition für Paar / Familie: Max. 2 Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, sowie ggf. deren Kinder und Enkelkinder bis einschließlich 25 Jahre. Es muss kein gemeinsamer Wohnsitz vorliegen. Ihre Vorteile auf einen Blick: • Sorgenfreier Schutz Einmal abgeschlossen, gilt die Jahres-Reiseversicherung 365 Tage im Jahr weltweit – bei jeder Reise! • Auf allen Ihren Reisen abgesichert Ob Sie in den Urlaub, geschäftlich, zu Verwandten, in den Wochenendausflug oder Kurzurlaub verreisen – jede Ihrer Reisen ab 50 km Entfernung von zu Hause ist abgesichert. • Volle Sicherheit auch bei individuellen Reisen Die Jahres-Reiseversicherung für Paare & Familien schützt jeden Einzelnen, auch wenn Sie oder eine mitversicherte Person einmal getrennt voneinander verreisen sollten. • Keine versteckten Kosten Bei allen Versicherungen tragen Sie keine Kosten im Schadenfall. Keine Selbstbeteiligung für Sie. • Ihr Preisvorteil Nutzen Sie den unschlagbaren Preisvorteil der JahresVersicherungen im Vergleich zur Versicherung für eine einzelne Reise. Das lohnt sich meist schon ab der ersten Reise. Reisepreis in EUR bis bis 64 Jahre ab 75 Jahre ab 65 bis 74 Jahre Reisepreis in EUR bis für Paare / Familien bis 64 Jahre ab 65 bis 74 Jahre ab 75 Jahre | Sicherungsschein für Pauschalreisen gemäß § 651r des Bürgerlichen Gesetzbuchs Der Sicherungsschein gilt nur für Pauschalreisen, die bis zum (einschließlich) gebucht wurden; Antritt oder Beendigung der Reise haben dagegen keine Bedeutung für seine Gültigkeit. Dem Reisenden steht im Fall der Insolvenz der / des gegenüber dem unten angegebenen Absicherer unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein unmittelbarer Anspruch im Sinne des § 651r Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu. Die Einstandspflicht des Absicherers für die zu erbringenden Leistungen ist auf 1 Million Euro für jeden Insolvenzfall begrenzt. Sollte diese Summe nicht für alle Reisenden ausreichen, so verringern sich die einzelnen Leistungsansprüche der Reisenden in dem Verhältnis, in dem der Gesamtbetrag ihrer Ansprüche zum Höchstbetrag steht. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden. Telefon: +49 611 533-5859 Was müssen Sie im Schadenfall tun? www.reiseschaden.ruv.de Absicherer: R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden R+V Allgemeine Versicherung AG Versicherungsschein-Nr.: 01 334 50 8913 001 0 11.21 Dr. Edgar Martin Julia Merkel R+V Allgemeine Versicherung AG, Vorsitzender des Aufsichtsrats: Generaldirektor Dr. Norbert Rollinger. Vorstand: Dr. Edgar Martin, Vorsitzender; Jens Hasselbächer, Tillmann Lukosch, Julia Merkel, Marc René Michallet. Sitz: Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Handelsregister Nr. HRB 2188, Amtsgericht Wiesbaden, USt-IdNr. DE 811198334 Bitte beachten Sie: Ein Sicherungsschein ist keine Reiserücktrittsversicherung! Dieser Sicherungsschein gilt für den Buchenden und alle Reiseteilnehmer. Neumarkt 14 01.04.2023 Apel Cruise Consult GmbH 04109 Leipzig 600 90 101073440 CORONA-Versicherungsschutz ohne Mehrkosten inkludiert.

*Bitte für Ihre Erreichbarkeit am Anreisetag sowie für reisebezogenen Schriftwechsel mit Ihnen angeben. Danke. Beratung & Reservierung beim Kreuzfahrt -Service  0241 / 51 01 555 Bitte senden Sie Ihre Buchung an: Kreuzfahrt-Service für das Medienhaus Aachen Iris Diop | Gutjahrstraße 12 | 44287 Dortmund | per Fax an Nr. 0241 / 51 01 554 > Zahlungen leisten Sie bitte nach Rechnungserhalt direkt an den Reiseveranstalter < HAUSTÜR- Abholung (Aachen, Jülich, Düren) + BUS -Transfer zum / vom Schif f inklusive Busfahr t am 13.7. zur Einschif fung in Paris und am 20.7. von Paris zurück. Pers. 14.7. Jardin du L. & Panthéon € 45,- Pers. 14.7. Panoramafahrt Paris € 39,- Pers. 14.7. Versailles (Stadt & Gärten) € 49,- Pers. 15.7. Giverny (Monet) € 42,- Pers. 16.7. Stadtrundgang Rouen € 22,- Pers. 17.7. Straße der Abteien € 45,- Pers. 17.7. Fécamp & Étretrat € 42,- Pers. 18.7. Honf leur € 45,- Pers. 19.7. Mantes-la-Jolie € 19,- Pers. 19.7. Lichter fahr t Paris € 33,- TAS.Storno Einmalversicherung (Rücktrittskosten- & Abbruch-Versicherung ohne Selbstbehalt) TAS.Paket Einmalversicherung (Vollschutz inkl. Reise-Krankenversicherung ohne Selbstbehalt) TAS.Storno Jahresversicherung (Sorgenfreier Schutz - Stornierung oder Abbruch der Reise (weltweit) - 365 Tage lang versichert auf allen Reisen ab 50 km vom Wohnort) Personalien 1. Person 2. Person Kabinenwunsch Anmeldung zur sommerlichen Seinekreuzfahrt 13. bis 20. Juli 2023 mit MS VIVA GLORIA ab / bis Paris Im Land der Impressionisten Name Vorname Straße | Nr. PLZ | Wohnor t Telefon Nr. Mobilfunk Nr.* E-Mail * Gebur tsdatum Gebur tsor t (ehem.) Beruf Mitglied (Verband) Or t / Datum Unterschrif t des / der Reisenden Fälligkeit der Anzahlung (20%) nach Rechnungserhalt und der Restzahlung bis 30 Tage vor Reisebeginn. Sonstiges: Reiseveranstalter: Apel Cruise Consult GmbH, Leipzig. Grundlage dieser Buchung ist die Reise- & Leistungsbeschreibung im zugesandten Reise-Sonderprospekt 2023. Die Reise- und Zahlungsbedingungen des Veranstalters habe ich erhalten und verstanden. Auch die Beförderungsbedingungen betei l igter Verkehrsträger werden im Namen al ler angemeldeten Reisetei lnehmer rechtsverbindl ich anerkannt. Ich bestät ige den Erhalt des Formblat ts zur neuen EU-Richt l inie für Pauschalreisen nach § 651 BGB. Ich bin einverstanden, dass meine obigen Angaben für die ordnungsgemäße Ver trags- und Reiseabwicklung sowie Kundenbetreuung verwendet werden. Die Reiseanmeldung wird durch meine Unterschr i f t für die oben genannten Reisetei lnehmer rechtsverbindl ich. Besonderheiten zur . Person: Belegung: 2-Bett Smaragd Deck: Rubin Reisepreis: €uro p. P. Kabine Nr. Nach bestmöglicher Verfügbarkeit Diabetiker Vegetarier Rollator Unverträglichkeit: Gehbehinderung Einzel Diamant Tisch -Wunsch: Für alle angemeldeten Reiseteilnehmer buche ich die nachfolgenden (Zusatz-) Leistungen: Zutreႇendes bitte ankreuzen x An- & Abreise: fak. Landausf lüge: Voranmeldung erbeten ca. Preise pro Person Barzahlung (Endabrechnung) an Bord gem. Ihrer Teilnahme Reise-Versicherung: Tarife von Reisepreis & Alter abhängig | individuelles Angebot gerne auf Anfrage. X

Apel Cruise Consult GmbH • Neumarkt 14 • 04109 Leipzig • Geschäftsführer: Ralf Apel Telefon: 0341 / 22 22 68-0 • Telefax: 0341 / 22 22 68-22 • E-Mail: info@carara.com • Internet: www.carara.com Amtsgericht Leipzig, HRB 23005 • Steuernummer: 231 /105 /11493 • USt.-ID-Nr.: DE 219290966 Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Die Firma Apel Cruise Consult GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt die Firma Apel Cruise Consult GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302: • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reise- veranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. • Die Reisenden können die Pauschalreise - innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten - auf eine andere Person übertragen. • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung"), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertrag- lichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und /oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die Firma Apel Cruise Consult GmbH hat eine Insolvenzabsicherung bei der R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel.: 0611 / 533-0, E-Mail: ruv@ruv.de, abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von der Firma Apel Cruise Consult GmbH verweigert werden. Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de CARARA Kreuzfahrten (Inh. Carola Apel) | Eine Marke der Apel Cruise Consult GmbH

Reise- und Geschäftsbedingungen Die nachstehenden Reisebedingungen gelten für alle Reisen und sonstige Veranstaltungen, bei denen die Firma Apel Cruise Consult GmbH als Veranstalter auftritt. Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Die Reisebedingungen gelten folglich nicht, wenn der Kunde keine Pauschalreise (sondern z. B. verbundene Reiseleistungen gem. § 651w BGB) gebucht hat, da er hierüber eine entsprechende andere Information erhält. Die Reisebedingungen gelten ferner nicht für Geschäftsreisen, soweit mit dem Kunden ein Rahmenvertrag für die Organisation von Geschäftsreisen geschlossen wurde. 1. Abschluss des Pauschalreisevertrages / VerpÀichtungfürMitreisende1.1. Für alle Buchungswege (z.B. im Reisebüro, direkt beim Veranstalter, telefonisch, online etc.) gilt: a) Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. b) Der Kunde hat für alle VertragsverpÀichtungen von Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese VerpÀichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit der Reiseveranstalter bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen InformationspÀichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt. d) Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist. 1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. 1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss: a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung erläutert. b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. c) Die zur Durchführung der elektronischen Buchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. d) Soweit der Vertragstext vom Reiseveranstalter gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. e) Mit Betätigung des Buttons (der SchaltÀäche) „zahlungspÀichtig buchen“ oder mit vergleichbarer Formulierung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Reiseanmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung). g) Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betätigung des Buttons begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrages. h) Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Reisebestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zu Stande, die auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspÀichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der Pauschalreisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zu Stande. In diesem Fall bedarf es auch keiner Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung gemäß Buchstabe f) oben, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. 1.4. Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunk versendete Kurznachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziႇ. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht. 2. Bezahlung 2.1. Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird ohne nochmalige Auႇorderung 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und das Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters aus dem in Ziႇer 8 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann. 2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl der Reiseveranstalter zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen InformationspÀichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziႇer 5.2 Satz 2 bis 5.5 zu belasten. 3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reise- beginn,dienichtdenReisepreisbetreႇen3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem Reiseveranstalter vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 3.2. Der Reiseveranstalter ist verpÀichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. 3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist • entweder die Änderung anzunehmen • oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten • oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise angeboten hat. Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung des Reiseveranstalters zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziႇer 3.2. in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen. 3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte der Reiseveranstalter für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaႇenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Diႇerenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten. 4. Preisänderung nach Vertragsschluss Der Veranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, Treibstoႇzuschläge oder einer Änderung der für die betreႇende Reise geltenden Wechselkurse oder sonstiger von ihm nicht beeinÀussbaren Abgaben (z.B. Steuern), in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Ändern sich behördlich festgelegte oder genehmigte Beförderungstarife, ist eine jederzeitige Anpassung des Reisepreises möglich, auch nach Bestätigung der Reise. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Veranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt hierüber in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die Preiserhöhung bzw. Leistungsänderung diesem gegenüber geltend zu machen. 5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn Rücktrittskosten 5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. 5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroႇen worden wären. 5.3. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, welche auf Verlangen des Kunden durch den Reiseveranstalter zu begründen ist. Der Reiseveranstalter hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaႇel berechnet: Das pauschalierte Rücktrittsentgelt pro Person beträgt der Höhe nach: • bis 120 Tage vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises, • bis 90 Tage vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises, • bis 60 Tage vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises, • bis 30 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises, • bis 15 Tage vor Reisebeginn 70 % des Reisepreises, • bis 1 Tag vor Reisebeginn 85 % des Reisepreises, • Rücktritt am Anreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises.

5.4. Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die dem Reiseveranstalter zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale. 5.5. Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpÀichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziႇern und zu begründen. 5.6. Ist der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpÀichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten. 5.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB vom Reiseveranstalter durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und PÀichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. 6. Umbuchungen 6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil der Reiseveranstalter keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter ein Umbuchungsentgelt i. H. v. € 50,- pro Reisenden erheben. 6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziႇer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 7. Nicht in Anspruch genommene Leistung Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung der Reiseveranstalter bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese VerpÀichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt. 8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl 8.1. Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn er a) in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl (MTZ) beziႇert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt. Ein Rücktritt ist dem Kunden gegenüber spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Kunden in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben wurde. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. 8.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat der Reiseveranstalter unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis zurückzuerstatten. 9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen Der Reiseveranstalter kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von InformationspÀichten des Reiseveranstalters beruht. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. 10.MitwirkungspÀichtendesReisenden 10.1. Reiseunterlagen Der Kunde hat den Reiseveranstalter oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der vom Veranstalter mitgeteilten Frist erhält. 10.2. Mängelanzeige | Abhilfeverlangen Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaႇen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Der Reisende ist verpÀichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter unter der mitgeteilten Kontaktstelle des Reiseveranstalters zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters des Reiseveranstalters bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. Der Vertreter des Reiseveranstalters ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. 10.3. Fristsetzung vor Kündigung Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. 10.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln und Fristen zumAbhilfeverlangen (a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten. (b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich dem Reiseveranstalter, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchstabe a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten. 11. Beschränkung der Haftung 11.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt. 11.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- undSachschäden imZusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte AusÀüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Der Reiseveranstalter haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder OrganisationspÀichten des Reiseveranstalters ursächlich war. 12. Geltendmachung von Ansprüchen Fa. Apel Cruise Consult GmbH · Neumarkt 14 · 04109 Leipzig · Tel.: +49 (0)341 2222680 · Fax: +49 (0)341 22226822 · E-Mail: oႈce@carara.com. 12.1. Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde / Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen. 12.2. Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den Reiseveranstalter verpÀichtend würde, informiert der Reiseveranstalter den Kunden hierüber in geeigneter Form. Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische OnlineStreitbeilegungs-Plattform hin: http://ec.europa.eu/consumers/odr 13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 13.1. Der Reiseveranstalter wird den Kunden / Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. 13.2. Der Kunde/Reisende ist verantwortlich für das Beschaႇen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 13.3. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene PÀichten verletzt hat. 14. Reiseversicherungen Reisen (in andere Länder) sind mitunter mit erhöhten Belastungen und auch Gefahren für den Reisenden verbunden. Der Veranstalter emp¿ehlt zur eigenen Sicherheit des Reisenden den Abschluss folgender Versicherungen: • Reise - Rücktrittskostenversicherung, • Reise - Abbruchversicherung, • Reise - Gepäckversicherung, • Reise - Unfallversicherung, • Reise - Auslandskrankenversicherung, • Reise - HaftpÀichtversicherung. Die vorgenannten Versicherungen können Sie über den Veranstalter abschließen. Sollte ein Versicherungsfall eintreten, muss der Reisende auch die Versicherung unverzüglich benachrichtigen. Veranstalter: Apel Cruise Consult GmbH Neumarkt 14 • 04109 Leipzig Telefon: +49 (0) 341 22 22 68-0 Telefax: +49 (0) 341 22 22 68 -22 E-Mail: oႈce@carara.com Internet: www.carara.com Geschäftsführer: Ralf Apel Amtsgericht Leipzig HRB 23005 AGB 2023 | Stand: Nov. 2022 Technischer Hinweis: Über notwendige Änderungen der Fahrzeiten und/ oder Reiserouten entscheidet allein die für das Schi verantwortliche Reederei. Alle im Prospekt genannten Fahrzeiten sind Richtzeiten. Sollte eine Reisestrecke wegen Hoch- oder Niedrigwasser oder anderer, nicht vorhersehbarer Störungen nicht befahrbar sein, so behalten sich die Reederei bzw. der Veranstalter das Recht vor, die Gäste mit Bussen zu befördern. Eventuell ist eine vorzeitige Beendigung der Reise, der Umstieg auf ein anderes Schi oder sind Hotelübernachtungen erforderlich.

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